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„Ein folgenschwerer Autounfall“

1.12.2007 | Ratgeber - Aus den Akten der Allianz ProzessFinanzierung | 4986 Aufrufe
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Innerhalb von Sekunden änderte sich das Leben von Ute Lahm* schlagartig. Sie ist auf dem Rückweg vom sonntäglichen Kaffeetrinken bei ihren Eltern auf dem Land. Herbstnebel zieht auf und taucht die Straßen in milchiges Weiß. Da kracht es plötzlich, und ihr Fiat Panda wird auf den Grünstreifen geschleudert.

Frau Lahm erinnert sich später nicht mehr genau daran, was passiert ist. Dr. Steiniger*, der Unfallgegner, behauptet, er habe sie nicht gesehen. Ein Zeuge gibt zu Protokoll, dass Ute Lahms Fahrzeug eine Geschwindigkeit von etwa 100 km/h gehabt habe, während Dr. Steiniger mit mindestens 130 km/h aufgefahren sei, ohne seine Geschwindigkeit zu reduzieren.

Die Polizei übergibt die Unfallfahrzeuge einem Kfz-Sachverständigen. Dieser stellt - ohne nähere Begründung - fest, dass die Kollision beider Pkw nicht in Parallelstellung erfolgte, sondern in einem Winkel von ca. 8°. Es sei daher nicht auszuschließen, dass Frau Lahm unmittelbar vor dem Pkw des Dr. Steiniger nach links gelenkt habe. Die Schlussleuchten des Fiat Pandas seien allerdings zum Zeitpunkt des Unfalls intakt gewesen.

Ute Lahm liegt mit einer Hüftzertrümmerung und der Verletzung innerer Organe lange Zeit auf der Intensivstation. Sie kann monatelang weder gehen noch sitzen und verliert ihre Arbeit als Zahnarzthelferin.

Die Versicherung des Unfallgegners weigert sich jedoch, auch nur eine Abschlagszahlung zu leisten. Die Grundregel „Wer auffährt, hat Schuld“ sei durch das Kfz-Gutachten widerlegt.

Frau Lahms Anwälte reichen den Fall bei der Allianz ProzessFinanz ein. Diese ziehen die Kollegen von Haft-Schaden und Unfalltechnik zu Rate. Das Ergebnis ist positiv: der Fall wird finanziert, denn Dr. Steiniger muss nachweisen, dass Ute Lahm überraschend nach links gefahren sein soll. Das Kfz-Gutachten reicht hierzu nicht, insbesondere ist die getroffene Schlussfolgerung nicht zwingend.

Die Anwälte legen die Finanzierung durch die Allianz gegenüber den Gegnern offen und drohen mit einer Klage. Daraufhin zahlen diese vorab einen Betrag von EUR 50.000 als Abschlag. Hinsichtlich der Höhe des Schmerzensgeldes und einer monatliche Rentenzahlung wollen die Parteien das Gericht entscheiden lassen. Ute Lahm hat ein Problem weniger – zumindest um den Rechtsstreit und die weitere Finanzierung desselben muss sie sich nicht mehr sorgen, sondern kann sich auf ihr Leben nach dem Unfall konzentrieren.

* alle Namen geändert

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