Einbau Dachfenster
Wir wohnen in einem 3 Parteien Haus und sind Eigentümer der Dachgeschosswohnung
Bis zu einem Eigentümerwechsel vor 1,5 Jahren verstanden wir uns prächtig. Die neue Eigentümerin versuchte sofort von Anfang an zwischen den verbleibenden Parteien Zwietracht zu sähen, was nicht gelang. Außerdem sollten wir uns hinter die Ohren schreiben: Es gibt Mehrheitsbeschlüsse die gelten selbstverständlich gegen jeden Eigentümer, gegen Sie sollten wir jedoch bedenken, dass Sie einen Freund hat und der ist Anwalt.
So nun zum Problem:
Wir wollten vor 2 Jahren ein Dachfenster nachträglich einbauen lassen. Die Eigentümer wurden befragt und hatten selbstverständlich nichts dagegen. Leider wurde nichts schriftlich fixiert. Der Dachdecker riet jedoch davon ab und meinte wir sollten auf die fällige Dachsanierung warten dann sei der Einbau wesentlich einfacher und preiswerter.
Nun ist die Sanierung des Daches fällig. Wir wollen das Fenster einbauen lassen. Kosten -sollte irgendwas am Gemeinschaftseigentum durch das Fenster in Mitleidenschaft gezogen werden auch zukünftig zu unseren lasten. Soll schriftlich fixiert werden.
Nun verweigert uns aber die neue Eigentümerin ohne Angaben von Gründen die Genehmigung.
Von der anderen Eigentümerin hatten wir sofort die schriftliche Genehmigung.
Das Fenster kann von keiner der Parteien gesehen werden, es sei denn man fährt auf den Berg ins Nachbardorf und nimmt ein Fernglas. ( Also keine Beeinträchtigung) In der Teilungserklärung sind keine Regelungen getroffen )
Da die neue Eigentümerin uns permanent versucht mit allen Mitteln das Leben schwer zu machen habe ich vor das Fenster einbauen zu lassen.
Was kann passieren? Wie sind Eure Meinungen ?
Brauche ich alle Zustimmungen oder zählt der Mehrheitsbeschluss.
Die Verwaltung erfolgt gemeinschaftlich.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang
-- Editiert von Wolli1 am 24.05.2005 15:59:06
von Wolli1 am 24.05.2005 15:50
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>Einbau Dachfenster
Einbau eines Dachfensters ist eine bauliche Veränderung und dafür benötigt ihr die einheitliche Zustimmung aller Eigentümer.
Warum ist denn diese Frau so brassig? Man zieht doch nicht ein und stänkert sofort los? Wenn es zu schlimm kommt, kann man ihr das Eigentum entziehen lassen - aber die Frage ist, habt ihr vielleicht auch Schuld als Alt-Eigentümer? Bei einer so kleinen Gemeinschaft von 3 Eigentümern sollte es doch einen Weg geben, zusammen zu finden. Gibt es vielleicht einen Mediator in eurer Gegend?
von sika0304 am 25.05.2005 08:41
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>Einbau Dachfenster
Nun die Genehmigung haben wir jetzt. Gnädigste dauerkrankgeschriebenevielzeithabende Lehrerin hat ihren Anwalt konsultiert und und die haben ein Schriftstück ausgearbeitet was unterschrieben werden musste
Fazit" ist das Fenster undicht kommen wir als Eigentümer und nicht die WEG für den Schaden auf" Das war aber schon vorher klar. Und das Protokoll hatten wir bereits selber erstellt. Nun gut Gnädigste war wenigstens wieder mal bei ihrem Anwalt.
...................
Die Hausverwaltung machen wir bislang gemeinsam. Hatte immer im 3 Parteien Haus bombig funktioniert. Ein Eigentümer Dipl Ing war für die Technik zuständig. Unten die Eigentümerin Filialleiterin bei der Sparkasse für die Finanzen und ich komme aus der Steuerberatung und machte die Bücher und den Behördenkram.
Nun ist der Dipl. Ing weg und wir haben die Querulantenlehrerin. Leider wird nun die Verwaltung unzumutbar. Insbes. deshalb weil ich allmählich bei jeder Kleinigkeit befürchten muss Post vom Anwalt zu bekommen.
Neuester Fall:
Bezahl ich eine ordnungsgem. Handwerker - Rechnung ohne die ausdrückliche Genehmigung unserer Querulantin will sie mich zukünftig verklagen, weil ich mit " Ihrem Anteil" leichtfertig umgehe.
Ein Handwerker der eine Wand abgedichtet hat soll erst in einem Jahr bezahlt werden, wennn fest steht dass die Wand auch dicht ist.
""Hat ihr Anwalt so gesagt"
Nun habe ich 2 Möglichkeiten. Der korrekt arbeitende Handwerker wird korrekt gezahlt und sie verklagt mich. oder der korrekt arbeitende Handwerker wird nicht bezahlt, dann verklagt mich der Handwerker
Also allmählich habe ich die Nase voll. Wenn das Fass irgendwann überläuft rate ich jedem Unbeteiligten nicht zu nahe am Explosionsort zu sein
Grüsse
Wolfgang
von Wolli1 am 02.06.2005 12:50
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>Einbau Dachfenster
Da hilft wohl nichts, ihr müßt einen Verwalter wählen (durchaus auch ein Eigentümer). Im Verwaltervertrag wird geregelt, was die Aufgaben sind. Ihr macht ordnungsgemässe Eigentümerversammlungen inkl. Protokolle der Beschlüsse.
Wird für die Gemeinschaft etwas in Auftrag gegeben, haftet jeder Eigentümer auch "einzeln" für die Gemeinschaft, wenn also nach ordnungsgemäßem Beschluss einer seinen Anteil nicht zahlt, kann der Handwerker sich von jedem Eigentümer das Geld einklagen (na, wen schlagt ihr da wohl jedesmal vor?
Als Gemeinschaft seid ihr verpflichtet, eine Instandsetzungsrücklage zu bilden, aus der die gemeinsamen Kosten gezahlt werden (Müllabfuhr usw.).
von sika0304 am 02.06.2005 14:42
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