Einbehalten Fremden Eigentums - Was nun?

25. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
n.a.ans1989
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Einbehalten Fremden Eigentums - Was nun?

Ich hoffe mal dass das hier hin gehört ;)
Also am besten fange ich von ganz vorne an.
Ich wohne in einem Studentenwohnheim. Als ich ein paar Wochen bei meinem Freund war, hat eine Fahrradversteigerung stattgefunden bei der alle alten Fahrräder, die im Hof standen versteigert wurden. Um sicher zu stellen dass kein Fahrrad versteigert wird das noch jemanden gehört wurden Bändchen an die Fahrräder geklebt, und die Bewohner mittels Aushängen dazu aufgefordert die Bändchen zu entfernen. Da ich nicht da war (Oder den Aushang vielleicht auch nicht gesehen habe. Ich weiß leider nicht wie lange er dort hing) wurde mein Fahrrad versteigert. Nachdem ich mit der Wohnheimleiterin geredet habe, wurde mir zugesichert dass diejenige, die das Fahrrad ersteigert hat ihr Geld zurück bekommt. Dies ist auch geschehen. Das Problem ist nun, dass sie von mir Schadensersatz für das Fahrradschloss dass sie sich "extra gekauft" hat fordert. Das geht nun schon so 2 Monate. Ich brauche mein Fahrrad und habe in der Zeit schon recht viel Geld für U-Bahn Tickets ausgeben müssen. Sie möchte dass ich Ihr 20€ für das Schloss gebe. Sicher könnte ich das einfach machen. Aber ich bin Studentin und das ist viel Geld für mich & es geht mir auch ums Prinzip.

Kann ich sie rechtlich gesehen dazu zwingen das Schloss zu entfernen? Ich habe Ihr schön öfter Fristen dafür gesetzt. Wie sieht nun der nächste Schritt aus?

Wer den Schaden hat...?

Wer den Schaden hat...?

Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

quote:
Das Problem ist nun, dass sie von mir Schadensersatz für das Fahrradschloss dass sie sich "extra gekauft" hat fordert.


Rechtsgrundlage? Du hast das Fahrrad doch gar nicht verkauft.
SE-pflichtig könnte sich ihr gegenüber allenfalls der VK gemacht haben, der sich das Fahrrad widerrechtlich zugeeignet hat.
Formell wäre ein zu lange abgestelltes Fahrrad nämlich ein Fund, der abgegeben werden muß, sonst Fundunterschlagung.
Wurde diese Konstruktion dem K nicht offengelegt, könnte auch Betrug vorliegen.

quote:
Kann ich sie rechtlich gesehen dazu zwingen das Schloss zu entfernen?


Wenn das Schloß entfernbar ist, kann sie das (auf ihre Kosten) ja gerne tun.
Wenn nicht, ist es durch untrennbare Verbindung dein Eigentum geworden.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
n.a.ans1989
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erst mal für die schnelle Antwort.
Der „Verkäufer" also die Heimleitung hat gesagt wir sollen das unter uns ausmachen. Und Ihr Argument ist, dass ich den Aushang hätte lesen müssen und ich somit selber Schuld bin. Da das ein ganz normales Zahlenschloss ist könnte sie es jederzeit ohne Probleme entfernen. Aber wegen so einer Kleinigkeit zu Polizei zu gehen erscheint mir doch ein bisschen übertrieben.

Ich werde mit dem neuem Wissen mal bei Ihr vorbei schauen. Ich hoffe dass es hilft. Vielen Dank noch einmal.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Der „Verkäufer" also die Heimleitung hat gesagt wir sollen das unter uns ausmachen. <hr size=1 noshade>


Wenn dir der Hausfrieden egal ist, könntest du ja die Heimleitung mal wegen des Verdachts (! immer so formulieren, damit man dir keinen §164 StGB anhängen kann) auf Fundunterschlagung, Hehlerei und Betruges anzeigen. Dann wird sich vermutlich klären, ob die Aktion so überhaupt sauber war.

quote:<hr size=1 noshade>dass ich den Aushang hätte lesen müssen und ich somit selber Schuld bin <hr size=1 noshade>


Ist denn irgendwo vertraglich vereinbart, daß du verpflichtet bist, das Aushangbrett regelmäßig zu lesen?
Nicht ohne Grund ist "Aushang" keine ausreichende Zustellungsart.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

quote:
und habe in der Zeit schon recht viel Geld für U-Bahn Tickets ausgeben müssen.

