Ein Meilenstein für alle Verbraucher: kostenlose Schufa-Auskunft
Von Rechtsanwältin Ulrike Hinrichs 1.4.2010 | Ratgeber - Mahnung, Inkasso | 3845 Aufrufe Mehr zum Thema:Schufa
Seit dem 1. April 2010 können Sie sich einmal jährlich über die bei der SCHUFA gespeicherten Daten informieren.
Zum Thema SCHUFA informieren auch meine Beiträge:
Ulrike Hinrichs
Berlin
Arbeitsrecht, Miet und Pachtrecht, Zivilrecht, Vertragsrecht, allgemein, Inkassorecht
- „Zu Unrecht in der SCHUFA Datei"
- „Keine Panik vor Drohungen mit „SCHUFA"-Meldungen durch Inkassounternehmen“.
Das sollten Sie auch tun. Denn es gibt wohl keinen Vertrag mit Banken, Leasinggebern, Versicherungen, Handyanbietern oder Versandhäusern mehr, in dem nicht eine so genannte SCHUFA Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthalten ist.
Mit dieser Klausel erklären Sie sich „freiwillig“ damit einverstanden, dass Ihre Daten im Falle eines Forderungsausfalles übertragen werden dürfen.
Sie müssen dieser Klausel natürlich nicht zustimmen. Aber was meinen Sie was geschieht, wenn Sie dem Anbieter sagen, er möge die Klausel aus dem Vertrag streichen? Sie können davon ausgehen, dass der Vertrag dann nicht mit Ihnen geschlossen wird. Insofern ist die Zustimmung zur Übertragung der Daten zwar freiwillig. Aber ohne Ihre Unterschrift werden Sie bestimmte Verträge dann halt nicht mehr bekommen.
Wichtig zu wissen ist, dass viele Drohungen mit einer SCHUFA Meldung rechtswidrig sind. Dies gilt insbesondere bei bestrittenen Forderungen, also wenn Sie berechtigte Einwände haben.
Da es immer wieder zu rechtswidrigen Meldungen kommt, empfehle ich dringend das neue Angebot der SCHUFA auf kostenlose Information in Anspruch zu nehmen.
Sollte mit einer SCHUFA Meldung gedroht werden, kontaktieren Sie einen Anwalt. Bereits die unzulässige Drohung stellt nämlich einen Eingriff in Ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht dar.



