Eigentum & Hausrat - Was ist was!?

26. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
snooky1988
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 49x hilfreich)
Eigentum & Hausrat - Was ist was!?

Hallo,

Wie der Titel schon sagr. Was ist was? Also ich kenne das so, das alles was innerhalb einer Ehe angeschafft wird/wurde als Hausrat gilt und natürlich auch in die Zugewinngemeinschaft einläuft. Gleiches gilt auch im Trennungsjahr. Die Zugewinngemeinschaft endet mit der Scheidung, dem Versorgungsausgleich etc pp.

Nun ist der Fall bei mir jedoch so das meine Frau und ich uns im Juli 2013 getrennt haben. Das Gericht hat das Ende des Trennungsjahr jedoch auf November 2014 bestimmt. Das verstehe ich schonmal nicht!?

Dann habe ich mir nach der Trennung im September 2013 einen Fernseher gekauft. Diesen habe ich meinen Kindern im Oktober 2013 da ich auf Dienstreise war wegen dem 3D geliehen. Meine EX-Frau hat mir diesen seitdem nicht wieder ausgehändigt.

Der Familienrichter hat den Fernseher vom Hausrat abgetrennt und an das Zivilgericht übergeben da dies Eigentum sei. Meine EX-Frau behauptet nun dies sein ein Austauschgerät. Ich konnte den Zeitpunkt der Trennung, den Kaufbelegt vorweisen und habe an Eidesstaat versichert das ich diesen den Kindern nur geliehen habe. Am Donnerstag war die Verhandlung. Ihr genannter Zeuge hat vor Gericht gegen sie ausgesagt, also für mich, und der Richter will am 30.10.2014 das Urteil verkünden.

Offiziell umgemeldet habe ich mich am 15.09.2013 rückwirkend zum 01.09.2013. Kaufbeleg ist vom 31.09.2013.

Firmeneigentum (Einzelunternehmer) musste sie mir jedoch bereits aushändigen.

Das widerspricht sich für mich alles. Als Einzelunternehmer haftet man ja auch Privat somit müsste dies ja auch in die Zugewinngemeinschaft fließen, tut es jedoch wieder nicht.

Also was ist nun Eigentum, was ist Hausrat, wie wir das alles ausgemacht / gewertet?

Ich danke euch schonmal.

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13 Antworten
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#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo snooky,

quote:
Die Zugewinngemeinschaft endet mit der Scheidung, dem Versorgungsausgleich etc pp.


Die Zugewinngemeinschaft endet mit der Zustellung des

Scheidungsantrages beim anderen Partner.

Hausrat ist so aufzuteilen, dass jeder gleich viel bekommt

( Ein Partner z.b. den neuen Ferseher, der andere z.b. Spülmaschine+Waschmaschine usw.)

Was jeder in die Ehe mitgebracht hat,kann jeder mitnehmen.

Anschaffungen während der Ehe (auch während der Trennung)

gehören beide, wenn das Geld noch aus der Zugewinngemeinschaft stammt.

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

-- Editiert edy am 26.10.2014 10:21

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
snooky1988
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 49x hilfreich)

Nunja, nur wurde der Fernseher vom Hausrat abgetrennt da der Familienrichter und auch der Zivilrichter dies als Eigentum und nicht als Hausrat angesehen haben. Dies widerspricht sich ja dann wieder.

Meine EX-Frau erhält Unterhalt + Ergänzende Leistungen. Ich bin selbstständig.

Den Fernseher habe ich von meinem Geld angeschafft, sie hat ja ihr eigenes Geld. Ist dies dann noch zugewinn oder nicht!?

Laut den Richtern ja irgendwie nicht.

Hier mal ein Schreiben

Schreiben Fernseher

-- Editiert snooky1988 am 26.10.2014 10:55

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo snooky,

Wurde der Fernseher vor oder nach Zustellung des Scheidungsantrages gekauft ?

Wenn vor, dann war es noch gemeinsames Geld.

lg
edy

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
snooky1988
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 49x hilfreich)

Der Scheidungsantrag kam erst vor knapp vier Wochen also wurde er vor dem Antrag gekauft.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38390 Beiträge, 13990x hilfreich)

Nun ja, jetzt ist er selbständig, vor einem Monat war er noch in einer Ausbildung.

