Einbehalt der Mietkaution durch den Mieter

2. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Alfredo1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Einbehalt der Mietkaution durch den Mieter

Hallo
Ich habe das Problem, dass ich seit längerer Zeit schon mit meinen Mietern in Streitigkeiten lebe bezüglich der Betriebskosten für das Jahr 2001 und sie die entstandene Nachzahlung nicht bezahlen wollen. Mittlerweile ist es so, dass sie das Mietverhältnis zum 31.03.03 gekündigt haben. Gleichzeitig haben sie mitgeteilt, dass sie die bei Mietbeginn entrichtete Kaution von der Miete absetzen. Dürfen sie das eigentlich? Wie sollte man am besten vorgehen um das ausstehende Geld einzutreiben. Was ist zu tun, damit sie den Einbehalt unterlassen?

MfG
Alfredo

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwältin Birgit Raupers
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 36x hilfreich)

Guten Tag,

die Mieter handeln rechtswidrig. Die Mietkaution darf nicht mit zukünftiger Miete aufgerechnet werden. Ich rate Ihnen, einen Rechtsanwalt einzuschalten, der den ausstehenden Mietzins geltend macht.

MfG
Birgit Raupers

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