Liebe Juristen,
Was kann man in folgendem Fall machen:
Nach einer Trennung wurde dem Ex-Partner das Auto zur Nutzung temporär überlassen.
Der Ex-Partner will 50% des Neupreises der gemeinsam angeschafften Dunstabzugshaube und nicht des Verkehrswertes.
Nun wird das überlassene Auto nicht rausgegeben und eine Übergabe verweigert.
Welche Möglichkeiten gibt es?
Vielen Dank vorab für Tips!
Viele Grüße,
Silke
Eigentumsvorenthalt wg angenommener Schulden
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Zur Polizei?
Die Polizei ist nicht dazu da, zivilrechtliche Ansprüche zu klären und zu vollstrecken.
Zivilrechtlich gibt es jetzt einige Denkmodelle: Auto mit Zweitschlüssel abholen. Nutzungsentschädigung für Auto nach Ablauf der Leihe einfordern, die Aufrechnung erklären. Die blöde Abzugshaube ausbauen, ihm vor die Tür knallen, umgekehrt 50% fordern. Die Kröte schlucken. Mein Gott, so eine Abzugshaube kostet doch nicht die Welt. Ihm ankündigen, dass man jetzt auf seine Kosten einen Mietwagen nimmt.
Mir fällt bestimmt noch mehr ein, wenn ich nachdenke. Nur eines geht ganz sicher nicht. Die Polizei.
wirdwerden
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ZitatMir fällt bestimmt noch mehr ein, wenn ich nachdenke. Nur eines geht ganz sicher nicht. Die Polizei. :
Ich glaube, bei der Konstellation;
ZitatDer Ex-Partner will 50% des Neupreises der gemeinsam angeschafften Dunstabzugshaube und nicht des Verkehrswertes. :
ZitatNun wird das überlassene Auto nicht rausgegeben und eine Übergabe verweigert. :
könnte man schon über Unterschlagung und eventl. Erpressung nachdenken.
ZitatWelche Möglichkeiten gibt es? :
Wo steht denn das Auto? Hast du Zugriff darauf oder versteckt er es vor dir?
gruß charly
Nach Deiner Interpretation ist ja fast jede Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen, jedwede Aufrechnung, jede Zurückbehaltung, jedes Stellen einer Bedingung Erpressung oder was auch immer, obwohl im BGB vorgesehen.
Wir haben hier einen reinen Zivilrechtstreit. Auf der Ebene ist es zu klären.
wirdwerden
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ZitatWir haben hier einen reinen Zivilrechtstreit. :
Das ist deine persönliche Meinung - nicht mehr.
ZitatAuf der Ebene ist es zu klären. :
Ich finde solche absoluten Aussagen, ohne sie zu Begründung, oder ohne Hinweis darauf, dass es sich nur um
die eigene Meinung handelt, in einem Laienforum für Recht und Gesetz absolut fehl am Platz.
ZitatNach Deiner Interpretation ist ja fast jede Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen, jedwede Aufrechnung, jede Zurückbehaltung, jedes Stellen einer Bedingung Erpressung oder was auch immer, obwohl im BGB vorgesehen. :
Und nach deiner Interpretation kann sich jeder Rechte aneignen wo keine sind.
Ich habe keine Ahnung wo du gerade bist, aber der Verleiher kann die Leihe jederzeit fristlos kündigen wie
hier geschehen.
Erkläre doch bitte, auf welcher Grundlage hier Rechte für den Entleiher aus dem Leihvertrag entstehen sollten,
die die Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen, jedwede Aufrechnung, jede Zurückbehaltung, jedes Stellen einer Bedingung decken soll !
Durch eine Leihe entstehen keine Ansprüche oder Forderungen mit denen man aufrechnen könnte oder ein
Zurückbehaltungsrecht geltend machen könnte.
Ist die Leihe beendet, muß die Sache dem Entleiher zurück gegeben werden.
Wird die Leihe dann vorsätzlich und offenkundig dem Verleiher vorenthalten, sind wir bei Unterschlagung.
(Darum die Frage ob sie Zugang zum Fahrzeug hat und ob sie es wieder in Besitz nehmen kann.)
Zitatobwohl im BGB vorgesehen. :
Wäre toll, wenn du die Stellen auch noch nennen könntest.
gruß charly
Auch wenn es strafrechtlich eine Unterschlagung darstellen würde, sind Herausgabeansprüche rein zivilrechtlich zu klären und da hilft die Polizei nunmal nicht.
Im Übrigen kann es durchaus sein, dass der Ex - vermutlich rechtsirrig - davon ausgeht, dass er an dem Pkw ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen könnte.
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ZitatAuch wenn es strafrechtlich eine Unterschlagung darstellen würde, sind Herausgabeansprüche rein zivilrechtlich zu klären und da hilft die Polizei nunmal nicht. :
Die Frage der TS lautete welche Möglichkeiten sie hat und da kann eine Strafanzeige und -antrag oft
Wunder wirken.
Das ist ihr gutes Recht und damit ist die Aussage, dass es sich hier ausschließlich um Zivilrecht handelt nicht korrekt.
Was glaubst du, wie viele Sachen ganz schnell zurück gehen, wenn die Beamten mal erklären dass es sich eventuell
um eine Straftat mit einem Strafrahmen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe handelt.
Die TS war so nett und hat ihrem Ex ihr Auto auch noch nach der Trennung geliehen und er versucht sie nun wegen
ein paar Euro für eine Dunstabzugshaube zu erpressen - das ist Kindergarten und da schadet das Aufzeigen von
Grundsätzlichem nach meiner Meinung bestimmt nicht.
gruß charly
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