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Ich wollte uns jetzt selbständig machen,und ihn einstellen!
Wie viel müßte er Netto verdienen damit er die NE oder Einbürgerrung bekommt!!
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Schule absolviert er gerade(Intregationskurs)!!!
quote:Nein! Durch den Bezug von ALG II stellt man den Lebensunterhalt eben nicht sicher! Vielleicht habe ich mich da unklar ausgedrückt. Den Regelsatz, den ein ALG II Empfänger bekommt, ich glaube, das sind 323 Euro, werden fiktiv für die Berechnung genommen, um zu sehen, ob das eigene Einkommen reicht. Dazu werden dann noch Miete, Strom etc. gezählt. Wahrscheinlich wird auch der Unterhalt der Kinder dazugerechnet, da er auch für diesen aufkommen müsste, damt die Kinder nicht auf Unterhaltsvorschuss oder Grundsicherung angewiesen sind.
Also hätte er auch ein recht wenn er ALG 2bekommt??Habe ich sie da richtig verstanden!!
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Ich wollte uns jetzt selbständig machen,und ihn einstellen!
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