Ein Gebrauchsmuster geschütztes Produkt modifizieren....

8. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
frank-go
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Ein Gebrauchsmuster geschütztes Produkt modifizieren....

Hallo zusammen,

neulich habe ich im Internet ein sehr praktisches, aber auch sehr teures Teil entdeckt, welches ich mir für den privaten Gebrauch für 0€ nachgebaut habe, da es eigentlich aus Abfall besteht.

Bis hierhin kein Problem.

Dieses Teil habe ich jetzt für meine Werkstatt mit zusätzlichen Funktionen ausgestattet und teilweise anderes Material verwendet, ohne die ursprüngliche Form und Größe zu verändern.

Diese Funktionen wollte ich dem Hersteller/Gebrauchsmusterschutzinhaber zeigen, in der Hoffnung, dass für mich etwas rüberkommt.

Im gleichen Moment dachte ich mir, lass es, sonst ist deine Idee weg.

Nun zur Frage:

Kann ich eine Modifikation für ein Gebrauchsmuster geschütztes Produkt schützen bzw. patentieren lassen?

Gruß
Frankie

-- Editier von frank-go am 08.03.2016 23:45

-- Editier von frank-go am 08.03.2016 23:48

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Einzelfallfrage. Pauschal kann man da nur sagen "es ist nicht völlig ausgeschlossen".

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
RaffayFleck
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 34x hilfreich)

Hallo,

ein Gebrauchsmuster stellt Stand der Technik dar und steht somit gegebenenfalls bei der Beurteilung der Neuheit und insbesondere des erfinderischen Schritts der neuen Gebrauchsmusteranmeldung entgegen. Dies wird aber zunächst vom Amt nicht geprüft. Insofern liegt jedenfalls eine Einzelfallfrage vor.

Generell kann man aber festhalten, dass ein älteres eingetragenes Gebrauchsmuster zwar der Benutzung im Wege stehen kann, dass es darüber hinaus aber in Bezug auf die Schutzfähigkeit nicht anders als sonstiger Stand der Technik im Wege steht. Man spricht häufig von abhängigen Erfindungen oder abhängigen Schutzrechten.


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Jan Wienhausen
Raffay & Fleck Patentanwälte
Große Bleichen 8
20354 Hamburg
info@raffay-fleck.de

Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar und kann eine solche nicht ersetzen.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
frank-go
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für die Antworten und die Links.

Als Laie kennt man die Fachbegriffe nicht und weiss nicht wonach man suchen muss.

Ich bin allen Links gefolgt, habe gelesen und das meiste davon auch verstanden.

Am Wochenende, wenn der Kopf frei ist, lese ich nochmal und verstehe auch den Rest.

Eine schöne Restwoche wünscht

Frankie

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von frank-go):
Diese Funktionen wollte ich dem Hersteller/Gebrauchsmusterschutzinhaber zeigen, in der Hoffnung, dass für mich etwas rüberkommt.

Schlechte Idee. Das kann unter Umständen schon als Veröffentlichung gelten, wodurch der Weg zu einem Patent/Gebrauchsmuster versperrt wäre. Außer Du schaffst es, dass der Hersteller vorher eine Geheimhaltungsvereinbarung unterschreibt.

Zitat (von frank-go):
Kann ich eine Modifikation für ein Gebrauchsmuster geschütztes Produkt schützen bzw. patentieren lassen?

Ja, wenn die Modifikation wieder eine erfinderische Höhe gegenüber dem bereits geschützen Produkt aufweist.

Die Chance, als Privatperson so etwas verkauft zu bekommen, sind aber eher klein. Es ist in aller Regel billiger, denjenigen durch Prozesse zu zermürben. Zudem kannst Du schon eine Gebrauchsmusteranmeldung bis zur Erteilung mit 3.000 € - 5.000 € veranschlagen, ein Patent kommt (je nach Anzahl der Länder) erheblich teurer. Und bis ein Patent erteilt ist, kann es durchaus ein paar Jahre dauern.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

1. Die Anmeldung einer Modifikation eines durch Patent oder Gebrauchsmuster geschützten Gegenstandes ist möglich.
2. Ein gewerbliches Schutzrecht (Patent oder Gebrauchsmuster) ist ein Verbotsrecht. D.h. in diesem Fall: der Inhaber des älteren Gebrauchsmusters (GM) kann Ihnen die Herstellung Ihres neueren GM verbieten, Sie können ihm die Herstellung Ihrer Version verbieten.
D.h. wenn die Idee wirklich neu und erfinderisch ist, könnten Sie sie durch GM-Anmeldung schützen lassen und anschließend dem Hersteller des älteren GM anbieten. Damit haben Sie eine gute Verhandlungsbasis.

1x Hilfreiche Antwort

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