Eigentümerwechsel Abrechnung

6. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Dersim123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigentümerwechsel Abrechnung

Hallo zusammen,
Ich habe im Februar 2016 eine Wohnung gekauft und im Juli 2016 haben wir in der Eigentümerversammlung die Abrechnung vom Jahr 2015 verabschiedet. Von dieser Abrechnung haben wir ein Guthaben erhalten. Nun verlangen die vorherigen Eigentümer dieses Guthaben.
Meine Frage wäre nun wem steht dieses zusteht?

Im Vertrag habe ich folgenden Absatz gefunden:

"Dem Erwerber ist bekannt, dass der Inhalt der Teilungserklärung mit Nachträgen für ihn verbindlich ist. Der Notar hat darauf hingewiesen, dass seither gefasste Beschlüsse der Eigentümerversammlung auch für und gegen den Erwerber wirken. Der Erwerber übernimmt alle nach der Übergabe entstehenden Verpflichtungen aus dem Wohnungseigentum Verhältnis und aus dem Verwaltervertrag, unabhängig vom Zeitpunkt der Beschlussfassung durch die Eigentümergemeinschaft. Erfolgt die Abrechnung zu einem anderen Stichtag als dem Tag der Besitzübergabe werden laufende Kosten Zeit einteilig und andere entsprechend dem Zeitpunkt des tatsächlichen Anfalls zwischen Erwerber und Veräußerer aufgeteilt."

Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
Lg

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Ich würde sagen, der Verkäufer hat einen Anspruch auf das Guthaben, weil dieses komplett 2015 betrifft (Guthaben aus seinem Wohngeld abzüglich der laufenden Kosten und anderen anfallenden Kosten).

Die Abrechnung für das Jahr 2016 müsst ihr splitten. Bis zur Besitzübergabe trägt der Verkäufer alle laufenden Kosten und die Kosten, die in der Zeit angefallen sind. Diese hat er euch zu erstatten.

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