Einbürgerung Möglich?

20. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
nixxon10
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einbürgerung Möglich?

Liebe Leute,

ich bin seit 10 Jahre in Deutschland. Im Januar habe ich einen Einbürgerungsantrag gestellt. Der Einbürgerungstest habe ich bestanden.

Ich bin seit Oktober durch einen große OP Arbeitsunfähig. Ich besitze einen Schwerbehinderterausweiß. Grade der Behinderung:80. Nach dem Begutachten des Artzes ist einem eventuel wiedereintreten der arbeitsfahigkeit in ca. 5 Monate zu reichnen. Begutachten vom 06.04.2010.

Ich wurde von meinem Arbeitgeber zum 31.12.2009 gekündigt. Es gab Kein kündigungsgrund, da ich noch in Probezeit war. Aber es mir klar das, der Kündigungsgrund war meine langezeitige Arbeitsunfähigkeit.
Naturlich bin heute Arbeitslos. Ich bekomme Krankengeld (400 EUR) und Hartz4
(630 EUR). Meine Frau ist seit 1,5 Jahr in Deutschland. Sie arbeitet nicht. Sie besucht einen Berufsorientierungsmaßnahme.
Ps: Als ich noch tätig war, bekamm ich AGL2(80 EUR) da ich nicht soviel verdiente.

Aufgrung meines Gesundheitszustands kann ich mich nicht derzeit um eine neue Stelle bemühen.
Meine Frage ist: Habe ich eine Chance den deutschen Pass zu bekommen trotz Hartz4?
Wie ist die Rechtslage?

Viel dank!


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DerRaecher
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 439x hilfreich)

quote:
Wie ist die Rechtslage?

Die steht im Gesetz: Voraussetzung ist, dass der Einbürgerungsbewerber ...

quote:
...
3. den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestreiten kann oder deren Inanspruchnahme nicht zu vertreten hat,


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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=61879& :

"Von dieser Regelung gibt es jedoch Ausnahmen, die auch im Gesetz festgelegt ist. Es besteht danach trotz Bezug von ALG II/ Sozialhilfe, ein Anspruch auf Einbürgerung, wenn der Antragsteller „den Bezug von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II nicht selbst zu vertreten hat." Das ist zum Beispiel der Fall, bei Arbeitslosigkeit durch eine betriebsbedingte Kündigung, wenn das intensive Bemühen um eine neue Arbeitsstelle nachgewiesen, und trotzdem irgendwann ein Bezug von ALG II notwendig wird.

Zusammenfassend bedeutet dies für Ihren Fall, dass die Arbeitslosigkeit einer Einbürgerung nicht entgegen steht. Selbst wenn Sie ALG II in Anspruch nehmen müssten, so besteht kein Grund zur Sorge, wenn Sie sich um Arbeit ernsthaft bemüht haben."

Da Sie den Bezug von AlgII nicht selber zu vertreten haben, für Krankheit kann man ja nichts, dürfte das ähnlich zu bewerten sein.

-- Editiert am 21.05.2010 01:19

2x Hilfreiche Antwort

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