Hallo,
meine Wohnung, die ich erst seit 8 Monaten bewohne wird verkauft . Mir wurde bereits angezeigt, daß wohl eine Eigenbedarfskündigung ansteht. Für die Wohnung habe ich Maklerprovision bezahlt und hatte natürlich auch sonst etliche Ausgaben.
Meine Frage: Kann ich in irgendeiner Form Schadenersatz anmelden? Habe ich sonstige Rechte aufgrund meiner kurzen Mietdauer? Schließlich habe ich auf eine längere Mietdauer "vertraut".
Vielen Dank
Carsten
Eigentümerwechsel/Eigenbedarf
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Hallo Carsten,
Schadensersatzansprüche wegen verauslagter Maklerprovision hast Du leider nicht.
Allerdings ist es heutzutage gar nicht so einfach , einem Mieter wegen Eingenbedarf zu kündigen. Es reicht nicht, wenn der Vermieter geltend macht, seine Tochter wolle die Wohnung beziehen. Insofern würde ich einmal die Begründung des Vermieters abwarten. Sollte sich wegen der angespannten Lage mit dem Vermieter Dein Interesse an der jetzigen Wohnung zerschlagen, obwohl kein wirksamer Kündigungsgrund vorliegt, könnte man auch versuchen, sich mit dem Vermieter dahingehend zu einigen, dass Du ausziehst und er Dir dafür einen Obulus entrichtet.
Es gibt einen Artikel über Eigenbedarfkündigungen bei 123recht.net, glaube ich, ansonsten frag noch mal genau nach, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wenn Du näheres weißt.
M.f.G.
Birgit Raupers
-Rechtsanwältin-
Ach ja, ich vergaß zu erwähnen, dass der neue Vermieter in den jetz bestehenden Mietvertrag des alten Vermieters eintritt. Er kann Dich also nicht einfach von "heute auf morgen" kündigen, sondern muß alles Rechte und Pflichten des bestehenden Vertrages, also auch die Kündigungsfrist, beachten.
B. Raupers
-Rechtsanwältin-
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zuletzt: einen Artikel über Eigenbedarfskündigungen findest Du auf der homepage www.kanzlei-raupers.de unter "Ratgeber".
B. Raupers
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