Eigentümer im Grundbuch

11. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
Dex543
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigentümer im Grundbuch

Guten Morgen,

ich habe eine Grundsatzfrage die mir nicht ganz klar ist.
Folgende Konstellation: Wir sind eine junge Familie (verheiratet, 2 Kinder) und wohnen zur Zeit zur Miete.
Wir suchen nach längerem nach einer Eigentumswohnung und haben jetzt eine passende Immobilie gefunden.
Das Problem ist, dass wir aufgrund der Umstände (Elternzeit) gerade Schwierigkeiten mit der Finanzierung hätten.

Meine Eltern wider rum haben angeboten die Immobilie für uns zu erwerben. Sie würden das auch finanzieren, bei einem Verhältnis von ca.40% Eigenkapital (hier ist auch unser Anteil mitberechnet) und 60% Kredit.

Nun zu Frage:
Wir darf in das Grundbuch? Nur meine Eltern oder auch ich und meine Frau? Und zu welchen anteilen? Alle zu 25% oder kann man das nach belieben bestimmen?

Vielen Dank für eure Hilfe!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Das sollte man am besten mit der Bank abklären, alle zu 25% wird von der Bank wohl nicht akzeptiert werden, da schon 60% von der Bank kommen und die Eltern die Kreditnehmer sind, schliesslich will die Bank ja auch eine Sicherheit haben.

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#2
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Es ist dir Bank i.d.R. völlig wurscht, wer zu welchen Anteilen Eigentümer wird.
Die Bank wird definitiv 0% Anteil haben, sondern lässt sich für die Finanzierung eine Grundschuld eintragen.
Wie ihr das mit euren Eltern aufteilt, könnt ihr frei ausmachen und eine reine vermögensrechtliche Angelegenheit.
Natürlich möchte jeder gerne seinen Eigenanteil der eingebracht wird, abgesichert wissen oder es wird halt geschenkt oder sonstwas.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Paragrafenreiter):
Es ist dir Bank i.d.R. völlig wurscht, wer zu welchen Anteilen Eigentümer wird.
Die Bank wird definitiv 0% Anteil haben, sondern lässt sich für die Finanzierung eine Grundschuld eintragen.

Ganz so einfach ist es nicht, denn die Bank will gegenüber dem Kreditnehmer eine Sicherheit haben. Angenommen der Kreditnehmer hätte nur 10 % Anteil, was könnte sich die Bank wohl holen?
Theoretisch nur die 10% Anteil vom Kreditnehmer, aber wie gesagt das wird schon die Bank am besten Erklären.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8003 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat:
Angenommen der Kreditnehmer hätte nur 10 % Anteil, was könnte sich die Bank wohl holen?

Die Bank kann die gesamte Immobilie versteigern. Man muss unterscheiden zwischen dinglicher und persönlicher Zwansvollstreckungsunterwerfung.
Zitat:
Wer darf in das Grundbuch? Nur meine Eltern oder auch ich und meine Frau? Und zu welchen anteilen? Alle zu 25% oder kann man das nach belieben bestimmen?

Das sollte man mit dem Notar besprechen. Man sollte sich auch Gedanken machen, was wäre im Fall der Trennung oder beim Tod der Eltern oder des Sohnes bzw. der Ehefrau. Das ist umso wichtiger, wenn es noch weitere Kinder geben sollte.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

Zitat:
Wer darf in das Grundbuch?


Dein Onkel, Deine Oma, der Bürgermeister und der Papst, eigentlich jeder, der Euch einfällt.

Der Bank, dem Notar und dem Verkäufer dürfte es völlig egal sein, wer mit welchem Anteil in das Grundbuch eingetragen wird.

Um die Ironie jetzt mal wegzulassen:
Es ist alleine die Entscheidung von Dir, Deiner Frau und Deinen Eltern, wer mit welchem Anteil in das Grundbuch eingetragen wird.
Die Bank legt lediglich wert darauf, dass eine Grundschuld eingetragen wird und dafür müssen alle Eigentümer zustimmen.

