Ein fragliches Angebot

10. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
rumsfeld
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Ein fragliches Angebot

Hallo!

Mal eine Frage zu folgendem eBay-Angebot, das insbesondere für Juristen ein "Leckerbissen" ist :-) .

Welcher Preis gilt in so einem Fall?

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=2216646795&category=19950

Der Startpreis ab 1 Euro in der Bewertung, oder der Mindestpreis von 1499 Euro, der in der Artikelbeschreibung erwähnt ist.

Wenn ich jetzt das Ding für 100 ersteigere, dann fällt der doch praktisch hinten runter bzw. er muß es mir dann auch für den Ersteigerungspreis übereignen (§ 433 BGB und der ganze Kram), oder seh ich das falsch?

Wie bewertet ihr das? Zahlt man hier den Ersteigerungspreis für die Vergünstigung des Tickets oder das Ticket selbst?

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
banneduser
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 208x hilfreich)

Hallo,
ich bin zwar kein Jurist, aber tatsächlich kann mit dem Angebot irgend etwas nicht stimmen obwohl bereits einer auch schon geboten hat.
Ein weiterer hat dann sein Angebot allerdings auch wieder zurück genommen.
Normalerweise müßte man schon aus Jux einmal 2 EUR bieten, da eigentlich damit nicht viel falsxch sein könnte.
Du solltest Dir aber trotzden erst noch einmal den gesamten Text genau durchlesen.
Mit feundlichen Grüßen

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
K. Michael
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 1x hilfreich)

>Wenn ich jetzt das Ding für 100 ersteigere, dann fällt der doch praktisch hinten runter bzw. er muß es mir dann auch für den Ersteigerungspreis übereignen (§ 433 BGB und der ganze Kram), oder seh ich das falsch?


Er schreibt ja ganz klar einen Preis von
min. 1499€ vor. Also für 100.- € ist das
Ticket nicht zu bekommen. Allerdings ist die
Formulierung insgesamt sehr schwammig bzgl.
Flugziel, Verrechung des Gebotsbetrages, sonstigen Gebühren, so dass m.E. hier kein rechtlich gültiger Kaufvertrag zustande kommen kann.

Oder???

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Wassermaxe
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 34x hilfreich)

Hallo!
Also ich sehe das etwas anders: Wenn einer in einer Auktion etwas "ab 1 €" versteigert, dann will er es nur loswerden- egal zu welchem Preis! Wenn dann im Text was steht von "...nur abzugeben ab Bertrag X" ist das wohl gegenstandslos.
Nicht umsonst kann man auch das Startangebot auf z.B. 1499€ festlegen, wenn man einen Artikel darunter nicht abgeben will!
Bei einer "Offlineauktion" ist das ja auch nicht anders. Wenn man einen teueren Artiekl hat, dann ist das Startangebot entsprechend hoch.

Mal ganz am Rande: Im Zweifelsfall bei EBay melden, da der Artikel wohl ungültig sein dürfte, fall auf die 1499€ bestanden wird -> Gebührenhintergehung!

Grüße,
Wassermaxe

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

Ich hab mir das Angebot auch mal angesehen.

Ist ziemlich schwierig zu interpretieren, die Geschichte:

Der Startpreis bei eBay ist für den Kaufvertrag rechtlich gesehen "Nebensache". Wichtig ist, was im Angebotstext steht, denn darauf berufen sich sowohl Käufer, wie auch Verkäufer. Ich verstehe das Angebot wie folgt:

* 1499 EUR bei einem Ersteigerungspreis von EUR 1,00.
* 1500 EUR bei einem Ersteigerungspreis von EUR 2,00.
usw.

Da das Angebot insgesamt sehr schwammig ist, denke ich jedoch dass der Verkäufer es sehr schwer haben wird, vor Gericht seine "tatsächliche " Forderung durchzubekommen.

-----------------
"Nützliche Infos auch <a href="http://www.steigern-sie-mit.de/html/ebayhilfe.html" target="FAQs">hier"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Sehe ich auch so.

Der VK hat bei dieser Formulierung keine Chance, den K auf Zahlung von 1500 plus Auktionspreis in Anspruch zu nehmen.

Mit einem guten Richter könnte andersherum der K sogar Chancen haben, den VK zur Erfüllung zum Auktionspreis zu zwingen, denn aus der Formulierung wird für mich nicht eindeutig ersichtlich, daß er sich einen Mindestpreis vorbehält (einschlägiges Urteil gibt es nur zu einem Fall, in dem ein Festpreis klar angegeben war).

Ich verstehe das Angebot wie folgt:

* 1499 EUR bei einem Ersteigerungspreis von EUR 1,00.
* 1500 EUR bei einem Ersteigerungspreis von EUR 2,00.


Nein, ich verstehe - wenn überhaupt - das Angebot so, daß er nur verkaufen will, wenn ein Preis von mindestens 1499 EUR erreicht wird, ansonsten aber auf jeden Fall zum Endpreis verkauft wird.

Die beiden anderen Interpretationsmöglichkeiten (Preis beträgt auf jeden Fall 1499 bzw. Preis beträgt 1499 plus Endpreis) halte ich für weniger naheliegend.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

@mareike:

kann ich mir nicht vorstellen, denn schließlich zahlt der gute Mann ja Provision für die angeschlossene eBay-Auktion.

Ich sehe das eher wie "Wassermax", bzgl. der Gebührenumgehung ...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
tomreis
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,

laut ebay ist es verboten Angebotstechniken, mit denen die Gebührenstruktur von eBay umgangen wird anzuwenden. Und dies scheint hier der Fall zu sein. Weiter werden bei eBay auch Beispiele genannt unter die diese Auktion auch fallt (Angebote, bei denen das abgegebene Höchstgebot nicht der Endpreis des zu versteigernden Artikels sein soll sind verboten).

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Hm,
man kann auch meinen, dass das Ticket im Reisebüro min. 1499 Euro kostet - hier aber nur für den Kaufpreis zu haben ist.
Mindestens deshalb, weil ja nach USA/Kanada oder Südafrika geflogen werden kann.

Bin aber mal gespannt, wie der VK am Ende bewertet wird - dürfte Interessant werden :)

Gruss
MichiM

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
banneduser
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 208x hilfreich)

Hallo rumsfeld,
ich habe mir einmal den Jux gemacht und bei diesem Verkäufer wie folgt angefragt und auch dann wie folgt eine Antwort erhalten:
+++++++++
Ich schrieb:
Hallo,
hätte großes Interesse an Ihrem Angebot, aber was bieten Sie mir hier eigentlich so richtig ab 1,-- EUR?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich am Ende von Ihnen hier für 1 oder 100,-- Eur ein superteures Flugticket nach Südamerika bekomme.
Bitte dringend im Ihre Mitteilung da ich demnächst nach Südafrika fliegen muß.
--------------------
Antwort:

also...ich habe so viele meilen und krieg sie nicht alle. ich biete ihnen die möglichkeit mir zu sagen wann + wohin sie wollen und ich buche (verfügbarkeit vorausgesetzt) den flug für sie und sende ihnen das tickez zu. und es ist wirklich ein flug in der bc - nach südafrika wohl mit lh oder besser noch mit south african airways..............

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

hehe,
wohl einer der Herren, die in "Berlin" arbeiten und noch ein paar Freimeilen von der LH übrig hat - hab davon mal in der Zeitung gelesen *g*

Demnach ist der Auktions-Betrag wie ich bereits vermutet habe, auch der Kaufpreis und die 1499 Euro nur der Original-Wert.

Ist doch ein super Schnäppchen - wer kommt mit nach Südafrika?

Gruss
MichiM

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
banneduser
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 208x hilfreich)

Hallo MiciM,
ich selbst habe nichts mit dem ganzen Ebay-Verkauf dieser Flugtiket zu tun.
Ich habe nur aus Jux in Ebay die vom Rumsfeld angegebene Seite angeklickt und mir den Spas gemacht bei diesem Verkäufer anzufragen als ob ich an seine Flugtickets interesse hätte nur um zu sehen was der mir schreibt.
Ich selbst brauche kein Flugtiket.
Tatsächlich könnte dieser Ebay-Verkäufer einer von unseren gewählten Volksvertretern aus Berlin sein der hier, da alles zur Zeit alles wieder ruhig geworden ist über die *******erei bei den Flugabrechnungen, und deshalb jetzt diese auf unsere Steuergelder erworbenen LH Freihmeilen
zu Geld machen möchte.

Mit freundlichen Grüßen

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
rumsfeld
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!
In der Tat ganz schön schwierig...
@info-neugierde: Der Verkäufer hat ja immer noch nicht exakt geantwortet, ob man jetzt das Ticket für den Ersteigerungspreis bekommt, sondern nur, dass er es bucht.

Ich bin auch mal gespannt, was da am Ende herauskommt.


0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Ich sehe es wie Mareike.

Einen Anspruch wird der VK nur haben, wenn mindestens 1.499 €geboten wurden.

Unerheblich ist, dass VK ebay Gebühren umgehen will.

Allerdings wird es ein K schwer haben, Übereignung für einen geringeren Preis als 1.499 gerichtlich durchzustezen.

Ein Fall für die "eBay Polizei".

Schöne Grüße

RA D.P.M. Sevriens
<a href="http://sevriens.net" target="blank">sevriens.net</a>

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

@ info-neugierde
nur um Missverständnisse aus dem Weg zu räumen - mit meinem Beitrag meinte ich den VK und nicht Dich...

Gruss
MichiM

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.998 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen