Einbürgrung & Vorbstraft

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Einbürgrung & Vorbstraft

Hallo,

Ich bin seit knapp 1 Jahr von einer deutschen Frau geschieden und habe einen Sohn, der 6 Jahre alt ist.
Ich lebe seit 1996 in DE
Zu Strafeinträge: wenn ich mich nicht irre:
2 Einträge vom Jahr 1999 wegen Ladendiebstahl (jeweils ca. 20 bis 40 TS)
1 Eintrag vom Jahr 2003
1 Eintrag vom Jahr 2005
1 Eintrag vom Jahr 2008 100 TS

Nach dem Studium in Informatik bin ich momentan für eine weltweit agierende Firma in der Unternehmensberatungsbranche tätig und weitere Aufstiegschancen ergeben sich für mich nur wenn ich in internationalen Projekten (Dies lässt sich auch von meiner Firma schriftlich bestätigen) eingesetzt werden kann. Dafür musste/sollte ich eingebürgert werden.
Ich will & muss für mein Kind sorgen und den Verlust meines Jobs hätten dramatische Konsequenzen für mich.
In wie weit ist meine Enbürgerung überhaupt noch möglich!?
Wann werden diese Anträge denn gelöscht aus dem Zentralregister?
Muss ich solange warten bis ich die gelöscht sind? Aus verschiedenen Foren habe ich gelesen dass ziemlich lange dauert!



von Markous am 08.10.2008 18:21
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Einbürgrung & Vorbstraft
Wenn da immer wieder etwas dazu kommt, dann wirst Du diese Strafeinträge nie los.
Ist es denn wirklich so schwierig, ordentlich ohne strafbare Handlungen zu leben ?


von Saxonicus am 08.10.2008 19:32
Status: Unsterblich (973 Beiträge)
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>Einbürgrung & Vorbstraft
Wie lauten denn die Eintragungen von 2003 und 2005? Die 100 TS aus 2008 reichen aber ja schon alleine, um den Antrag abzulehnen, die Grenze liegt nämlich bei 90 TS. OK, ist jetzt nur knapp drüber, aber eine wohlwollende Ermessensentscheidung, die sonst im Prinzip möglich wäre, kann hier mit Sicherheit wegen der früheren Eintragungen nicht getroffen werden.

C’est la vie.


von Mitleser am 08.10.2008 21:38
Status: Philosoph (763 Beiträge)
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>Einbürgrung & Vorbstraft
Hi,

die Tilgungsfrist der 100 TS aus dem BZR beträgt 10 Jahre. Getilgt wird nur, wenn keine neuen Einträge dazukommen. Und ja, Sie müssen warten, bis der Eintrag gelöscht ist.

Gruß vom mümmel


von muemmel am 09.10.2008 15:28
Status: Unsterblich (3323 Beiträge)
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>Einbürgrung & Vorbstraft
Was ich nicht verstehe:
quote:
weitere Aufstiegschancen ergeben sich für mich nur wenn ich in internationalen Projekten [...] eingesetzt werden kann. Dafür musste/sollte ich eingebürgert werden.

Wieso kannst Du als Nicht-Deutscher nicht in internationalen Projekten eingesetzt werden?

Edit: OK, kann mir vorstellen, dass Du fuer verschiedene Laender jeweils ein Visum brauchst welches Dir u.U. auf Grund der Vorstrafen verwehrt werden koennte - und als dt. Staatsbuerger wuerde man wohl nicht auf die Vorstrafen zu sprechen kommen.

Agenor

Und: 100TS sind schon so ein Ding. Dafuer reicht ein Ladendiebstahl ja kaum aus. Wie konnte es so weit kommen, wenn Du da gerade an Ende vom Studium warst?


-- Editiert von Agenor am 10.10.2008 10:20:54

-- Editiert von Agenor am 10.10.2008 10:39:07


von Agenor am 10.10.2008 10:20
Status: Legende (472 Beiträge)
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