Das neue Staatsangehörigkeitsrecht
AFP VOM 7.9.2000 | Ratgeber - Ausländerrecht | 88731 Aufrufe Mehr zum Thema:Staatsangehörigkeit, Staatsangehörigkeitsrecht
Einbürgerung von Kindern
Kinder bis zu zehn Jahren haben ab dem 1. Januar 2000 einen besonderen Anspruch auf Einbürgerung.
Um diesen Anspruch auf Einbürgerung geltend zu machen, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- der Antrag auf Einbürgerung muss bis zum 31. Dezember 2000 von den gesetzlichen Vertretern des Kindes gestellt werden
- das Kind darf am 1.1.2000 das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- das Kind muss seinen gewöhnlichen Aufenthalt rechtmäßig in Deutschland haben
- das Kind muss in Deutschland geboren sein
- zum Zeitpunkt der Geburt hatte ein Elternteil seit mindestens acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland und besaß eine Aufenthaltsberechtigung oder seit mindestens drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis
- der Status des rechtmäßigen und unbefristeten Aufenthalts der Eltern liegt zum Zeitpunkt der Einbürgerung noch vor
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Das neue StaatsangehörigkeitsrechtSeite 2: Erwerb der Staatsangehörigkeit durch GeburtSeite 3: Einbürgerung von KindernSeite 4: Das OptionsmodellSeite 5: Anspruchseinbürgerung nach dem AusländergesetzSeite 6: Ermessenseinbürgerung nach dem StaatsangehörigkeitsgesetzSeite 7: Der Antrag auf Einbürgerung


