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Eigentumswohnung / Abnahme

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Eigentumswohnung / Abnahme

Wir haben uns entschlossen eine Eigentumswohnung zu kaufen.
Der Kaufvertrag ist bereits beim Notar unterschrieben.
Am 30.06.2004 sollte die Wohnung bezugsfertig sein.
Der Bauträger konnte die Wohnung aber nicht zum o.g. Termin bezugsfertig herstellen. Nach Absprache, gab er uns einen Schlüssel zum Haus, der Schlüssel zur Wohnung blieb in der Eingangstür stecken, damit die Handwerker weiterarbeiten konnten. Wir fingen also an, die Wohnung zu schleifen und zu tapezieren. Eine Einbauküche wurde bereits eingebaut. Währenddessen stellten wir Mängel in der Wohnung fest. Unebenheiten an allen Wänden, verschnittene und unprofessionelle Fliesarbeiten, und Beschädigungen an Türzargen etc.
Die Mängel wurden von uns aufgelistet und dem Bauträger vermittelt. Die Konsequenz von seiner Seite war, uns den Zutritt zur Wohnung nur nach Absprache und in seiner Anwesenheit zu erlauben. Unsere Arbeiten sollten bis zum Abnahmetermin eingestellt werden.Dieser Stichtag ist am 30.07.2004.
Den Kaufvertrag haben wir mehrmals durchgelesen. Der Verkäufer hat bis zur Abnahme das Hausrecht. Da die Wohnung aber bezugsfertig sein muss, um abgenommen zu werden, haben wir uns aud den Begriff "Bezugsfertigkeit" konzentriert. Wir konnten keine klare Definition finden. Meine Fragen sind daher:
- Kann der Verkäufer uns einfach den Zutritt verweigern und Eigenleistungen dadurch unterbinden?
- Gehört das Tapezieren und Legen von Fussböden nicht zur Herstellung der Bezugsfertigkeit.
-Wie kann ich gegen den Verkäufer vorgehen, wenn trotzdem noch zum Zeitpunkt der Abnahme,Mängel in der Wohnung sind.
-Für die Beschädigung der bereits aufgebauten Küche will er keine Garantie übernehmen, ist das richtig?

Bitte gebt mir Tipps!!! Ich wäre Euch dankbar!


von Housemann am 24.07.2004 00:25
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Eigentumswohnung / Abnahme
- Kann der Verkäufer uns einfach den Zutritt verweigern und Eigenleistungen dadurch unterbinden?
Er hat Hausrecht und kann somit den Zutritt verweigern. Ob er die Eigenleistungen unterbinden darf, hängt von genauen Formulierungen im Vertrag ab.

- Gehört das Tapezieren und Legen von Fussböden nicht zur Herstellung der Bezugsfertigkeit.
Eigentlich schon. Er will Euch ja nach Absprache hineinlassen. Fordert ihn also auf, die Tür jedes Mal aufzuschließen, wenn ihr Eigenleistungen durchführen wollt.

-Wie kann ich gegen den Verkäufer vorgehen, wenn trotzdem noch zum Zeitpunkt der Abnahme,Mängel in der Wohnung sind.
Eine mängelfreie Übergabe der Wohnung solltet ihr nicht ernsthaft erwarten. So etwas gibt es nur ganz selten Fällen und liegt eher daran, dass der Käufer nicht genau genug geprüft hat.
Die noch vorhandenen Mängel sollten im Übergabeprotokoll komplett aufgeführt werden. Bis zur Beseitigung der Mängel darf man einen angemessenen Betrag des Kaufpreises einbehalten (max. den 3-fachen Wert der Mängelbeseitigung).
Bei dem oben beschriebenen Verhalten würde ich im Übrigen bei der Abnahme mit einem Gutachter auftauchen. Das kostet zwar einige hundert Euro, ist aber bestimmt eine gute Investition.

-Für die Beschädigung der bereits aufgebauten Küche will er keine Garantie übernehmen, ist das richtig?
Ich denke, dass das richtig ist. Dennoch kann man natürlich den konkreten Handwerker, der einen Schaden verursacht hat, in Regress nehmen. Muss denn in der Küche noch gearbeitet werden?



von hh am 26.07.2004 11:18
Status: Tao (23495 Beiträge)
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>Eigentumswohnung / Abnahme
PS zum Küchenthema:
Meistgeklaute Gegenstände bei Neubauten, die noch nicht bezogen wurden sind Küchen. Wenn den ganzen Tag für die Handwerker freier Zugang gewährleistet ist, würde ich beten, das da nichts passiert, denn der Verlust der Küche durch Diebstahl könnte versicherungstechnisch nicht abgedeckt sein.


von sika0304 am 29.07.2004 09:14
Status: Tao (8055 Beiträge)
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Regelung in der Teilungserklärung zur Kosten- und Lastentragung
Frage: Wurden denn Eure Eigenleistungen nicht im Kaufvertrag vereinbart? Was steht zum Kosten- und Lastenübergang im Kaufvertrag?
Der Vorschlag einen Gutachter zu nehmen finde ich gut, evt. empfielt er ja auch eine Abnahmeverweigerung.


von J.B. am 29.07.2004 12:37
Status: Senior (157 Beiträge)
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>Eigentumswohnung / Abnahme
Hallo! Erst mal ein "Danke" auf die Beantwortung meiner Fragen.
Wir haben bereits einen Gutachter eingschaltet.
Bezüglich der Eigenleistungen wurde festgehalten, dass die Wohnung ohne Maler-und Taperzeirarbeiten übergeben wird.
Ich habe bereits den Bauträger aufgefordert, eine verschliessbare Küchentür einzusetzen.
Die Küche ist demanch vorerst durch ihn gesichert worden. Im Küchenraum wurden nach Aufbau der Küche, von uns noch vor der Abnahme, uneben verlegte Fliesen des Fliesenspiegels festgestellt. Das sahen wir erst, als die Beleuchtung der Hängeschränke darauf schien. Weiterhin hatten wir z.B. Fliesen gekauft, die der von ihm bauftragte Handwerker mangelhaft verlegt hat.
Übermrogen ist der Abnahmetermin, ich bin gespannt, was der Gutachter sagt.
Näheres folgt!


von Housemann am 31.07.2004 12:03
Status: Frischling (3 Beiträge)
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