Einauküche ausgebaut

8. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
dreamteam915
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einauküche ausgebaut

Hallo,

vielleicht kann uns jemand hier kurz Info geben wie die Rechtslage ist.
Unsere vermietete Wohnung ist seid Mietbeginn mit einer Einbauküche inkl. Geräte ausgestattet.
Die Geräte wurden in der Zwischenzeit schon einmal erneuert (die Kosten dafür haben wir nur anteilig übernommen, da der Mieter hochwertigere Geräte haben wollte) dies ist nun ca. 2 Jahre her.
Falls der Mieter mal auszieht, müsste da dann nachberechnet werden.

Nun hat uns der Mieter von einem Defekt an den Küchenschränken berichtet.
Daraufhin habe er sämtliche Schränke ausgebaut und durch eine Küchedie er selbst angeschafft hat ersetzt
Nun wird verlangt das die Eigenschaft der mitvermieteten Einbauküche inkl. Geräte aus dem Mietvertrag gestrichen wird.

Darf ein Mieter das einfach so?
Ist es nicht eher so das er uns hätte informieren müssen, ggf. auffordern den Defekt zu beheben oder eben eine neue Küche anzuschaffen?
Können wir im Falle des Auszug auch verlangen das er seine Küche ausbaut und mitnimmt? Oder müssten wir ihm die abkaufen, da eine Einbauküche im Mietvertrag steht?


Freue mich auf Antworten.

LG

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von dreamteam915):
Darf ein Mieter das einfach so?


Verlangen darf er das. Streichen muss man das nicht.

Zitat (von dreamteam915):
Können wir im Falle des Auszug auch verlangen das er seine Küche ausbaut und mitnimmt?


Ja, und die alte muss er wieder aufbauen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8414 Beiträge, 3774x hilfreich)

Gnauso!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Retels):
Streichen muss man das nicht.

Streichen sollte man es auch nicht, sonst gibt bei Mietende eventuell die Küche nicht zurück.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6444 Beiträge, 2318x hilfreich)

Unsere vermietete Wohnung ist seid Mietbeginn mit einer Einbauküche inkl. Geräte ausgestattet.
Die Geräte wurden in der Zwischenzeit schon einmal erneuert (die Kosten dafür haben wir nur anteilig übernommen, da der Mieter hochwertigere Geräte haben wollte) dies ist nun ca. 2 Jahre her.

Zitat:
Falls der Mieter mal auszieht, müsste da dann nachberechnet werden.


Und was wurde da genau vereinbart über "nachberechnet werden" ??

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Hat er denn die alte Küche noch?

Auf keinen Fall den Mietvertrag anpassen. Wenn er aus privatem Vergnügen die alte Küche ausbaut und ordentlich lagert, sein Vergnügen, verstehen muss man das nicht.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen