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Einbau von Wasseruhren

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Einbau von Wasseruhren

Ich habe gestern von meinem Vermieter einen Brief bekommen, in dem er eine Mieterhöhung zum 01.07. ankündigt, weil er Wasseruhren in den Wohnungen hat installieren lassen. Dazu waren in vielen Wohnungen aufwendige Arbeiten erforderlich. In unserer Wohnung aber nicht, denn unser Bad und auch unser Gäste-WC wurden bereits 1999 saniert, wir zahlen seither für den höheren Wohnwert ca. 30 Euro monatlich mehr Miete. Bei der Sanierung unseres Bades wurden 1999 auch schon die Anschlüsse für die Wasseruhren gelegt, so dass die Uhren jetzt nur noch aufgesetzt werden mussten, es dauerte vielleicht 10 Minuten.
Ich habe nun heute die Wohnungsverwaltung angerufen, um das ganze zu hinterfragen. Mir wurde gesagt, die damalige Sanierung hätte nichts mit der Installation der Wasseruhren jetzt zu tun und deshalb müsse ich diese Mieterhöhung hinnehmen. Ich bin jedoch der Meinung, dass ich von meinem Vermieter doppelt zur Kasse gebeten werde.
Vielleicht kann mir hier jemand sagen, ob ich falsch oder richtig liege?

Viele Grüße

Magie


von Magie am 13.05.2005 17:19
Status: Frischling (3 Beiträge)
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Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Einbau von Wasseruhren
Ich denke mal, Sie sollten mit einem Mieterschutzbund Kontakt aufnehmen. Es gibt Gerichtsurteile wie folgendes, aber Gerichte urteilen im allgemeinen unterschiedlich.

Mieterbund.de:
"Modernisierung ja – Mieterhöhung nein

Holzminden – Der Einbau von Kaltwasserzählern ermöglicht dem einzelnen Mieter eine Kontrolle und damit sparsameren Umgang mit Wasser. Kaltwasserzähler gehören somit zu den Maßnahmen zur Einsparung von Energie und Wasser, die der Mieter laut Gesetz zu dulden habe. Mit dieser Begründung gab das Amtsgericht Holzminden (Az: 10 C 222/02 (I)) einem Vermieter Recht, der seine Mieterin auf Duldung des Einbaus von Wasseruhren verklagt hatte.

Die Mieterin hatte den Einbau von insgesamt sechs Wasseruhren verweigert, weil die damit verbundene Mieterhöhung in keinem Verhältnis zu den Kosten des möglicherweise eingesparten Wassers stehe. Die durch den Einbau mögliche Modernisierungs-Mieterhöhung von 144 Euro jährlich übersteige bei weitem ihre bisherigen Wasserkosten in Höhe von gut 100 Euro, argumentierte sie.

Dem mochte sich auch das Gericht nicht verweigern. Es verurteilte die Mieterin zwar zur Duldung des Einbaus der Wasseruhren, untersagte dem Vermieter aber gleichzeitig eine Modernisierungs-Mieterhöhung. Die sei nämlich nur dann möglich, "wenn die baulichen Maßnahmen eine nachhaltige Einsparung von Wasser bewirken". Dies sei hier nicht zu erkennen.
Da der Einbau der Wasseruhren für die Mieterin keine zusätzlichen Kosten verursache, könne sie sich jedoch nicht auf den Tatbestand einer unzumutbaren Härte berufen."




von hamburgerin01 am 13.05.2005 23:55
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