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Eigentumswohnung: Lärm der Nachbarn

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Eigentumswohnung: Lärm der Nachbarn

Wir sind Eigentümer einer Erdgeschosswohnung (Gartenmaisonette). Nun ist über uns vor ca. einem 3/4 Jahr ein Ehepaar (Mieter, allerdings nicht von uns) eingezogen. Seitdem hören wir regelmässig Trittschall, das sehr feste Schlagen von Fenstern und Türen, das Schliessen von Schubladen, Möbelrückgeräusche (Holz auf Parkett), Klick-, Klack- und Poltergeräusche. Auch Gespräche (z.B. wenn Besuch da ist) sind zu vernehmen. Die Wohnung oben hat wie unsere auch eine Treppe: da wird dann richtig laut heruntergetrampelt und tw. auch gesprungen.
Gerade der Trittschall ist sehr unangenehm: Entweder werden oben stundenlang quasi "Wandertage" veranstaltet (tw. bis tief in die Nacht und gerne auch am Wochenende, dann schon tw. ab 6.30) und/oder man kommt oben erst spät (ab 22.00 Uhr) nach Hause. Ganz besonders nett ist es auch, wenn oben Gäste zu Besuch sind (diese kommen ebenfalls häufig und auch oft erst spät) oder die 12-jährige Tochter alle 2 Wochen aus dem Internat am Wochenende kommt.
Teilweise ist der Lärm so stark, dass wir nicht mal mehr unseren mit normaler Lautstärke laufenden Fernseher hören können.
Durch die häufigen Ruhestörungen des Nachts habe ich mittlerweile massive Schlafprobleme und einen erhöhten Blutdruck.
Leider bringt es auch nichts, das Schlafzimmer ins Souterrain (also 2 Etagen unter den Nachbarn) zu verlegen, da dort die Geräusche unvermindert zu hören sind.
Also haben wir unser Schlafzimmer schallgedämmt - hat aber auch nicht sehr viel gebracht, so dass ich jetzt immer mit Ohropax schlafe. Das Schlafzimmer liegt übrigens unter deren Garderoben-/Kinderzimmer.
Vergangenen Do auf Fr wurden wir gegen 1.30 aus dem mühsam gefundenen Schlaf gerissen (das Getrampel hielt seit 18.00 Uhr an): da wurden direkt über unserem SZ dermassen laut Fenster und Türen zugeschlagen und Möbel gerückt, dass wir schon Schlimmes befürchteten.
Die Nachbarn wissen um unser Problem, sind aber der Meinung, dass sie sich normal verhielten und sich ausserdem doch auch bewegen können müssten.
Gründonnerstag führten die Nachbarin und ich ein sehr freundliches Gespräch, nachdem ich davon ausging, dass jetzt doch etwas mehr Rücksicht genommen würde. Im Laufe des Gesprächs erzählte ich ihr, dass wir am folgenden Morgen sehr früh aufstehen müssten, da wir eine Reise vorhätten. Des Nachts wurden wir dann durch das Herumtoben der Tochter und ihrer Freundin (war oben zu Besuch) bis nach 3.00 Uhr am Schlafen gehindert. Ähnliches trug sich dann danach wieder zu, so dass ich nicht mehr an eine Besserung/gütliche Einigung glaube.
Weitere Gespräche sind also zwecklos.
Seit einem 1/2 Jahr führe ich ein Lärmprotokoll.
Mittlerweile bin ich mit den Nerven am Ende - auch mein Mann reagiert auf das Thema zunehmend gereizt.
Was kann ich tun?
Bringt evtl. eine Schallschutzmessung durch einen Experten etwas?
(Nachweis fehlender Schallschutzmassnahmen: Zierichtung: Bauherr - allerdings ist das Haus erst ca. 2 Jahre alt und ansonsten von gehobenem Standard).
Welche Möglichkeiten habe ich gegen die Mieter bzw. deren Vermieter?

