Eigetürmer raus finden?

8. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Bärchen07
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 22x hilfreich)
Eigetürmer raus finden?

Hallo,

wir haben eine um es höfflich zu sagen, eine Bescheiden Verwalter bekommen, mit dem man
absolut nicht kommunizieren kann. Wie kann man als Mieter, den Eigentümer raus bekommen, wenn
das überhaupt geht. Siehe mal den link über der Verwaltung, einfach nur schrecklich. Weiß jemand Rat?.
Hier mal der link https://www.golocal.de/berlin/immobilien/zbvv-zentral-boden-vermietung-verwaltung-gmbh-immobilienmanagement-9wp9N/

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Mit dem Mietvertrag zum zuständigen Amtsgericht gehen und Einsicht in das Grundbuch nehmen.

Mieter haben ein sog. Berechtigtes Interesse nach 12 GBO in Abteilung I Einsicht zunehmen. Dort steht der Eigentümer.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#2
 Von 
guest-12327.11.2017 09:42:06
Status:
Schüler
(479 Beiträge, 64x hilfreich)

Und was nützt ihm herauszufinden, dass es eine Limited in der Schweiz, Luxemburg oder Moskau mit einem Postfach ist?
Diese wird womöglich von der Hausverwaltung vertreten und auch als Ansprechpartner (auch beim real existenter Naturlichen Person und keiner juristischen) letztendlich dahin verwiesen??
Man bezahlt nur unnötig teure Auslandspost, die sowieso in besagten Sachbearbeitung landet und nun?

PS: Hallo TO, schreibe eine Email - am besten Kopie in CC und mit Fristsetzung zur Bearbeitung und Ankündigung der Konsequenz für den Fall der Fristsäumnis. Und wenn das nicht fruchtet, per Fax oder Post per Einwurf. Aber auch Konsequenzen ziehen - Mietminderung, sofern relevant oder Einbehalt oder Auftrag auf Kosten des Eigentümers, wenn zutreffend.
Musst du halt sagen, was erreicht werden soll.

-- Editiert von mina37 am 08.08.2017 21:03

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Bärchen07):
Wie kann man als Mieter, den Eigentümer raus bekommen

Was will man mit dem Eigentümer (der dann oftmals ironischerweise die ZBVV ist)?
Vertragpartner ist der Vermieter und der steht doch im Mietvertrag?



Zitat (von mina37):
Hallo TO, schreibe eine Email - am besten Kopie in CC und mit Fristsetzung zur Bearbeitung und Ankündigung der Konsequenz für den Fall der Fristsäumnis. Und wenn das nicht fruchtet, per Fax

Was sollen die unnützen Umwege und Verzögerungen?


Einschreiben Einwurf oder Zustellung per Gerichtsvollzieher.
Klare Ansagen machen, Fristen nach Datum setzen ( in der Regel 14 Tage).

Wenn nichts passiert, Miete angemessen mindern, zum Anwalt und dann soll der Klage erheben.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Einschreiben Einwurf oder Zustellung per Gerichtsvollzieher.
Klare Ansagen machen, Fristen nach Datum setzen ( in der Regel 14 Tage).


Genau so, und wenn man wissen will, wer der Eigentümer ist, dann so wie Akkarin es schrieb. Und wenn man noch mehr Lebenszeit für Unsinn verpferffern möchte, dann so wie mina es schreibt, habe ich aber nicht gelesen, ist mir alles zu ....

Frage an TE:

Was für ein Problem haben Sie denn, was es zu lösen gilt?

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#5
 Von 
Bärchen07
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 22x hilfreich)

Erst mal danke für die Infos, ich werde mal abwarten was noch kommt.

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#6
 Von 
Bärchen07
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 22x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Bärchen07):
Wie kann man als Mieter, den Eigentümer raus bekommen

Was will man mit dem Eigentümer (der dann oftmals ironischerweise die ZBVV ist)?
Vertragpartner ist der Vermieter und der steht doch im Mietvertrag?



Zitat (von mina37):
Hallo TO, schreibe eine Email - am besten Kopie in CC und mit Fristsetzung zur Bearbeitung und Ankündigung der Konsequenz für den Fall der Fristsäumnis. Und wenn das nicht fruchtet, per Fax

Was sollen die unnützen Umwege und Verzögerungen?


Einschreiben Einwurf oder Zustellung per Gerichtsvollzieher.
Klare Ansagen machen, Fristen nach Datum setzen ( in der Regel 14 Tage).

Wenn nichts passiert, Miete angemessen mindern, zum Anwalt und dann soll der Klage erheben.


Wie macht man eine Zustellung per Gerichtsvollzieher denn?.

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#7
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

2 fache Ausfertigung des Schreibens an die Gerichtsvollzieherverteilstelle des örtlichen Amtsgericht schicken mit der Bitte um persönliche oder Postzustellung.
Kosten liegen 10 und 25€ je nach Anzahl der Seiten und Zustellungasart (Post). Ist billiger.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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