Wieviel denn ungefähr?





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
n.a.ans1989
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ungefähr 50 €.
Ich habe mir meinen Mietvertrag noch einmal durchgelesen und folgenden § gefunden:

"Der Mieter erklärt hiermit ausdrücklich, dass er nach Bekanntgabe an den Anschlagtafeln seinen Besitz und sein Eigentum an den zurückgelassenen und nicht gekennzeichneten Gegenständen in allgemein zugänglichen Räumen und an nicht zugelassenen Kraftfahrzeugen auf dem Kraftfahrzeugen auf dem Gelände des Wohnheimes auf den Vermieter überträgt."

Sagt mir jetzt erstmal garnicht außer das durch irgendeinen Grund der Besitz übertragen werden kann oder so?

Ist das überhaupt zulässig? Ich mein nur durch einen § in einem Vertrag kann doch das Gesetz nicht auser Kraft gesetzt werden oder? Und außerdem wurden die Fahrräder nichtmal vom Vermieter sondern von der Heimleitung verkauft und von dem Geld eine Party geschmissen.

Haben die sich bei dem doffelten "auf dem Kraftfahrzeugen" verschrieben oder was meinen die damit?

Diese § ... :???:

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
n.a.ans1989
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

*doppelten

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

quote:
Besitz und sein Eigentum an den zurückgelassenen und nicht gekennzeichneten Gegenständen in allgemein zugänglichen Räumen und an nicht zugelassenen Kraftfahrzeugen auf dem Kraftfahrzeugen auf dem Gelände des Wohnheimes auf den Vermieter überträgt


Könnte unwirksam sein, da "zurückgelassenen" nicht mal annähernd brauchbar definiert ist. Was soll das sein, 2 Minuten, 2 Tage, 2 Wochen, 2 Jahre?

Abgesehen davon kann man Besitz nicht übertragen (Eigentum schon). Typische Laienformulierung, die dürfte IMO vor Gericht im Streitfall keinen Bestand haben.

Zumal so eine Nummer gar nicht in einen Mietvertrag gehört - nicht ohne Grund ist in einem MV nicht jede beliebige Regelung wirksam, weil immer der Gedanke im Hintergrund steht, daß der Mieter "erpreßbar" ist, der unbedingt eine Wohnung braucht.

quote:
Ist das überhaupt zulässig?


Grundsätzlich ja, in Mietverträgen möglicherweise generell nicht, mit der konkreten Formulierung sehr wahrscheinlich auch nicht im Einzelfall.

quote:
nur durch einen § in einem Vertrag kann doch das Gesetz nicht auser Kraft gesetzt werden


Natürlich kann man so eine Regelung grundsätzlich wirksam vereinbaren, welches Gesetz würde denn dadurch "auser (sic) Kraft gesetzt"?

quote:
Haben die sich bei dem doffelten "auf dem Kraftfahrzeugen" verschrieben oder was meinen die damit?


Haben sie. Was wieder mal zeigt, wie schlampig die Regelung formuliert ist, s.o.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)


Hallo n.a.ans1989,

um die Frage beantworten zu können, muss man vorher wissen, wie lange das Fahrrad dort mit dem angebrachten Bändchen stand.

Mit freundlichen Grüßen,
- Rönner -

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

quote:
Ungefähr 50 €.

:augenroll:
Ist das eine spezielle studentische Logik?

Statt 20 EUR der Dame zu geben (die dir schon zu viel Geld sind, weil du zu wenig Geld hast) investierst du erstmal mehr als das doppelte?





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
n.a.ans1989
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Es hat ziemlich lange gedauert bis ich rausgefunden habe wer das Fahrrad überhaupt hat. Weil sie am Anfang bestritten haben dass es überhaupt versteigert wurde. Und dann wollte ich auf das Geld das ich bis jetzt eh schon ausgegeben habe (50€ oder sicher mehr) nicht auch noch 20 drauf zahlen. Aber danke für den hilfreichen Lösungshinweis. Da wäre ich sicher nicht selber drauf gekommen. :augenroll:

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
n.a.ans1989
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja jedenfalls allen Danke für eure schnelle Hilfe. ;)
Hab mein Fahrrad jetzt wieder.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.795 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen