Hallo....
Ich habe zur Zeit ein kleines Problem zum Thema Eigentumsverhältnisse bzw. wie es rein rechtlich aussieht wenn Grundstück und Haus unterschiedliche Besitzer (Eltern/Kind) haben.
Kann der Hausbesitzer des Haus ohne Einwilligung des Grundbesitzers verkaufen?
Wie sind generell die gesetzlichen Bestimmungen (Rechtsverhältnisse)in so einem Fall?
Würde mich freuen wenn mir jemand zu dem Thema weiterhelfen kann....
S.Pungel
Eigentumsverhältniss
15. März 2002
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Frage vom 15. März 2002 | 15:21
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigentumsverhältniss
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#1
Antwort vom 15. März 2002 | 18:19
Von
Status: Lehrling (1337 Beiträge, 258x hilfreich)
Hallo S.Pungel,
Eigentümer eines Hauses und des Grundstücks kann immer nur einer sein (der, der im Grundbuch als solcher eingetragen ist). Wer Eigentümer des Grundstücks ist, ist somit auch Eigentümer des Hauses.
Besitzer des Hauses ist der, der es bewohnt - hier eventuell das Kind als Mieter. Der Mieter (Besitzer) des Hauses kann das Grundstück
mit Haus natürlich nicht ohne Einwilligung des Grundstückseigentümers verkaufen. Allerdings ist es möglich das hier der Mieter (Kind) eine Vollmacht von seinen Eltern zum Verkauf des Grundstücks/Haus hat.
... ich hoffe ich konnte etwas helfen.
Gruss
Und jetzt?
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