Hallo,
vielleicht kann uns jemand hier kurz Info geben wie die Rechtslage ist.
Unsere vermietete Wohnung ist seid Mietbeginn mit einer Einbauküche inkl. Geräte ausgestattet.
Die Geräte wurden in der Zwischenzeit schon einmal erneuert (die Kosten dafür haben wir nur anteilig übernommen, da der Mieter hochwertigere Geräte haben wollte) dies ist nun ca. 2 Jahre her.
Falls der Mieter mal auszieht, müsste da dann nachberechnet werden.
Nun hat uns der Mieter von einem Defekt an den Küchenschränken berichtet.
Daraufhin habe er sämtliche Schränke ausgebaut und durch eine Küchedie er selbst angeschafft hat ersetzt
Nun wird verlangt das die Eigenschaft der mitvermieteten Einbauküche inkl. Geräte aus dem Mietvertrag gestrichen wird.
Darf ein Mieter das einfach so?
Ist es nicht eher so das er uns hätte informieren müssen, ggf. auffordern den Defekt zu beheben oder eben eine neue Küche anzuschaffen?
Können wir im Falle des Auszug auch verlangen das er seine Küche ausbaut und mitnimmt? Oder müssten wir ihm die abkaufen, da eine Einbauküche im Mietvertrag steht?
Freue mich auf Antworten.
LG
Einauküche ausgebaut
8. August 2017
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Frage vom 8. August 2017 | 08:05
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einauküche ausgebaut
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#1
Antwort vom 8. August 2017 | 08:25
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 713x hilfreich)
ZitatDarf ein Mieter das einfach so? :
Verlangen darf er das. Streichen muss man das nicht.
ZitatKönnen wir im Falle des Auszug auch verlangen das er seine Küche ausbaut und mitnimmt? :
Ja, und die alte muss er wieder aufbauen.
#2
Antwort vom 8. August 2017 | 08:53
Von
Status: Richter (8414 Beiträge, 3774x hilfreich)
Gnauso!
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#3
Antwort vom 8. August 2017 | 17:37
Von
Status: Unbeschreiblich (120361 Beiträge, 39881x hilfreich)
ZitatStreichen muss man das nicht. :
Streichen sollte man es auch nicht, sonst gibt bei Mietende eventuell die Küche nicht zurück.
#4
Antwort vom 8. August 2017 | 17:53
Von
Status: Senior-Partner (6444 Beiträge, 2318x hilfreich)
Unsere vermietete Wohnung ist seid Mietbeginn mit einer Einbauküche inkl. Geräte ausgestattet.
Die Geräte wurden in der Zwischenzeit schon einmal erneuert (die Kosten dafür haben wir nur anteilig übernommen, da der Mieter hochwertigere Geräte haben wollte) dies ist nun ca. 2 Jahre her.
Zitat:Falls der Mieter mal auszieht, müsste da dann nachberechnet werden.
Und was wurde da genau vereinbart über "nachberechnet werden" ??
#5
Antwort vom 8. August 2017 | 22:15
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3206x hilfreich)
Hat er denn die alte Küche noch?
Auf keinen Fall den Mietvertrag anpassen. Wenn er aus privatem Vergnügen die alte Küche ausbaut und ordentlich lagert, sein Vergnügen, verstehen muss man das nicht.
Und jetzt?
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