Einbürgerung

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Einbürgerung

Sehr geehrte Damen und Herren, meine Frau aus Russland (verheiratet seit April 2008) lebt seit Juli hier in Deutschland mit einem russischen Pass.
Nun ist es so, das sie seit sie neun Jahre alt ist, 13x für etwa drei Monate in Deutschland zu Besuch war und daher akzentfrei (!) und fließend Deutsch spricht und fehlerfrei schreibt.
Auch besitzt sie ein Diplom als Dolmetscherin für Englisch und Französisch.
Sie hat jetzt eine Aufenthaltsgenehmigung bis 2011 und wird anschließend, wie ich annehme, die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung erhalten.
Allerdings würde sie gerne einen deutschen Pass haben. Ein Grund ist, das sie sich hier sehr vertraut und zu Hause fühlt und des weiteren,
das die Erschwernisse mit einem russischen Pass zu reisen - enorm sind.
Wissen Sie ab wann man den deutschen Pass (Staatsbürgerschaft) beantragen kann und ob man die früheren etwa drei Jahre Besuch in Deutschland anrechnen kann?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort im Voraus!


von Bumaye am 07.10.2008 20:01
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Einbürgerung
Als Ehegattin eines Deutschen kann sie sich, sofern alle anderen Auflagen erfüllt werden, frühestens nach drei Jahren rechtmäßigen und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland einbürgern lassen.


von Saxonicus am 07.10.2008 21:41
Status: Unsterblich (973 Beiträge)
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>Einbürgerung
>Als Ehegattin eines Deutschen kann sie sich, sofern alle anderen Auflagen erfüllt werden, frühestens nach drei Jahren rechtmäßigen und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland einbürgern lassen.

Stimmt, § 9 StAG. Dabei können sogar - integrierende Wirkung vorausgesetzt - bis zu 2/3 der erforderlichen Zeit von früheren Aufenthalten angerechnet werden. Zeiten mit lediglich Besuchervisum sind allerdings nicht anrechenbar.

Daneben muß die eheliche Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen seit mindestens 2 Jahren bestehen.

Die Einbürgerung wird danach frühestens Juli 2011 möglich sein.


von Mitleser am 07.10.2008 23:31
Status: Philosoph (763 Beiträge)
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