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Einbau von Ablesegeräten für Heizung

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Einbau von Ablesegeräten für Heizung

Hallo,

wir möchten in eine DHH ziehen in der unterm Dach noch eine kleine Einliegerwohnung ist. Bisher wurde diese DHH von einer Familie bewohnt. Jetzt zieht die inzwischen verwitwete Mieterin aus der großen Wohnung in die Einliegerwohnung und wir würden in die große Wohnung ziehen. Unser Problem ist, dass an den Heizungen keine Ablese geräte sind, weil die Familie ihr Heizöl selbst eingekauft und auch selbst bezahlt hat. Wenn wir jetzt einziehen müssen die Kosten fürs Heizöl aufgeteilt werden. Müssen hierzu Ablesegeräte an die Heizung und ein Warmwasserzähler vom Vermieter installiert werden oder reicht es aus im Mietvertrag die Aufteilung, z.B. 2/3 der Kosten fürs Heizöl (das ja nach wie vor von den Mietern gekauft wird) nach qm und 1/3 der Kosten nach Personenzahl, zu regeln?

Angeblich soll ja nach der neuen Wärmeschutzverordnung diese Regelung nicht mehr möglich sein.


von PitsFranz am 21.10.2004 11:35
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>Einbau von Ablesegeräten für Heizung
Ja, so würde ich es regeln.
Die Heizanlagenverordnung schreibt in Mehrfamilienhäusern (nicht Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung) die Abrechnung nach Verbrauch vor.
Da dieses aber in kleinen Objekten wirtschaftlich völlig unsinnig ist, kann nach entsprechender Vereinbarung mit allen Mietern davon Abstand genommen werden.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."


von ikarus02 am 21.10.2004 12:50
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>Einbau von Ablesegeräten für Heizung
Hallo,

Danke für deine Antwort, aber was heißt wirtschaftlich völlig unsinnig?

In unserem Fall müssten diese Ablesegeräte an den Heizungen installiert und ein Warmwasserzähler eingebaut werden. Hinzu kommen die Kosten für die jährliche Ablesung und die Kosten für die (ich glaube) 5-jährliche Eichung bzw. Austausch. Ist das schon wirtschaftlich unsinnig? Wer stellt diese Unwirtschaftlichkeit fest? Gibt es ein Amt dafür?

Grüße



von PitsFranz am 22.10.2004 11:03
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>Einbau von Ablesegeräten für Heizung
ich habe im Mietrecht nachgesehen. Bei Einfamilienhäusern bsteht keine Pflicht zum Einbau von Ablesegeräten. Es ist sinnvoll, den Verbrauch z.B. nach Personenzahl aufzuteilen und bei Heizkörpern vielleicht nach der Anzahl der Heizkörper.

Grüße

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"Mfg gollum"


von gollum_x am 22.10.2004 11:10
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>Einbau von Ablesegeräten für Heizung
Unsinnig heißt, daß die regelmäigen Kosten für das Ablesen, Ausrechnen und Austauschen der Geräte wesentlich mehr gezahlt werden muß, als eine evtl. Energieeinsparung für den einzelnen Mieter ausmacht.
Laßt Euch mal für 2 Wohnungen ein (kostenloses) Angebot machen für: Einbau, regelmäßigen Austausch und Ausrechnen der Wärmeverteilungsgeräte für Heizkörper und der Zähler für Warmwasser, Ihr werdet staunen!
Bei kleineren Objekten also immer nach qm abrechnen, gibt zwar ab und zu kleinere Ungerechtigkeiten für einzelne Mieter, aber wird immer noch billiger.
Gruß


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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

-- Editiert von ikarus02 am 22.10.2004 20:07:28


von ikarus02 am 22.10.2004 20:05
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