Für alle Antworten schon jetzt vielen Dank!



von Minga am 13.07.2004 08:32
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>Eigentumswohnung: Lärm der Nachbarn
Hallo Minga!
Es kann sehr das Leben beeeinträchtigen, wenn man quasi in den Alltag der Mitbewohner
mitlebt.
Auf bestimmte Verhaltensweisen werden Sie keinen Einfluss nehmen können -leider.

Es scheint aber ja so zu sein, dass bauseits
mangelhaft gearbeitet wurde und bestimmte
Vorschriften zur Vermeidung von Schallbrücken nicht "ganz ernst " genommen wurden.
Die Gewährleistung ist ja noch nicht verstrichen nach 2 Jahren.

Hier erst einmal ein Urteil dazu:

Quelle: Oberlandesgericht Hamm, AZ 21 U 24 /00; Wirtschaftswoche Nr. 4 vom 17. Januar 2002
_______________
Bei Lärm im Haus muss nachgebessert werden

Wer als Käufer eines Reihenhauses/Eigentumswohnung jeden Schritt und Tritt im Nachbarhaus hören kann, muss sich damit nicht abfinden.
So urteilten die Richter am Oberlandesgericht in Hamm. Denn wenn die so genannten Schallbrücken fehlerhaft eingebaut wurden, muss der Bauträger nachbessern. Und zwar auch dann, wenn der nachträglich einzubauende Schallschutz unverhältnismäßig teuer wird.
Lärmbelästigungen, so die Richter, seien eine erhebliche Beeinträchtigung der Lebensqualität. Das rechtfertige auch hohe Nachbesserungskosten.

Gruß
odil




von Odil am 13.07.2004 09:43
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>Eigentumswohnung: Lärm der Nachbarn
Liebe(r) Odil,

vielen Dank für Deine Antwort!!
Wie aber stelle ich fest, ob evtl. Baumängel vorliegen?

BTW: Von Baumängeln gehe ich aus, da wir auch aus der auf unserer Etage liegenden Nachbarwohnung Trittschall hören (ist allerdings noch im Rahmen).
Ausserdem sind alle Kabel in Kabelkanälen verlegt, die nicht isoliert sind.


von Minga am 13.07.2004 09:54
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>Eigentumswohnung: Lärm der Nachbarn
Hallo, gibts den Bauträger noch?
Es gibt ein Beweissicherungsverfahren. Eine Schallschutzmessung würde ich empfehlen. Evt. musst Du den Bauträger verklagen, weil der bestimmt nicht freiwillig nachbessern wird. Wir haben das gleiche Problem, hören sogar Tritte von unter uns liegenden Wohnungen. Die anderen Eigentümer hören angeblich nichts. Da stewht man wie ein Irrer da. Beweise sind leider teuer und Gutachten dauern, leider.


von J.B. am 13.07.2004 22:43
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>Eigentumswohnung: Lärm der Nachbarn
Hallo J.B.

Was das "Dastehen wie ein Irrer" angeht, da
kann ich dich gut verstehen.
Wir wohnten auch einmal in einer Anlage
mit gleichen Geräuschentwicklungen.
Zudem waren (fast) alle schwerhörig ! oder sie merkten einfach nichts!

Zu Mingas Frage, wie man das denn feststellt.
Wenn die Geräuschübertragung so ist, wie du das beschreibst, ist da sicher gefuscht worden. Es kann sein, dass keine Fuge und Isolierung zwischen Estrich und Wand (Bodenbelägen und Mauerwerk) gibt, oder dass die Versorgungsleitungen nicht entsprechen isoliert wurden, und und...

Natürlich reicht für eine Forderung im Rahmen des Gewährleistungsanspruches
ein nur subjektiver Eindruck nicht aus.
Und da hat J.B. leider Recht, ein Gutachten ist teuer.
Gruß
odil


von Odil am 14.07.2004 00:48
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>Eigentumswohnung: Lärm der Nachbarn
Liebe(r) J.B.,
wie sieht so ein Beweissicherungsverfahren aus und an wen muss ich mich dazu wenden?
Hast Du evtl. eine ungefähre Kosteneinschätzung - auch zur Schallschutzmessung (pi mal Daumen reicht, damit ich ungefähr ermessen kann, was auf mich zukommt)?
Wie läuft im übrigen so eine Schallschutzmessung?



