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Einbehalten der Mietkaution wg. Schlüsselübergabe an Nachmieter

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Einbehalten der Mietkaution wg. Schlüsselübergabe an Nachmieter

Hallo,

ich habe mal eine Frage zu der mir hoffentlich jemand eine Antwort geben kann.

Ich habe unser Mietverhältniss fristgerecht zum 31.10 gekündigt, eine Nachmieterin hat sich aber "glücklicherweise" zum 01.10. gefunden.

Diese hat an meinem Auszugstag einen Mietvertrag unterzeichnet! Mein Vermieter meinte nun, dass die Nachmieterin erst den Schlüssel nach Eingang Ihrer Mietkaution erhalten solle.

Aufgrund einer Geschäftsreise gab ich Ihr den Schlüssel aber schon vorab, somit konnte sie die notwendigen Renovierungsarbeiten ausführen! Nun ist Sie aber einfach eingezogen, zahlt weder Miete noch Kaution und ich soll jetzt mit meiner Kaution für sie haften!

Eine Wohnungsübergabe wurde übrigens auch gemacht, eine Kopie des Originals habe ich aber nicht erhalten!

Gibt es Hoffnung für mich, dass ich die Kaution in Höhe von 3MM jemals wiedersehe?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen

Danke
Carsten



von stubi am 01.05.2007 16:54
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>Einbehalten der Mietkaution wg. Schlüsselübergabe an Nachmieter
Tja Carsten,

Mein Vermieter meinte nun, dass die Nachmieterin erst den Schlüssel nach Eingang Ihrer Mietkaution erhalten solle.

Jetzt weißt Du auch, warum.

Wohnt die neue Mieterin nach wie vor in der Wohnung ?




von Mortinghale am 01.05.2007 17:15
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>Einbehalten der Mietkaution wg. Schlüsselübergabe an Nachmieter
Dennoch haftet Carsten nicht mit seiner Kaution für die fehlenden Zahlungen der Nachmieterin.


von hh am 01.05.2007 18:55
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>Einbehalten der Mietkaution wg. Schlüsselübergabe an Nachmieter
@hh

Meinst Du das jetzt grundsätzlich oder wegen der Zweckbestimmung der Kaution ?




von Mortinghale am 01.05.2007 19:07
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>Einbehalten der Mietkaution wg. Schlüsselübergabe an Nachmieter
Grundsätzlich.

Mit welchem Recht sollte denn die Kaution einbehalten werden dürfen?

Die Nichtzahlung der Kaution wäre auch kein Grund für den Vermieter gewesen, die Schlüsselübergabe zu verweigern.


von hh am 01.05.2007 19:16
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>Einbehalten der Mietkaution wg. Schlüsselübergabe an Nachmieter
Die Nichtzahlung der Kaution wäre auch kein Grund für den Vermieter gewesen, die Schlüsselübergabe zu verweigern.

Warum das denn nicht ?

Der Mieter ist berechtigt, die Kaution in drei Raten zu zahlen. D.h. der Vermieter hätte wenigstens 1 MM vereinnahmen können, wenn Carsten der Schlüsselübergabe nicht vorgegriffen hätte.




von Mortinghale am 01.05.2007 19:20
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>Einbehalten der Mietkaution wg. Schlüsselübergabe an Nachmieter
--- editiert vom Admin


von guest123-1047 am 01.05.2007 19:20
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>Einbehalten der Mietkaution wg. Schlüsselübergabe an Nachmieter
@§§

Interessanter Gedankengang; aber dann nicht nur für Oktober.

Da Carsten dem Vermieter den Schlüssel nicht zurückgegeben hat, läuft das Miet- bzw. Nutzungsverhältnis ja eigentlich weiter, oder ?




von Mortinghale am 01.05.2007 19:26
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>Einbehalten der Mietkaution wg. Schlüsselübergabe an Nachmieter
--- editiert vom Admin


von guest123-1047 am 01.05.2007 19:34
Status: Unsterblich (1035 Beiträge)
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>Einbehalten der Mietkaution wg. Schlüsselübergabe an Nachmieter
Deswegen nennt sich das ab 1.11. ja auch nicht mehr 'Miete', sondern 'Nutzungsentschädigung'.

Ps. Wo bist Du eigentlich gewesen, als der 'Pappkamerad' so böse zu mir war ?




von Mortinghale am 01.05.2007 19:38
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>Einbehalten der Mietkaution wg. Schlüsselübergabe an Nachmieter
--- editiert vom Admin


von guest123-1047 am 01.05.2007 19:44
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