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Ein Abkommen mit begrenzter "lyrischer Strahlkraft"

AFP VOM 10.2.2009 | Nachrichten - Vor Gericht | 6679 Aufrufe
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Lissabon-Vertrag

Verfassungsgericht prüft EU-Vertrag von Lissabon

Um nichts geringeres als die Zukunft Europas ging es im nüchtern eingerichteten Verhandlungssaal des Bundesverfassungsgerichts. Für die Bundesregierung traten in Karlsruhe Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) auf, ihnen standen Linken-Chef Oskar Lafontaine und der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler gegenüber. Verhandelt wurde über den EU-Reformvertrag von Lissabon. Allein die Anwesenheit Schäubles und Steinmeiers als Verteidiger des Vertragwerks zeigte die Bedeutung des Verfahrens. Dabei weiß wahrscheinlich kaum ein Bürger, was in Lissabon eigentlich genau geregelt wurde.

Der Freiburger Staatsrechtler Dietrich Murswiek, der in Karlsruhe den CSU-Politiker Gauweiler vertritt, umschrieb ein Grundproblem jenseits aller juristischen Details mit deutlichen Worten: "Der Vertrag von Lissabon ist so konstruiert, dass kein normaler Leser ihn verstehen kann." Auch der Vizepräsident des Verfassungsgerichts und Vorsitzende des zuständigen Zweiten Senats, Andreas Voßkuhle, sprach von einem "nicht gerade bürgerfreundlich formulierten Vertragswerk". Der CDU-Bundestagsabgeordnete Gunther Krichbaum räumte ebenfalls ein, dass die "lyrische Strahlkraft" des Vertrages begrenzt bleibe. Dessen Ziel sei aber auch "nicht Prosa, sondern Politik."

Er hätte hinzufügen können, um die ganz große Politik und nicht um irgendeine EU-Richtlinie geht es in dem Abkommen. Schließlich soll der im Dezember 2007 in Lissabon ausgehandelte Vertrag die bei Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden gescheiterte EU-Verfassung ersetzen. Es soll die Union handlungsfähiger und demokratischer machen.

Die Kläger sehen allerdings vor allem einen Verstoß gegen das Demokratieprinzip. Der Vertrag vergrößere das "notorische Demokratiedefizit" der EU, sagte der Staatsrechtler Murswiek. Bemängelt wird unter anderem, dass der deutsche Bundestag entmachtet werde und auch ein zugleich gestärktes Europaparlament nicht die europäischen Defizite behebe. Es geht also im Kern um die Macht Brüssels und den Einfluss der deutschen Bürger auf das Geschehen in Europa.

Schäuble und Steinmeier verteidigten wortreich den Vertrag als ebenso notwendig für die Zukunft der EU wie vereinbar mit dem Grundgesetz. Es könne nicht im Entferntesten von einer Entleerung der Kompetenzen des Bundestages die Rede sein, sagte der Innenminister. Vielmehr würden den nationalen Parlamenten der Mitgliedsstaaten erstmals unmittelbar Mitwirkungsrechte eingeräumt. Der Vertrag beeinträchtige nicht die Souveränität Deutschlands, zeigte sich Schäuble überzeugt.

Außenminister Steinmeier verwies besonders darauf, dass die Regelungen für die Handlungsfähigkeit einer Union aus 27 oder mehr Staaten notwendig sind. Und zur EU, so seine Argumentation, gibt es keine Alternative: Kein Mitgliedsstaat könne angesichts von Aufgaben wie Klimaschutz oder Weltwirtschaftskrise seine Interessen allein behaupten. Der Außenminister warb mit großen Worten für das Abkommen: Niemand könne bestreiten, dass der europäische Integrationsprozess gerade für Deutschland als "ein Garant für ein Leben in Frieden, in Wohlstand, Freiheit und Sicherheit" erwiesen und bewährt habe.

Doch um die europäische Idee als solches geht es in Karlsruhe nicht, wie Verfassungsrichter Voßkuhle deutlich machte. Es geht wohl vielmehr darum, ob der neue Vertrag eine Grenze überschreitet. Das Grundgesetz habe sich von Anfang an durch eine besondere Europafreundlichkeit ausgezeichnet, betonte Voßkuhle. Gegenstand der Verfahrens sei nun, "wie weit diese Freundlichkeit reicht." Die Antwort darauf wird in Berlin und Brüssel mit Spannung erwartet.

10. Februar 2009 - 16.42 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009


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