Guten Tag,
ich hätte folgende Fragen zum vorliegenden Problem:
Ich in der Situation des Mieters habe meine Wohnung zum 01.01.2017 gekündigt. Davor wurde die Wohnung mit dem Vermieter besichtigt, um Mängel aufzuzeigen. Jedoch ist zu beachten, dass weder bei meinem Einzug, noch beim Auszug ein Übergabeprotokoll erstellt wurde. Die Mängel bei der Abgabe der Wohnung wurden nicht schriftlich festgehalten.
Da der Mieter mit dem Zustand der Wohnung auch nach der Schlüsselabgabe und meinen Renovierungsarbeiten nicht zufrieden war, kam am 01.03.2017 ein schriftlicher Brief mit einer Lister der Mängel, die angeblich in der Wohnung anzufinden waren. Dies war das erste Mal, dass die Mängel schriftlich festgehalten wurden.
Nun stehe ich vor folgenden Problem: Der Vermieter fordert nach Angeboten von Fachbetrieben eine Rechnung ein, die weit über den eigentlichen Wert der Kaution geht. Zudem hat der Vermieter nach der schriftlichen Liste mit den Mängel mir keine Zeit/Frist gegeben, um mögliche Schäden auszubessern. Stattdessen, fordert er, dass ich für seine Renovierungsarbeiten aufkomme. Mittlerweile hat der Vermieter sogar die Renovierungsabeiten schon durch Fachbetriebe vorgenommen und einen neuen Mieter einziehen lassen.
1.) Ist dies rechtens?
2.) Muss der Vermieter nicht beweisen können, dass ich die Schäden verursacht habe? Er hat lediglich Fotos vom Zustand der Wohnung nach meinem Auszug geschickt, aber nicht vom Zustand davor.
Einbehaltung der Kaution berechtigt?
10. Oktober 2017
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Frage vom 10. Oktober 2017 | 21:43
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Einbehaltung der Kaution berechtigt?
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 10. Oktober 2017 | 22:00
Von
Status: Unbeschreiblich (120357 Beiträge, 39879x hilfreich)
Zitatkam am 01.03.2017 ein schriftlicher Brief mit einer Lister der Mängel, die angeblich in der Wohnung anzufinden waren. :
Vom Vermieter oder vom Mieter?
Beweise in Form von Fotos?
Welche Mängel waren das genau?
#2
Antwort vom 10. Oktober 2017 | 22:27
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Der Brief kam von den Vermieter an mich, dem Mieter. Die Fotos wurden vom Vermieter erstellt. Es wurde der Zustand des Fliebodens und der Wände bemängelt: Angeblich waren diese so beschädigt, dass diese durch einen Fachbetrieb behandelt werden mussten. Die Wohnung wurde jedoch durch Streichen und Säubern, meiner Meinung nach in einem besseren Zustand als vorher hinterlassen. Die aufgezeigten Schäden sind aber definitiv nicht durch mich entstanden.
-- Editiert von Chilledkroete am 10.10.2017 22:28
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#3
Antwort vom 10. Oktober 2017 | 22:40
Von
Status: Student (2464 Beiträge, 639x hilfreich)
Was genau schreibt der Vermieter denn? Da wird es stark drauf ankommen.
#4
Antwort vom 10. Oktober 2017 | 23:41
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWas genau schreibt der Vermieter denn? Da wird es stark drauf ankommen. :
Im Grunde steht drin, dass ich die Rechnung auf Grundlage von Angeboten von Fachbetrieben bezahlen soll. Es wird keine Frist oder Zeit genannt in der ich die Gelegenheit hätte die Schäden auszubessern. Zwar wird im Brief erwähnt, dass eine gewisse Zeit für die Behebung der Schäden eingeräumt wurde, aber:
Dies bezieht sich auf die mündliche Aufzählung der Schäden bei der Besichtigung des Vermieters, vor der Schlüsselabgabe. Die schriftliche Auflistung der Schäden(, welche erst am 01.03.2017 bei mir einging,) geht weit über das was der Vermieter ursprünglich abgesprochen hatte hinaus.
#5
Antwort vom 11. Oktober 2017 | 00:11
Von
Status: Student (2464 Beiträge, 639x hilfreich)
Kannst du das einscannen und hochladen?
#6
Antwort vom 11. Oktober 2017 | 07:40
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2378x hilfreich)
ZitatDies bezieht sich auf die mündliche Aufzählung der Schäden bei der Besichtigung des Vermieters, vor der Schlüsselabgabe. :
Warum sollte eine Schriftform vorgeschrieben sein?
Vor der Schlüsselübergabe, bzw Mietende ist doch normal, ansonsten müsste der Mieter ja Nutzungsausfall für die Zeit danach vergüten.