von Minga am 14.07.2004 07:39
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>Eigentumswohnung: Lärm der Nachbarn
Hallo Minga,
Ein Beweisicherungsverfahren muss beim Amtsgericht Deines Wohnortes beantragt werden, dass hat aber nur Sinn, wenn beim Bauträger etwas zu holen ist. Ist dies bei Euch der Fall? Wir haben das noch nicht durch, kann sein dass man dazu einen RA für Baurecht benötigt oder sogar die Zustimmung der anderen Eigentümer.
Erkundige dich zwecks Schallschutzmessung bei einem SV der sowas macht, der kann dir vielleicht eine Kostenvoranschlag mitteilen, wird wohl ca. 2000 € kosten, ist aber nur eine Schätzung von einem Laien. Bitte halte uns auf dem Laufenden, würde mich auch interessieren. Wir haben momentan noch andere Sorgen, evt. wickeln wir ja noch rückab.

-----------------
"Viele Grüße Jacqueline"


von J.B. am 14.07.2004 14:35
Status: Senior (157 Beiträge)
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>Eigentumswohnung: Lärm der Nachbarn
Hallo Minga,
hast du keine Rechtsschutzversicherung? Wir haben ähnliches durchgestanden und bei uns hat die Versicherung alle Kosten übernommen, auch die des Gutachters.

Gruß Brenda


von guest-12328.09.2010 15:29:59 am 14.07.2004 18:19
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>Eigentumswohnung: Lärm der Nachbarn
Da es sich um eine Eigentumsanlage handelt, ist der Verwalter der erste Ansprechpartner, da die fehlerhaften Bauteile auf alle Fälle Gemeinschaftseigentum sind.
Insofern hat der Verwalter dann die Pflicht, die Baumängel festzustellen, zu beseitigen und sich ggf. klageweise an den Verursacher zu wenden.
Im schlimmsten Fall kann es passieren, daß die Eigentümergemeinschaft für die Kosten des Umbaus aufkommen muß, so daß es zu entsprechenden Umlagen kommt.

Wolfgang

-----------------
"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "


von guest123-57 am 14.07.2004 19:43
Status: Unsterblich (1157 Beiträge)
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>Eigentumswohnung: Lärm der Nachbarn
@Brenda,
doch, eine RV haben wir - ich hatte auch schon daran gedacht, nachzusehen, was unter Umständen übernommen wird. Allerdings sondiere ich erstmal die Meinungen, Fakten, mögliche Wege und Kosten. Aber trotzdem Danke - bin ja für jeden Tipp äusserst dankbar,

@Wolfgang,
tja, Verwalter: da geht es dann nämlich los: Der ist identisch mit
- dem Verkäufer
- dem Bauträger

:-(

Allerdings haben wir einen Bauträgervertrag und somit zum Glück 5 Jahre "Garantie". (Haus stand allerdings schon, als wir gekauft haben, so dass wir selbst keine Baukontrolle mehr durchführen konnten).




von Minga am 16.07.2004 08:39
Status: Praktikant (10 Beiträge)
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>Eigentumswohnung: Lärm der Nachbarn
Am Besten ist, du erkundigst dich beim Anwalt oder der Versicherung, ob die Kosten von der Versicherung übernommen werden.
Wir sind damals zum Anwalt gegangen und haben den Fall geschildert, der hat dann die Deckungszusage der Versicherung eingeholt. Dann hat der Anwalt die Gegenseite angeschrieben, den Schaden zu zahlen. Das wollten sie selbstverständlich nicht. Dann hat er das Beweissicherungverfahren beantragt und ein gerichtlich bestellter Gutachter hat dann den Schaden begutachtet.
War eigentlich alles ganz unproblematisch für uns.

Ob es in deinem Fall genauso ist, kann ich natürlich nicht sagen.

Gruß Brenda


von guest-12328.09.2010 15:29:59 am 16.07.2004 16:46
Status: Junior (61 Beiträge)
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