Wenn denn der Fernseher Betriebskapital war, dann gehört er dahin. Und nicht in den Zugewinnausgleich oder was auch immer. Nur, die Kinder leben bei ihm (angelblich), und dann wird wegen Kleinkindern ein Fernseher ausgeliehen an jemanden, bei dem die Kinder nicht leben? Der ausserdem dem Betrieb gehört, wobei der Betreiber des Betriebes ein Lehrling ist?

Man schaue sich mal den Thread im Strafrecht an.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
snooky1988
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 49x hilfreich)

Das Gewerbe besteht schon seit Jahren und scheint ja nun durchaus vorteile zu bringen.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38390 Beiträge, 13990x hilfreich)

Wenn der Fernseher im Inventarverzeichnis des Betriebes aufgefüht ist .....Sonst kommt noch was auf Dich zu: Steuerbetrug. Kannst Du Dir das im Augenblick leisten?

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Es ist natürlich oft die Entscheidung eines Gerichtes.

Ich nehme an du zahlst für 3 Kinder Unterhalt?

und für die Mutter Trennungsunterhalt?

Wie viel für die Kinder? Wie viel für die EX ?

Oder haben sie den Fernseher als "Pfand" behalten?

lg
edy

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38390 Beiträge, 13990x hilfreich)

@ edy: die erste Frage ist doch, wohin dieser Fernseher gehört. Wenn in den Betrieb, dann taucht er in dem dortigen Verzeichnis auf.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

Bei den Geschichten mit den Kindern bei ihm im Haushalt und dem ausgeliehenen Fernsehern sehe ich noch nicht den Widerspruch. Laut Thread aus dem Strafrecht (Lesenswert!) Lebten die Kinder ja erst seit Anfang des Jahres bei ihm. Der Fernseher wurde aber vor circa einem Jahr verliehen, das erwähnt er auch in schon älteren Threads mehrfach.
Stutzig macht erst die Info, die er heute an einen fremden Thread im Familienrecht gehangen hat. Wenn die Kinder der Mutter doch entzogen und nun entweder im Heim oder bei ihm sind, warum streitet er dann vor Gericht um den Umgang?
Das sagt auch viel über die Glaubwürdigkeit der Ausreden im Strafrecht.
Steht da nicht bald eine Berufung an?


Sie glauben aber wohl auch, Sie könnten den Leuten hier jeden Schwachsinn erzählen, oder? Ich verstehe nicht, warum Hilfesuchende immer wieder meinen, das tun zu müssen und somit Ihre Chancen auf ernsthafte Hilfe versperren. Sie haben jetzt schon einige Threads eröffnet, die vorne und hinten nicht zusammen passen. Auf Details möchte ich da eigentlich gar nicht weiter eingehen. Ziemlich albern sowas.

Ihre Ausgangsfrage scheint ja zu sein, ob der Fernseher nun Hausrat ist oder Alleineigentum.
Darüber muss man nicht lange nachdenken, das Gericht hat das abschließend entschieden.
Einwände gegen die Zuständigkeit eines Gerichts müssen unverzüglich verfahrensrechtlich gerügt werden, ist hier wohl ausgeblieben und sowieso egal.

Davon abgesehen können Sie den Informationen von edy ruhig Glauben schenken.
Wie das zusammenpasst möchten Sie wissen?
Ganz einfach, der Fernseher gehört zweifelsohne nicht zum Hausrat, fließt also nicht in die übliche "ich krieg das und du das" Aufteilung ein. Den Fernseher behält also derjenige, der ihn hat. Deswegen ist es auch vollkommem korrekt, Sie auf den Zivilweg zu verweisen, wenn Siebden unbedingt herausklagen wollen. Gleichwohl gehört er aber zum Zugewinn, da er offenbar vor Scheidungsbeginn von dem da noch als gemeinsam geltenden Geld gekauft wurde. Das wäre hier nur anders, wenn einer von Ihnen einen vergleichbaren Fernseher mit in die Ehe gebracht hätte, der dann ersetzt wurde. Die Frau scheint das verstanden zu haben, deswegen argumentiert sie auch dahingehend (Austauschgerät). Am Ende bekommt also theoretisch jeder etwas vom Fernseher, einer das Gerät und einer entsprechend eine hälftige Berücksichtigung beim Zugewinn. Vor diesem Hintergrund ist es meiner Meinung nach auch ziemlich unsinnig, dass Sie jetzt auf Herausgabe des Altgerätes klagen.
Woher jemand das Geld für einen 3D-Fernseher hat, der mehrfach einschlägig vorbestraft ist und laut eigener Aussage nur durch Kriminalität den Kindern Bettdecken und Glühbirnen kaufen konnte, frage ich mal lieber nicht. Wenn ich micht nicht irre, wurde mal behauptet, das wäre ein Geschenk gewesen. Aber jetzt gibt es einen Nachweis über den Kauf? Oh oh ooh.

Auch frage ich mal lieber nicht, was es da jetzt mit diesem ominösen Gewerbe auf sich hat, wenn Sie doch angeblich mal angestellt, mal arbeitslos und dann in Ausbildung waren. Ein Gewerbe, das über Jahre nur auf dem Papier besteht, macht immer skeptisch. Insbesondere bei einschlägiger Vorbestrafung, die ein Gewerbetreiben eigentlich ausschließen. Aus dem reinen Bestehen des Gewerbes auf dem Papier jedenfalls lässt sich meines Erachtens kein Vorteil rausschlagen, im Deutschen Zivilrecht kommt es immer auch auf die tatsächlichen Umstände an, wonach es nicht wirklich ein Gewerbe gibt. wirdwerden hat ja schon angedeutet, dass es da kritische Fragen geben kann.
Wieso ein Scheingewerbe überhaupt so kurz nach Trennung einen neuen 3D-Fernseher braucht, erschließt sich mir auch nicht ganz.
Wenn man jedenfalls mit solchen Tricks ankommen möchte, braucht es meiner Meinung nach einen entsprechenden Anwalt. Haben Sie so einen? Da Sie hier fragen müssen und offenbar keinen Überblick über das Scheidungsverfahten haben, wohl eher nicht. Das ist natürlich schon ein wenig fahrlässig. Für Ihre strafrechtlichen Probleme hatten Sie doch mehr Anwälte, als Sie brauchten.

Darüber hinaus habe ich auch kein Interesse, Ihnen zu helfen. Erfahrungsgemäß streuen Sie sowieso später Informationen nach, die alles ganz anders aussehen lassen und widersprechen sich selber. Auch scheinen Sie ja nicht interessiert daran zu sein, ab und an mal eine Rückmeldung zu geben. Stand da nicht eine Sorgerechtentscheidung an, wie ist die ausgegangen? Und wie stehts mit der Berufung im Strafrecht, hat die Staatsanwaltschaft auch Rechtsmittel eingelegt?
Bei entsprechendem weiterem Verlauf Ihrer strafrechtlichen Karriere verstehe ich wirklich nicht, was Sie mit dem Fernseher wollen. In die JVA darf der nicht rein.

-- Editiert Hafendame am 27.10.2014 00:03

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38390 Beiträge, 13990x hilfreich)

@ Hafendame: die Zauberworte heissen BGA und Inventarverzeichnis. Wenn er dort sich aufgeführt ist, sieht es schlecht aus. Außerdem gibt es noch ein Zauberwort: Plausibilität. Das Finanzamt überprüft zusätzlich, ob es plausibel ist, dass diese Anschaffung eine betriebliche ist. Anders ausgedrückt: wenn ich gewerblich Tupperwarenparties veranstalte, dann ist ein betrieblicher Fernseher, auch wenn er im Inventarverzeichnis und der BGA aufgeführt ist, nicht plausibel.

Aber darüber schweigt er sich ja aus. Außer, dass er schreibt, er habe sich den Fernseher angeschafft. Das spricht nicht für den Betrieb.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119646 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Also ich kenne das so, das alles was innerhalb einer Ehe angeschafft wird/wurde als Hausrat gilt <hr size=1 noshade>

Ich habe ernsthafte Zweifel daran, ob Deine Unterhosen und Socken oder der BH der Ex als Hausrat gelten ...

Waschmaschine, Trockner, Mixer, ... schon eher.



quote:<hr size=1 noshade>Anders ausgedrückt: wenn ich gewerblich Tupperwarenparties veranstalte, dann ist ein betrieblicher Fernseher, auch wenn er im Inventarverzeichnis und der BGA aufgeführt ist, nicht plausibel. <hr size=1 noshade>

Witzigerweise wäre er gerade bei der Tupperware durchaus plausibel zu erklären. Nämlich um die Demovideos des Herstellers zu zeigen.

Selbständige als Paketfahrer oder Fahradkurier, da fällt mir nichts plausibles ein ...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38390 Beiträge, 13990x hilfreich)

@ Harry: wusste nicht, dass es bei Tupperware inzwischen Demovideos gibt.

wirdwerden

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