ZitatDie aufgezeigten Schäden sind aber definitiv nicht durch mich entstanden. :
Man muss nachweisen das diese Mängel nicht während des Mietzeitraum entstanden sind, denn in der Zeit hat der Mieter die Obhutspflicht für die Wohnung, also wenn Gäste mal das Bad verschönern ist auch der Mieter dafür verantwortlich.
#7
Antwort vom 11. Oktober 2017 | 09:01
Von
Status: Unparteiischer (9915 Beiträge, 4489x hilfreich)
Nein und ich unterstelle dir jetzt wirklich Absicht bei dieser falschen Antwort. Denn das Thema gabs schon häufiger.ZitatMan muss nachweisen das diese Mängel nicht während des Mietzeitraum entstanden sind :
Derjenige, welcher etwas für ihn günstiges behauptet, muss beweisen. In diesem Fall muss also der Vermieter beweisen, dass
a) der Mangel während der Mietzeit entstanden ist
b) aus der Einflusssphäre des Mieters stammt
c) und durch unsachgemäßen Gebrauch der Mietsache entstanden ist.
b ist vergleichsweise einfach, wenn die Schäden innerhalb der Wohnung entstanden sind. a geht normalerweise durch Vergleich der Übergabeprotokolle bei Einzug und bei Auszug. Ohne ein Protokoll vom Einzug wirds für den Vermieter aber schonmal recht problematisch. Er muss dann nämlich beweisen, dass die Mietsache ohne diese Beschädigung bei Einzug des Mieters übergeben wurde. c kommt auf die Schäden an und kann auch problematisch sein.
-- Editiert von cauchy am 11.10.2017 09:03
#8
Antwort vom 12. Oktober 2017 | 14:16
Von
Status: Praktikant (931 Beiträge, 200x hilfreich)
ZitatDa der Mieter mit dem Zustand der Wohnung auch nach der Schlüsselabgabe und meinen Renovierungsarbeiten nicht zufrieden war, kam am 01.03.2017 ein schriftlicher Brief mit einer Lister der Mängel, die angeblich in der Wohnung anzufinden waren. :
Für Renovierungsarbeiten, die unzureichend ausgeführt wurden, müsste Ihnen der VM eine Nachfrist setzen. Ist das nicht der Fall muss der VM diese Kosten selbst tragen. Sollte es aber Beschädigungen in der Wohnung geben, z.B. ein von Ihnen zerbrochenes Waschbecken, wäre die Fristsetzung nicht nötig, das WB darf der VM auf Ihre Kosten einbauen lassen. Diese Regelung ist nicht eindeutig, gelegentlich heisst es, auch da wäre die Fristsetzung nötig.
#9
Antwort vom 12. Oktober 2017 | 15:36
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3206x hilfreich)
ZitatDer Vermieter fordert nach Angeboten von Fachbetrieben eine Rechnung ein, die weit über den eigentlichen Wert der Kaution geht. Zudem hat der Vermieter nach der schriftlichen Liste mit den Mängel mir keine Zeit/Frist gegeben, um mögliche Schäden auszubessern. Stattdessen, fordert er, dass ich für seine Renovierungsarbeiten aufkomme. Mittlerweile hat der Vermieter sogar die Renovierungsabeiten schon durch Fachbetriebe vorgenommen und einen neuen Mieter einziehen lassen. :
1.) Ist dies rechtens?
2.) Muss der Vermieter nicht beweisen können, dass ich die Schäden verursacht habe? Er hat lediglich Fotos vom Zustand der Wohnung nach meinem Auszug geschickt, aber nicht vom Zustand davor.
Es wäre besser -wie Akkarin schon schrieb-, wenn Sie den Brief einscannen und hochladen würden, alternativ abtippen und posten. Wichtig deshalt, weil es um den genauen Wortlaut geht.
Weiter ist mE notwendig zu wissen, was bezgl. des Zustandes der Wohnung bei Anmietung im Mietvertrag steht. Renoviert, unrenoviert teilrenoviert etc. das gleiche was für die Rückgabe der Wohnung vereinbart wurde.
Natürlich ist der, der einen Anspruch hat beweispflichtig, hier dürfte der VM aber den Beweis erbringen können, er hat ja Fotos. Schade, dass man selber auf Fotos verzichtet hat. Aber evtl. hat man ja Zeugen, die etwas über den Zustand der Wohnung zu Beginn des Mietverhältnisses sagen können.
Zitat. Die Fotos wurden vom Vermieter erstellt. Es wurde der Zustand des Fliebodens und der Wände bemängelt: Angeblich waren diese so beschädigt, dass diese durch einen Fachbetrieb behandelt werden mussten. :
Da ich mit einer lebhaften Phantasie bewaffnet bin, kann ich mir hier Horrorbilder vorstellen, es wäre wirlklich wichtig zu wissen, und hier der genaue Wortlaut, was der VM denn so bemängelt hat.
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