>Einbau von Wasseruhren
Ich denke mal, Sie sollten mit einem Mieterschutzbund Kontakt aufnehmen. Es gibt Gerichtsurteile wie folgendes, aber Gerichte urteilen im allgemeinen unterschiedlich.
Mieterbund.de:
"Modernisierung ja – Mieterhöhung nein
Holzminden – Der Einbau von Kaltwasserzählern ermöglicht dem einzelnen Mieter eine Kontrolle und damit sparsameren Umgang mit Wasser. Kaltwasserzähler gehören somit zu den Maßnahmen zur Einsparung von Energie und Wasser, die der Mieter laut Gesetz zu dulden habe. Mit dieser Begründung gab das Amtsgericht Holzminden (Az: 10 C 222/02 (I)) einem Vermieter Recht, der seine Mieterin auf Duldung des Einbaus von Wasseruhren verklagt hatte.
Die Mieterin hatte den Einbau von insgesamt sechs Wasseruhren verweigert, weil die damit verbundene Mieterhöhung in keinem Verhältnis zu den Kosten des möglicherweise eingesparten Wassers stehe. Die durch den Einbau mögliche Modernisierungs-Mieterhöhung von 144 Euro jährlich übersteige bei weitem ihre bisherigen Wasserkosten in Höhe von gut 100 Euro, argumentierte sie.
Dem mochte sich auch das Gericht nicht verweigern. Es verurteilte die Mieterin zwar zur Duldung des Einbaus der Wasseruhren, untersagte dem Vermieter aber gleichzeitig eine Modernisierungs-Mieterhöhung. Die sei nämlich nur dann möglich, "wenn die baulichen Maßnahmen eine nachhaltige Einsparung von Wasser bewirken". Dies sei hier nicht zu erkennen.
Da der Einbau der Wasseruhren für die Mieterin keine zusätzlichen Kosten verursache, könne sie sich jedoch nicht auf den Tatbestand einer unzumutbaren Härte berufen."
von hamburgerin01 am 13.05.2005 23:55
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