Einbürgrung & Vorbstraft
Hallo,
Ich bin seit knapp 1 Jahr von einer deutschen Frau geschieden und habe einen Sohn, der 6 Jahre alt ist.
Ich lebe seit 1996 in DE
Zu Strafeinträge: wenn ich mich nicht irre:
2 Einträge vom Jahr 1999 wegen Ladendiebstahl (jeweils ca. 20 bis 40 TS)
1 Eintrag vom Jahr 2003
1 Eintrag vom Jahr 2005
1 Eintrag vom Jahr 2008 100 TS
Nach dem Studium in Informatik bin ich momentan für eine weltweit agierende Firma in der Unternehmensberatungsbranche tätig und weitere Aufstiegschancen ergeben sich für mich nur wenn ich in internationalen Projekten (Dies lässt sich auch von meiner Firma schriftlich bestätigen) eingesetzt werden kann. Dafür musste/sollte ich eingebürgert werden.
Ich will & muss für mein Kind sorgen und den Verlust meines Jobs hätten dramatische Konsequenzen für mich.
In wie weit ist meine Enbürgerung überhaupt noch möglich!?
Wann werden diese Anträge denn gelöscht aus dem Zentralregister?
Muss ich solange warten bis ich die gelöscht sind? Aus verschiedenen Foren habe ich gelesen dass ziemlich lange dauert!
von Markous am 08.10.2008 18:21
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