Eigentümerversammlung- Bauträger

16. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
stoerenfrieda
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)
Eigentümerversammlung- Bauträger


Wir sind eine Wohnanlage mit mehreren (z.T.noch zu entstehenden bzw. im Rohbau befindlichen) Mehrfamilienhäusern (insgesamt ca. 100 Wohnungen) die von einem Bauträger erbaut werden. Uns stellt sich die Frage, ab wann der Bauträger bei der Eigentümerversammlung ein Stimmrecht hat, da für das erste bezogene Haus (10 WG) in den nächsten Tagen eine Eigentümerversammlung ansteht. Abstimmungen/Beschlüsse würden hier ja garkeinen Sinn machen, oder sehe ich das falsch?

Verbaut?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

es gibt hier direkt ein Teilforum WEG Recht bitte einmal da posten

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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Die Frage ist einfach zu beantworten - der Bauträger hat solange ein Stimmrecht, wie ihm mind. 1 Wohnung gehört. Gehört ihm keine Wohnung, hat er auch kein Stimmrecht. Ich vermute mal, es geht hier um die Bestellung eines Verwalters. Bei solchen Bauprojekten ist dies oft zuerst der Bauträger.
Solange ordnungsgemäss eingeladen wurde spricht nichts gegen Beschlüsse. Wenn schon Wohnungen bezogen sind, gibt es ja auch schon die ersten Rechnungen, um diese bezahlen zu können, muss jemand (Verwalter) beauftragt werden, außerdem wird ein Wirtschaftsplan benötigt.
Für spätere Fragen ist das Forum WEG (leider sind wir ganz ans Ende gewandert, früher war es mit Baurecht zusammen) oft die bessere Wahl.

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"sika0304"

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