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Einbürgerrungbzw. Unbefristeter Aufenthalt

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>Einbürgerrungbzw. Unbefristeter Aufenthalt

Inwiefern würde den Hürden niedriger???Ich
wollte uns jetzt selbständig machen,und ihn einstellen!
Wie viel müßte er Netto verdienen damit er die NE oder Einbürgerrung bekommt!! Schule absolviert er gerade(Intregationskurs)!!!


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von imra4 am 16.03.2010 20:16
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>Einbürgerrungbzw. Unbefristeter Aufenthalt
Also, nochmal ganz in Ruhe


Dein Freund hätte die Möglichkeit - falls die Voraussetzungen stimmen -eine Niederlassungserlaubnis nach § 9 AufenthG zu beantragen. Eine Niederlassungserlaubnis nach § 28 AufenthG scheidet vorerst aus, da er - wie Du sagst - zur Zeit eine befristet AE nach § 31 hat.

Die Sicherung des Lebensunterhaltes beinhaltet unter anderem den Regelsatz, welcher ein ALG II - Empfänger bekommt, sowie Miete, Strom etc. Weiterhin kommt dazu der wahrscheinlich anzurechnende Unterhalt für die Kinder. Da das ja auch bei jedem verschieden ist, sollte man sich das selber mal ausrechnen.

Das muss man natürlich nachweisen - wahrheitsgemäß versteht sich!

quote:
Ich wollte uns jetzt selbständig machen,und ihn einstellen!
Wie viel müßte er Netto verdienen damit er die NE oder Einbürgerrung bekommt!!


Hört sich ein wenig danach an, als hast Du vor, Deinem Freund eine Gefälligkeitsbescheinigung auszustellen. Falls das so ist, kann ich nur ausdrücklich davor warnen! Im übrigen ist die Sicherstellung Lebenunterhalt nicht mit 1 oder 2 Lohnabrechnungen nachzuweisen.

quote:
Schule absolviert er gerade(Intregationskurs)!!!


Das heisst für mich, dass er zur Zeit den Integrationskurs absolviert, da Dein Freund noch keine ausreichenden Deutschkenntnisse hat. Für die Niederlassungserlaubnis nach § 9 AufenthG sind diese aber ebenfalls Voraussetzung, ebenso wie für die Einbürgerung.

Also, letzendlich und zusammenfassend:

Mindestvoraussetzungen für Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung sind ausreichende Deutschkenntnisse und Sicherstellung des Lebensunterhaltes.



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von Aericura am 16.03.2010 22:24
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>Einbürgerrungbzw. Unbefristeter Aufenthalt
Wieso Unterhalt für die Kinder ?
Wir leben zusammen und eine Gefälligkeitsurkunde möchte ich garantiert nicht ausstellen, es nervt nur langsam wenn andere nix tun und bekommen die NE und er geht eigentlich immer arbeiten selbst gerringfühgige Jobs und alles ist nicht gut genug!!!Also hätte er auch ein recht wenn er ALG 2bekommt??Habe ich sie da richtig verstanden!!Doch er ist der deutschen Sprache in Schrift und Wort mächtig aber die Ausländerbehörde hat gesagt er muß dieses Zertifikat B1 Machen!!

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von imra4 am 16.03.2010 22:41
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>Einbürgerrungbzw. Unbefristeter Aufenthalt
quote:
Also hätte er auch ein recht wenn er ALG 2bekommt??Habe ich sie da richtig verstanden!!

Nein! Durch den Bezug von ALG II stellt man den Lebensunterhalt eben nicht sicher!

Vielleicht habe ich mich da unklar ausgedrückt. Den Regelsatz, den ein ALG II Empfänger bekommt, ich glaube, das sind 323 Euro, werden fiktiv für die Berechnung genommen, um zu sehen, ob das eigene Einkommen reicht. Dazu werden dann noch Miete, Strom etc. gezählt. Wahrscheinlich wird auch der Unterhalt der Kinder dazugerechnet, da er auch für diesen aufkommen müsste, damt die Kinder nicht auf Unterhaltsvorschuss oder Grundsicherung angewiesen sind.


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von Aericura am 17.03.2010 06:11
Status: Stift (41 Beiträge)
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>Einbürgerrungbzw. Unbefristeter Aufenthalt
quote:
Ich wollte uns jetzt selbständig machen,und ihn einstellen!


Ich habe anscheinend nicht viel Phantasie. Ihr bezieht beide Hartz IV, habt eine EV abgegeben, das Auto wurde wegen Nichtzahlens der KFZ-Steuer zwangsstillgelegt, ihr wollt euch selbstständig machen und du willst deinem Mann ein Gehalt zahlen. Wie das??? Und wovon???

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"gruß azrael"

-- Editiert am 17.03.2010 22:46


von azrael am 17.03.2010 22:41
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>Einbürgerrungbzw. Unbefristeter Aufenthalt
hi Leute,

Ich würde mich super freuen, wenn ihr mich helfen könnte, Ich habe Nepalese Reise pass und habe ich für Deutschland unbefristete niederlasung Visum. Ich habe eine freundin in Frankreich und Sie ist Französin, mit ihr habe ich eine Tochter, und möchte ich mit meinem family in Frankreich leben und arbeiten, Wir sind aber nicht verheiratet. Die frage ist, Wie kann ich in Frankreich zum Leben und Arbeiten erlaubnis bekommen ?
Meine Tochter ist in Frankreich geboren und bin anerkannter Vater. In deutschland wenn man ein kind hat bekommt erlaubnis, ist das auch so in Frankreich? oder müss ich deutsche einbürgerrungen,pass beantragen?

Ihre richtige Antwort wäre sehr dankbar!!!

Vielen dank & Viele grüsse aus Berlin,Germany
Falindra


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von falindra am 19.03.2010 10:59
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