Ich muss nochmal was fragen:
1. Mein Unternehmensberater sagte mir, ich solle Rechnungen ohne UST/MWST schreiben. Das wäre für mich am besten. Aber wie ist das dann, wenn ich für meine Anschaffungen (Büromaterial, Software) beim Finanzamt dann die MWST wieder haben möchte? Bekomme ich die trotzdem?
2. Darf ich an Privatpersonen Flyer vertreilen? Ist es erlaubt, Privatpersonen anzurufen und Ihnen ein Angebot zu unterbreiten bzw von meiner ICH AG zu erzählen?
Ein paar Fragen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wenn man keine MwSt. abführt, dann kann man sich auch die zuvor gezahlte MwSt. nicht zurückholen. Trotzdem könnte der Berater Recht haben.
Flyer darf man verteilen (nur nicht in den Briefkasten stecken, an dem steht: "Keine Werbung einwerfen".
Unverlangt darf man nicht anrufen, wird aber oft gemacht und so gut wie nie reklamiert.
Auf jeden Fall eine Liste aufstellen, wer keine Anrufe wünscht!
Gruß
-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
ielen Dank für die infos
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Was sollen das für Geschäfte sein zu denen Ihr Unternehmensberater meint das Sie keine Mehrwertsteuer schreiben sollen.Wenn Sie im Subunternehmen arbeiten ,dann schreiben Sie auf Basis UstG § 13b Rechnung die keine Mehrwertsteuer enthalten,weil der Hauptauftragnehmer verpflichtet ist für seine Unternehmer also auch für Sie wenn es dann so sein soll diese für Sie abführt.Aber einer wird immer die Mwst abführen müssen.Wenn Sie beispielsweise nur im Subunternehmen arbeiten haben Sie keine Mwst -Einnahmen jedoch jede Menge Mwst-Ausgaben die Sie selbstverständlich geltend machen dürfen.
Er meinte bei mir sei netto gleich brutto wenn ich Rechnung ausstelle. Da mein Gewinn sicher nicht über die 7000 Euro gehn wird und ich so nichts dem Finanzamt abführen brauch.
Was stimmt denn jetzt?
oder habe ich bei den vielen Sachen, die da auf mich heringerasselt sind, was falsch mitbekommen?
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
15 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten