Eigentümerwechsel Kündigungsfrist

14. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
Xavine1
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 3x hilfreich)
Eigentümerwechsel Kündigungsfrist

Hallo Miteinander,

Ich beabsichtige mit meinem Sohn zusammen ein Haus mit 3 Wohnungen zu kaufen. 2 Dreizimmerwohnungen und eine 2 Zimmerwohnung. Bezogen werden sollen alle 3 Wohnungen durch meinen Sohn, meine Tochter und mich. Eine der Dreizimmerwohnungen ist seit 5 Jahren an eine alleinstehende 48-jährige alleinstehende gesunde Frau vermietet.Wie lange ist hier die Kündigungsfrist für Eigenbedarf? Wir wohnen selber alle bislang in Mietwohnungen und sollten vor dem Erwerb wissen, wie lange wir die Doppelbelastung von Finanzierung und Mietedifferenz tragen müssen.

Danke

Xavine


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"Tausend Dank

Xavine"

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)


Guten Morgen,

hier ein paar gute Tips zum Thema Eigenbedarfskündigung:

http://www.123recht.net/sitesearchtag.asp?q=Eigenbedarfsk%C3%BCndigung

Das Problem wird immer sein: Sollte der Mieter nicht ausziehen wollen und Du klagen musst, werden vor Gericht Deine Interessen und die des Mieters "aufgewogen". Sprich: Du bekommst die Wohnung nicht nur, weil sie Dir gehört.

Beispiel: Wenn jetzt die gesunde, alleinstehende, 48 jährige sagt, sie bekommt in dieser Umgebung keine vergleichbare Wohnung, ist aber darauf angewiesen, weil sie ihre alte Mutter pflegt, die um die Ecke wohnt, kann es durchaus sein, dass das Gericht dies als Härtefall anerkennt.

Selbst wenn Du also eine 9-12 monatige Kündigungsfrist einplanst, kannst Du nicht sicher sein, dass die Wohnung dann frei ist.
Besser als doppelte Zahlungen wären dann vorab Auflösungsverträge mit den Mietern zu vereinbaren gegen eine Ablösezahlung. Das könnte dann "unterm Strich" preiswerter werden, als wenn die Eigenbedarfskündigung schief läuft.

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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#2
 Von 
Xavine1
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort Susanne. Das bedeutet, dass ich prinzipiell auf Eigenbedarf kündigen darf,oder? Besteht bei Eigentümerwechsel für den Mieter eine besondere Kündigungsfrist, hat er für eine gewisse ZeKündigungsschutz, oder kann ich der Mieterin mit der normalen gesetzlichen Frist kündigen? Bei uns in der Gegend herrscht betreffend Mietwohnungen kein Mangel.

Vielen Dank schon im Voraus für Antworten.

Mfg Xavine1

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"Tausend Dank

Xavine"

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#3
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)


M.E. kannst Du mit der normalen, gesetzlichen KF kündigen.

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47492 Beiträge, 16808x hilfreich)

quote:
Das bedeutet, dass ich prinzipiell auf Eigenbedarf kündigen darf,oder?


Ja, da sehe ich kein Problem.

quote:
Besteht bei Eigentümerwechsel für den Mieter eine besondere Kündigungsfrist, hat er für eine gewisse ZeKündigungsschutz, oder kann ich der Mieterin mit der normalen gesetzlichen Frist kündigen?


Nur, wenn das Haus während der Mietzeit in Eigentumswohnungen umgewandelt wurde, dann bestehen Sonderregelungen. Ansonsten gilt die gesetzliche Kündigungsfrist, die bei einem Mietverhältnis, das länger als 5 Jahre andauert, 6 Monate beträgt.

Außerdem sollte man bedenken, dass man erst kündigen kann, wenn man als Eigentümer im Grundbuch steht. Auf die Vereinbarungen im Kaufvertrag kommt es nicht an.

Insgesamt würde ich dringend empfehlen, mit dem Verfassen des Kündigungsschreibens einen Anwalt zu beauftragen. Es gibt eine Reihe formaler Dinge zu beachten, bei deren Missachtung die Kündigung unwirksam wird.

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