Rein praktisch halte ich es aber für ungünstig, wenn alle Beteiligten in das Grundbuch als Eigentümer eingetragen werden. Das birgt durchaus Konfliktpotential.
Daher gibt es zwei weitere Möglichkeiten, wenn Deine Eltern ihre Beteiligung absichern möchten:
1) Deine Eltern finanzieren die Wohnung komplett und vermieten diese dann (verbilligt) an Euch. Wenn man das geschickt anstellt, kann man damit auch noch Steuern sparen. Grundbucheintragung: Deine Eltern

2) Deine Eltern leihen Dir Geld zum Kauf der Wohnung (zinslos) und den Rest finanzieren Deine Frau und Du. Als Sicherheit für das (zinslose) Darlehen lassen Deine Eltern eine nachrangige Grundschuld eintragen (Bank will in den 1. Rang). Grundbucheintragung: Deine Frau und Du

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von Paragrafenreiter):Es ist dir Bank i.d.R. völlig wurscht, wer zu welchen Anteilen Eigentümer wird.
Die Bank wird definitiv 0% Anteil haben, sondern lässt sich für die Finanzierung eine Grundschuld eintragen.

Ganz so einfach ist es nicht, denn die Bank will gegenüber dem Kreditnehmer eine Sicherheit haben. Angenommen der Kreditnehmer hätte nur 10 % Anteil, was könnte sich die Bank wohl holen?
Theoretisch nur die 10% Anteil vom Kreditnehmer, aber wie gesagt das wird schon die Bank am besten Erklären.

sorry aber die Eigentumsverhältnisse haben mal so gar nichts mit damit zu tun.
Ausser die Bank würde nur den ideelen Anteil belasten, was aber keine Bank macht.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

Ihr Problem liegt nicht darin, was im Grundbuch eingetragen wird. Die Frage müsste lauten, was die Bank mitmacht. Daran orientiert sich dann, was als Grundbucheintragung von dieser gefordert wird (Besicherung des Darlehns).

Welche Darlehnsbesicherung eine Bank fordert, ist ganz individuell. In Ihrem Fall könnten Ihre Eltern wie "Barbürgen" als Anteilsfinanzierer fungieren. Sie könnten Ihren Eltern einen Rang im Grundbuch eintragen lassen - dies jedoch wahrscheinlich nur Nachrangig. D. H., die Bank hätte das 1. Verwertungsrecht im Fall einer Nichtbedienung des Darlehns.Im Fall einer Versteigerung könnten Ihre Eltern leer ausgehen.

Desweiteren ist fraglich, ob Ihre Eltern überhaupt noch "Darlehnswürdig" für einen Wohnungskauf sind. Banken entscheiden nach Scores. Also nach Bewertungspunkten der Sicherheit des Kreditnehmers. Je äter ein Mensch wird, umso "Kreditunwürdiger" wird er nach den Bewertungsscores der Banken. Das ist Diskremenierung, aber das kümmert niemanden. Mit über 50 Jahren ein Haus / Wohnung kaufen? Nahezu unmöglich, wenn man nicht 60% des Kapitals und hohes Einkommen hat.

Nicht jede Lage oder jedes Objekt sind Kreditwürdig. Hier spielt das Umfeld (Wohngegend) eine Rolle.Hier passiert auch nichts anderes, als das die Banken taxieren, welchen Wiederverkaufswert ein Objekt beim Scheitern eines Darlehns unter Anrechnung des Eigenkapitals hätte. Die Banken haben da ihre eignen Regeln.

Für Sie ist ein solider Finanzierungsplan maßgeblich. Die Banken müssen Ihre Lebensumstände berücksichtigen. Hätte ein Haushalt mit zwei Kindern und nur einem Verdiener zu wenig Geld, um nachhaltig Darlehn bedienen zur können, wird´s nichts.
Wegen der Beurteilung der Lebensumstände spielen einschlägige Gerichtsurteile eine Rolle, die Banken bei der Vergabe von Darlehn "Sittenwidrigkeit" bescheinigt haben. Die Kreditverträge wurden dadurch hinfällig.

Sprechen Sie im Vorfeld mit der Bank unter Darlegung Ihrer Verhältnisse und das angepeilte Objekt. Es gibt zuviele Parameter um hier eine treffende Beurteilung abzugeben.

Das Grundbuch? Das macht alles mit, was notariel nach Vorgabe der Banken vereinbart und zulässig ist.

Mit freundlichem Gruß





Signatur:

Blaki

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