Eigentümer hat kein Geld für Sanierung

3. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
geheim
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 189x hilfreich)
Eigentümer hat kein Geld für Sanierung

Hallöchen!
Bei unserem Haus muss dringend das Dach saniert werden, da es rein regnet. Eine Reparatur ist nicht mehr möglich. Jetzt sagt einer der drei Eigentümer das er Momentan kein Geld hat. Wir wird so was üblicherweise geregelt? Es ist nicht genug Geld für die Sanierung im Topf und die Sonderumlage wird ca. 10000 Euro pro Partei betragen. Das das Dach gemacht werden muss ist aber seit Jahren bekannt. Ich denke er muss sich halt einen Kredit dafür aufnehmen, oder?
Lg Su

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8 Antworten
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#1
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Was nötig ist muss gemacht werden sofern es die Gemeinschaft beschließt, gleichgültig wo der besagte Miteigentümer das Geld für die Sonderumlage her nimmt (siehe BGH V ZR 9/14 ), ansonsten macht er sich u.U. Schadenersatzpflichtig.



8x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
geheim
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 189x hilfreich)

Guter Hinweis mit der Schadenersatzpflicht. Bei meiner Mieterin ist nämlich schon ein Wasserfleck an der Decke.
Beim Eigentümer Nummer 3 habe ich auch so meine Bedenken, was die Finanzen angeht. Mal sehen was der Hausverwalter sagt. Muss denn so eine nötige Sanierung zwingend beschlossen werden? Ist das nicht eine Notwendigkeit?

9x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von geheim):
Muss denn so eine nötige Sanierung zwingend beschlossen werden? Ist das nicht eine Notwendigkeit?

Es mag notwenig sein, muss aber dennoch durch die Gemeinschaft beschlossen werden.


Zitat aus: Bärmann/Pick - Wohnungseigentumsgesetz - Kommentar, 19. Auflage, Erschienen 2010
"Nr. 2: Instandhaltung und Instandsetzung. Unter Instandhaltung ist die Bewahrung des ordnungsmäßigen Zustand, durch die erforderlichen Maßnahmen (Pflege, Vorsorge, Erhaltung zu verstehen (KG, FGPrax 99, 16). Dazu gehört auch die Einhaltung von Verkehrssicherungspflichten gegenüber Dritten (BAY ObLG, ZWE 2000, 580 ) und gegenüber den anderen WEern (OLG Frankfurt a. M., DerWEer 93, 76). In erster Linie ist die Gemeinschaft zuständig (mehrheitlich: OLG Hamm, DerWEer 87,54. Zusammenwirkungspflicht der Gemeinschaft: BGH v. 22. - 1999 - V ZB 28/98 = WuM 99, 542 ), dann der Verwalter nach §27 Abs. 1 Nr. 2 (BGH NJW 77, 44 = Rpfleger 77,97 ). Primär ist es Sache der WEer für die Beseitigung von Mängeln am GemE zu sorgen. Der Verwalter hat die Aufgabe diese zu ermitteln und eine Entscheidung der WEer herbeizuführen (BayObLG, NZM 99, 840 ; 2001,535 ; NZM 2004, 390 )."

8x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

was soll denn heißen, dass er momentan kein Geld hat?
ist er momentan nicht flüssig, weil er gelder angelegt hat und nicht kurzfristig rankommt, ist ihm nahezulegen einen Kredit aufzunehmen. Das ist sein Problem.

Hat er kein ausreichendes Vermögen, zu wenig Einkommen, dann ist er nicht mehr zahlungsfähig. Dann habt Ihr alle ein Problem. Ist die Instandsetzung nicht aufschiebbar, müssen die verbleibenden Miteigentümer für die ausfallende Sonderumlage zusätzlich aufkommen. Natürlich haben die dann einen Ersatzanspruch, aber was nützt das, wenn der andere zahlungsunfähig ist. Dann bleibt nur noch Zwangssicherungshypothek und Verkauf oder Zwangsversteigerung.

Signatur:

lg.
R.M.

6x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
geheim
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 189x hilfreich)

Also es ist so: er hat sich vor einem halben Jahr ein neues Haus gekauft und versucht seitdem die Wohnung zu verkaufen. Er hat die abstruse Idee das der neue Käufer die Dachsanierung übernimmt. Jetzt jammert er, er hätte gerade ein Haus gekauft und ich müsste doch Verständnis haben. Einen Käufer hat er bisher auch nicht für die Wohnung gefunden (wen wundert es).
Anscheinend hat es bei ihm schon öfter rein geregnet. Davon wusste die Hausgemeinschaft aber nichts. Das Wasser ist jetzt durch Mauerwerk runter in meine 1. Etage gelaufen.

6x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wohni
Status:
Praktikant
(789 Beiträge, 585x hilfreich)

Wie sind denn die Mehrheitsverhältnisse in der Gemeinschaft?

Wenn zwei Eigentümer sich einig sind und es sich um eine Instandsetzung handelt, genügt ja normalerweise die einfache Mehrheit bei den Ja- und Nein-Stimmen.

Ob der eine Geld hat oder nicht, ist doch dabei unbeachtlich.

Wenn die Sonderumlage beschlossen ist und von ihm kein Geld fließt, muss der Verwalter zusehen, dass er trotzdem welches bekommt.

Irgendwann muss der Eigentümer die Karten auf den Tisch legen oder zu einem Preis verkaufen, den er sich so nicht vorgestellt hat.

MfG Wohni

Signatur:

MfG
Wohni

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#7
 Von 
geheim
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 189x hilfreich)

Meine Wohnung ist ja vermietet. Sehe ich das richtig, das ich eine Mietminderung meiner Mieterin als Schadensersatz bei den anderen Eigentümern geltend machen kann, falls diese gegen die Sanierung stimmen?

5x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von geheim):
Meine Wohnung ist ja vermietet. Sehe ich das richtig, das ich eine Mietminderung meiner Mieterin als Schadensersatz bei den anderen Eigentümern geltend machen kann, falls diese gegen die Sanierung stimmen?

Fordern kannst Du natürlich, ob Du etwas bekommst ist eine andere Frage. Notfalls musst Du klagen - und hoffen (wie immer vor Gericht).

6x Hilfreiche Antwort

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