Einbau neuer Therme - Folgearbeiten
Hallo,
in den letzten Tagen hat sich unsere Theme, die die Warmwasseraufbereitung und die Heizung übernommen hatte, verabschiedet. Die Wohnung wies durch den Defekt eine Temperatur von 12°C auf.
In der Folge hat der Vermieter mittlerweile eine Firma mit dem Einbau einer neuen Therme beauftragt. Die neue Therme wird eingebaut und es ist ersichtlich, dass durch den Neueinbau die folgende Situation entsteht:
> Die alte Therme war größer und verkleidet, die neue ist kleiner und ist unverkleidet
> Es musste ein Loch in die Wand gebohrt werden, die Wand wurde an dieser Stelle neu verputzt.
> Durch die Unterschiede in der Größe ist ein großer Bereich jetzt verdreckt, bzw, weißt einen anderen Anstrich auf, als die umgebende Küche.
Wir haben dem Vermieter folgende Anforderungen angetragen, die er mit der Begründung verneint hat, dass wir als Mieter dafür Sorge zu tragen häten:
> Wir sollen/müssen uns um den Neuanstrich kümmern und die Koten tragen.
> Wir sollen, wenn wir denn wollen, für eine neue Verkleidung der Therme sorgen, die Kosten hätten wir zu tragen.
Ist das so rechtens. Meines Erachtens und von meinem Menschenverstand aus würde ich die Bringschuld beim Vermieter sehen, der uns den Zustand wiederherstellen muss, wie er vor dem Neueinbau in unserer Küche herschte:
> Therme verkleidet und damit auch optisch in die Küche integriert.
> Die durch den Einbau entstandenen optischen Mängel (Anstrich) beseitigt durch Neuanstrich.
Wie sieht hier die Rechtslage aus?
Danke schon im Vorraus!!!
:-) Bender
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von stabby408 am 10.12.2010 09:44
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