Folgender Fall :
Haus war im Grundbuch eingetragen auf beide Elternteile. Mutter verstorben 2014. Ehemann ( also mein Vater ) war dann Alleinerbe aufgrund eines von beiden gemachten sog. " Berliner Testamentes " .
Aus Unwissenheit meines Vaters und von mir wurde damals 2014 das Grundbuch nicht auf meinen Vater geändert sondern auf beide Elternteile belassen. Mir wurde jetzt vom Nachlassgericht gesagt das dies ein Fehler war und seinerzeit 2014 hätte bereits von meinem Vater geändert hätte werden müssen...
Jetzt im September ist mein Vater auch verstorben und habe beim Nachlassgericht gleich alles veranlasst. Ich bin auch Alleinerbe. Erbschein auf mich wurde bereits ausgestellt und Eigentumsumschreibung auf mich wurde gleichzeitig mit dem Erbschein beantragt.
Heute bekomme ich jetzt eine Rechnung des Amtsgerichtes über 219€ " Eigentumsumschreibung KV 14110 " Wert 69000€ was mich etwas verwundert.
Eigentlich ist eine Umschreibung ja bis zu 2 Jahre nach dem Erbfall kostenlos :
" Nr. 14110 KV GNotKG (Kostenverzeichnis zum Gerichts- und Notarkostengesetz) sieht vor, dass die Umschreibung des Eigentums auf den Erben dann kostenfrei ist, wenn der Eintragungsantrag von dem Erben binnen zwei Jahren seit dem Erbfall bei dem Grundbuchamt eingereicht wird.
Wird der Antrag nach Ablauf dieser Zweijahresfrist beim Grundbuchamt gestellt, dann fällt eine volle Gebühr nach dem GNotKG an. Die Höhe der Gebühr im Einzelfall kann aus der auf dem Erbrecht-Ratgeber verfügbaren Tabelle entnommen werden. "
Kann es sein , das deshalb jetzt die Umschreibung vom Amtsgericht berechnet wird weil damals 2014 beim Tode der Mutter nichts umgeschrieben wurde und somit jetzt mehr als 3 Jahre ja vergangen sind ?? Der Vater ist ja erst vor ein paar Wochen verstorben sodass ich da ja noch in der 2 Jahresfrist bin.
Eigentumsumschreibung Haus im Erbfall - Kosten KV 14110
5. Oktober 2017
Thema abonnieren
Frage vom 5. Oktober 2017 | 15:30
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 3x hilfreich)
Eigentumsumschreibung Haus im Erbfall - Kosten KV 14110
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 5. Oktober 2017 | 16:38
Von
Status: Richter (8009 Beiträge, 4497x hilfreich)
Zitat:Kann es sein , das deshalb jetzt die Umschreibung vom Amtsgericht berechnet wird weil damals 2014 beim Tode der Mutter nichts umgeschrieben wurde und somit jetzt mehr als 3 Jahre ja vergangen sind ??
Bei der Grundbuchberichtigung nach dem Vater fallen Gebühren an, da die Grundbuchberichtigung nach der Mutter versäumt wurde.
-- Editiert von cruncc1 am 05.10.2017 16:42
#2
Antwort vom 5. Oktober 2017 | 17:23
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 3x hilfreich)
Vielen Dank. Dachte es mir schon so.
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