Können denn Ausländische Studenten nach 8 jahre sich einbürgeren lassen ?ich habe gelesen dass so was gibt . Aber ich kann denn diese gesetzt nicht mehr finden . Weil beim einbürgerung steht wer 8 jahre in deutschland lebt , da steht nicht ob student oder anderes ....
doch. das steht ganz genau in § 10(1)Nr. 2 StAG - "Aufenthaltserlaubnis für ANDERE als in § 16 AufenthG genannte Zwecke". Insofern - solange man eine AE zum Studium hat, gibt es keine Einbürgerung.