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Ein hässisches Relikt - Die Todesstrafe

17.2.2005 | Unterhaltung - Alles was Recht ist | 67886 Aufrufe
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Todesstrafe, Hessen

Ganz Deutschland hat die Todesstrafe abgeschafft. Ganz Deutschland? Nein! Ein großes Land im Herzen Deutschlands widersetzt sich tapfer dem Bund und hat die Guillotine noch nicht recycelt.

Todesstrafe in einer Deutschen Verfassung? Kaum vorstellbar, aber wahr.
Im noch heute zu findenden Artikel 21 der Hessischen Verfassung vom 1. Dezember 1946 steht:

(1) Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.
(2) Die Strafe richtet sich nach der Schwere der Tat.
(3) Alle Gefangenen sind menschlich zu behandeln.

Außer Hessen hatte bis vor einigen Jahren auch Bayern die Todesstrafe in seiner Verfassung stehen. Durch eine Volksabstimmung wurde diese am 8.2.1998 abgeschafft.

Aber keine Angst, Sie müssen ihre Spessartreise doch nicht absagen, um Amnesty International zu unterstützen. So ein heißes Pflaster ist Hessen auch nicht, denn im Grundgesetz heißt es in Artikel 102:

"Die Todesstrafe ist abgeschafft."

Des Weiteren steht in Art. 31 GG:

"Bundesrecht bricht Landesrecht."

Zu erklären ist das Relikt in der hessischen Verfassung geschichtlich: Die hessische Verfassung ist älter als das Grundgesetz. Und damals war die Todesstrafe kein ungewöhnliches Strafmaß.



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