Einbehalten von fremden Eigentum

15. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
Tuma
Status:
Schüler
(224 Beiträge, 12x hilfreich)
Einbehalten von fremden Eigentum

Hallo,
Keine Ahnung ob ich hier in der richtigen Abteilung bin :-)
Also folgendes....nach der Auflösung meiner WG verblieb eine neue Auspuffanlage und ein Satz Gartenmöbel im Keller der Schwester meines Mitbewohners mit Hinweis ich könne sie gelegentlich abholen. Nun ein paar Tage später habe ich das auch versucht und werde einfach immer nur hingehalten. Ich vermute man möchte die Sachen nicht herausgeben. ich habe selbstverständlich die Rechnungen der Gegenstände. Wie gehe ich nun rechtlich korrekt vor?


DuG

M. Müller

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26 Antworten
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#1
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

anschreiben mit fristsetzung und um einen abholtermin bitten. nach ablauf der frist kannst du die herausgabe gerichtlich ertreiten.

gruß
mFriese

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#2
 Von 
Tuma
Status:
Schüler
(224 Beiträge, 12x hilfreich)

Hi mFriese,
vielen dank für den Tip.wäre das ein fall wo privat- Berufs und Verkehrsrechtschutz eintreten könnte?


LG Michael

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

ja die sollte eintreten.

gruß

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#4
 Von 
mariangel
Status:
Praktikant
(604 Beiträge, 204x hilfreich)

Hallo Michael,

Wenn Du eine prrivate Rechtsschutzversicherung hast, wird die wohl die Anwaltskosten übernehmen.

Viele Grüße
Mariangel

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harmless
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)

Du hast, solltest du tatsächlich Eigentümer sein, Anspruch auf Herausgabe gem. §985 BGB .

Möglicherweise gibt es einen Grund für das Einbehalten?

Wären bspw. Mietschulden vorhanden die du zu tragen hast, kämen Dinge wie Forderungssicherung oder Vermieterpfandrecht (Untermieter?) in Frage.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Tuma
Status:
Schüler
(224 Beiträge, 12x hilfreich)

also in dem fall hab ich nun post auf meine fristsetzung bekommen. Die schwester meines mitbewohners teilt mir mit, dass ich meine gegenstände abholen kann wenn ich ihrem Bruder die gegenstände in der angehängten liste die ich noch habe heraussgebe.
Meine rechtschutz erteilte deckungszusage. der fall der schwester berührt nicht die offene rechnung mit meinem exmitbewohner. wenn er sachen haben möchte muss er diese einfordern nicht seine schwester. hab jetzt der schwester mitgeteilt dass ich morgen 15uhr termin beim anwalt habe. solange könnte sie noch einlenken. ab 15uhr kämen bereits an kosten 150€ plus Beratungsgebühr des Anwalts auf sie zu. mal sehn was nun weiter abgeht.


-- Editiert von TumadieMoerchen am 28.03.2006 12:27:31

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#7
 Von 
mariangel
Status:
Praktikant
(604 Beiträge, 204x hilfreich)

Ich drück Dir feste die Daumen. Erzähl auch, wenns weitergeht, ja?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Tuma
Status:
Schüler
(224 Beiträge, 12x hilfreich)

Danke mariangel

Der Anwalt rief grad an. Morgen um 11Uhr findet der termin bereits statt.ich werde ihm gleich sagen die 150€ Selbstbeteiligung ist mit einzufordern.

:o)) wenn sie es so haben wollen bitte...

LG Michi

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hi,

>>>ich werde ihm gleich sagen die 150€ Selbstbeteiligung ist mit einzufordern

keine chance, die strecktst du erstmal vor.

gruß

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mariangel
Status:
Praktikant
(604 Beiträge, 204x hilfreich)

Zumindest kann er sie mit auf die Rechnung setzen. Vielleicht bezahlt die Schwester ohne gleich ihrerseits einen Anwalt einzuschalten. Ansonsten könnte man die Anwaltskosten samt Selbstbeteiligung über §823 Schadensersatz einfordern.
Mir wäre es das Risiko wert. Versuch macht kluch.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Tuma
Status:
Schüler
(224 Beiträge, 12x hilfreich)

Danke für den Tip. Eigentlich habe ich schon längst gewonnen! In ihrem Schreiben steht ja ganz klar das die besagten Gegenstände noch bei ihr im Keller stehn. Den Beweis dass diese mir gehören ist ja mit Rechnungen belegbar. Also was sollte ihr rechtsanwalt mir schreiben?
Welche Forderungen er noch aus der WG hat, welche Möbel eventuell noch ihm sind steht auf einem ganz anderen Blatt.Da muss er zum rechtsanwalt und muss diese genauso einfordern wie ich auch. Dann allerdings müsste er ja auch die Mietrückstände zunächst begleichen und auch den Schaden den er angerichtet hat.

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#12
 Von 
Tuma
Status:
Schüler
(224 Beiträge, 12x hilfreich)

So am 28.03.um 11Uhr hab ich folgendes an den Freund der Schwester meines Exmitbewohners gesendet:

Hallo XXX,



Habe heute das Einschreiben von deiner Freundin bekommen. Es tut mir leid, dass wir das nicht friedlich regeln konnten. Ich habe morgen 15Uhr einen Termin beim Rechtsanwalt.

Die Kosten belaufen sich ab 15Uhr zunächst auf 150€ + die Kosten des Rechtsanwalts, welche zu Lasten deiner Freundin gehn. Ich möchte das eigentlich vermeiden.
Die untergestellten Gegenstände sind mein Eigentum und sind herauszugeben und haben mit dem Bruder deiner Freundin nichts zu tun.
Darauf antwortete er:
Hallo Michael !

Meine Freundin hat versucht Dich anzurufen.
Du kannst Deine Sachen in Holzheim abholen.
Entweder morgen um 10.00 Uhr oder am Freitag um 17.00 Uhr.
Wir wollen keinen Ärger mit Dir.

Am Freitag fuhr ich punkt 17Uhr in den Hof ein und seine Freundin sprang schon aus dem Haus und half eifrig mit einladen. Allerdings fehlte der Gartentisch. Sie versicherte mir sie kümmere sich darum und meldet sich in den nächsten Tagen wann ich den noch holen kann. Ich hatte natürlich einen Zeugen dabei....meinen neuen Freund:-)
Es sollte also hier nur noch ein Beitrag als Forsetzung folgen :-)

Gruss Michael





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#13
 Von 
Tuma
Status:
Schüler
(224 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo,

Es gibt was neues. Mein Exmitbewohner hat nun einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung gestellt. Die mündliche Verhandlung ist am 03.05.2006. kann mir jemand sagen was ich nun am besten tun kann?


-----------------
"Gruss Michael"

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#14
 Von 
mariangel
Status:
Praktikant
(604 Beiträge, 204x hilfreich)

Hi Michael,
eine Einstweilige VerfŸgung auf Was? Auf Herausgabe seiner Mšbel? Jetzt ist er so lange ohne die paar Sachen ausgekommen, wie begrŸndet er das, wenn er sie jetzt doch braucht? Komisch, da§ der sich sowas traut, wo er doch nachgewiesenerma§en Schulden bei Dir hat.
Hattest Du deswegen schon Deinen Anwalt befragt?

Also ich wŸrde dem Ex ein Einschreiben schicken, mit der Aufforderung, seine Mietschulden zu bezahlen und die SchŠden zu reparieren. Wenn das passiert ist, soll er seine Sachen wiederbekommen.
Welche Rechtskraft das allerdings hat, wei§ ich auch nicht. Ich wŸrde in jedem Fall einen Anwalt nehmen, zumal Du ja Rechtsschutz hast.

Ich drŸck Dir die Daumen, da§ Du mit dem Neuen mehr GlŸck hast.

Mariangel

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#15
 Von 
Tuma
Status:
Schüler
(224 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo Mariangel,

Ich geh morgen früh zum anwalt weil der mündliche termin vor gericht genau am 3.05.06 ist. da bin ich aber in hamburg wegen meinem neuen job. er begründet das damit das er die möbel für seine neue Wohnung brauch. seine neue wohnung ist aber komplett neu eingerichtet. ich druck mal alle meine möbel aus die er und seine familie von mir weggeworfen haben während unserer WG.

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#16
 Von 
Tuma
Status:
Schüler
(224 Beiträge, 12x hilfreich)

Kann eigentlich ein antragsteller eine einstweilige Verfügung wieder stoppen?

Michael

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#17
 Von 
Tuma
Status:
Schüler
(224 Beiträge, 12x hilfreich)

Also ich komm grade vom Rechtsanwalt. Der Antragsteller kann den Antrag wieder zurückziehen. So seine Aussage. Wir haben nun 1800€ Mietrückstände sowie die Sachbeschädigung des Laminats in Höhe von 1500€ dagegen gesetzt. Generell sind wir bereit bei Erstattung die angegebenen gegenstände umgehend herauszugeben.
Sinnvoll wäre hier wirklich einfach den Deckel draufzumachen, so der Anwalt. keiner hat mehr ansprüche gegen den anderen. Das wird mein Exbewohner sicher nicht einsehn.....mal abwarten.

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#18
 Von 
mariangel
Status:
Praktikant
(604 Beiträge, 204x hilfreich)

Du sagst das so, einfach den Deckel draufmachen. Denk doch mal nach, was bringen denn die Mšbel ein? Dazu der Aufwand, den Du betreiben mu§t.
Den hast Du jetzt auch, wenn alles Ÿber Gericht und Anwalt lŠuft. Man kann es doch sehen wie man will, so oder so ist das alles frustrierend.
Aber wenigstens lŠ§t Du dich nicht einfach so abspeisen, sondern wehrst Dich. Ich drŸck Dir jedenfalls die Daumen, da§ alles gut ausgeht. Auch fŸr Deinen neuen Job.

Mariangel

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Tuma
Status:
Schüler
(224 Beiträge, 12x hilfreich)

So hab heut das Schreiben meines Anwalts an das Amtsgericht bekommen. Er beantragt den Antrag der EV abzuweisen.Die alleinigen Eigentumsrechte meines Mitbewohners werden ebenfalls bestritten. Weiterhin hat er mitgeteilt das ich von meinem Vermieterpfandrecht gebrauch mache. Es sei auch zu prüfen ob er eine falsche eidesstattliche versicherung abgegeben hat da es beweise seiner neuen voll eingerichteten Wohnung gibt. Bei Zahlung der Mietrückstände und des Sachschadens erklären wir uns zur Herausgabe der gegenstände bereit die in seinem alleinigen Eigentum stehn.
Fortsetzung folgt vermutlich Mitte Ende mai

frohe ostern:-)

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Tuma
Status:
Schüler
(224 Beiträge, 12x hilfreich)

Der Fall eskaliert. Jemand ist in unsere Tiefgarage eingedrungen ( Beim Ein und Ausfahren vermutlich) und hat mir einen Reifen an meinem Roller zerstochen der dort geparkt ist. Wer das war ist sicher für alle klar. Ein paar Tage vor dieser Feststellung hat mein Ex Mitbewohner persönlich einen Brief bei mir in den Briefkasten geworfen.
Ich bin etwas ratlos angesichts der Agressionen die diese Person an den Tag legt und weiss mir keinen Rat mehr.
Was kann man tun? Der Reifen zeigt deutlich einen Einstich. Nicht auf der Lauffläche sondern seitlich. Anzeige geht sicher aber bringt auch sicherlich nichts oder?

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
mariangel
Status:
Praktikant
(604 Beiträge, 204x hilfreich)

Ach Michael. Du hast keine Beweise, klar, da§ eine Anzeige nichts bringt. Schlie§e Deine Sachen so gut es geht, weg, und schaff Dir ein dickeres Fell an.
Unsere Ex-Mieter hatten uns kleine Werkzeuge gestohlen, vor die EingangstŸr gespuckt und vieles mehr. Am Ende war noch Gras im Tank vom RasenmŠher. Das alles sind doch nur Beweise von ohnmŠchtiger Wut, da fragt man sich ernsthaft, welche von beiden Parteien sich mehr Šrgert. Oder?
La§ mal den Anwalt das Nštigste erledigen, und genie§ Dein Leben. Jetzt ist der FrŸhling da :)

Liebe Gr٤e
Mariangel

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Tuma
Status:
Schüler
(224 Beiträge, 12x hilfreich)

Also heut kam ein Schreiben vom Amtsgericht. Der Termin wurde verlegt auf den 5.Mai. Folgendes schreiben sie:
Der Beklagtenvertreter ist verhindert. Antragsteller wird auf Bedenken bezüglich der Eilbedürftigkeit der Angelegenheit hingewiesen; die herausverlangten Gegenstände dürften- unabhängig von gegenansprüchen und dem deshalb geltend gemachten Vermieterpfandrecht- nicht als Existenzgrundlage erforderlich sein.

Das ist doch in unserem Sinne oder? So jedenfalls interpretier ich das Schreiben.
Ich stell mir auch die Frage, ob ich zum Termin eigentlich erscheinen muss? ich glaube mein Anwalt sollte ausreichen oder?


Gruss Michael

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Tuma
Status:
Schüler
(224 Beiträge, 12x hilfreich)

Noch ein Nachtrag,

Vielleicht kann mir einer der fachleute hier sagen, welche Kosten etwa auf den Antragsteller der EV zukommen wenn der Antrag abgelehnt wird?


DuG

Michael

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Tuma
Status:
Schüler
(224 Beiträge, 12x hilfreich)

So zum Endspurt,
Heute wurde folgender Vergleich geschlossen. Ich muss an meinen Ex Untermieter 3 Wandbilder ( Wert etwa 30€) rausgeben. Jeder trägt seine Kosten selber. ich also 150€.
Weiss jemand was auf meinen Ex Untermieter hier für Kosten zukommen?

DuG

Michael

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
mariangel
Status:
Praktikant
(604 Beiträge, 204x hilfreich)

Anwaltskosten so viel wie Deine, wenn er einen Anwalt genommen hat. Gerichtskosten wie der Richter gesagt hat. Das kann man aus der Ferne nicht sagen. Genau wie die Anwaltskosten, die richten sich nach dem Streitwert.
Davon abgesehen, wer kommt denn fŸr das kaputte Laminat auf?
Hoffentlich hast Du noch ein paar Sachen von Deinem Ex, die Du versilbern kannst.

Gr٤e
Mariangel

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Tuma
Status:
Schüler
(224 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo Mariangel,

Also für mich ist die Entscheidung doch ok! Ich muss nix umbauen ausbauen oder neu kaufen.Ich geb die drei unbedeutenden Bilder raus und dann wars das.Das laminat hab ich längst mit einem speziellen Kit repariert. Man sieht die Stelle überhaupt nicht mehr:o))
Er hatte übrigens keinen Anwalt! Seine Mama war mit. Ich selber war nicht dort weil ich genau das wusste. Seine Mutter rief hinter her entrüstet an warum ich mich der Sache nicht gestellt habe. Ich antwortete ihr das ich für son Kinderkram keine Zeit habe. tzzz
Schönes sonniges WE noch

Michael

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