Hallo,
ich bräuchte einmal eine rechtliche Beratung was meine Eigenkündigung angeht.
Ich möchte meinem Job kündigen, da ich einen neuen Job antreten werde zu Anfang August. Ich bin bei meinem alten Job noch in der Probezeit. Also kann ich mit einer Frist von 2 Wochen nun kündigen. Dadurch habe ich dann allerdings 2 Wochen Ende Juli in denen ich arbeitslos gemeldet wäre. Zahl das Arbeitsamt mir ALG obwohl ich selbst gekündigt habe oder bekomme ich eine Sperre, mein Grund ist halt mein neuer Job zu welchem ich eine feste Zusage habe.
Weitere Frage, mein Arbeitgeber wird mir einen Aufhebungsvertrag anbieten ( das weißt ich schon) Kann ich diesen eingehen? Hat das Auswirkungen auf das ALG dann?
Vielen Vielen Dank für Hilfe / Beratung...
Mit friedlichen Grüßen,
Torfkönig
Eigenkündigung Sperre ALG
28. Juni 2017
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Frage vom 28. Juni 2017 | 18:40
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
Eigenkündigung Sperre ALG
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#1
Antwort vom 28. Juni 2017 | 18:43
Von
Status: Weiser (17009 Beiträge, 5896x hilfreich)
Verstehe ich nicht. Du kannst dann doch einfach zum 31.07 kündigen.
#2
Antwort vom 28. Juni 2017 | 18:45
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
Ja aber ich wäre gerne so ehrlich und würde. meinem Arbeitgeber die Chance geben meine Stelle nun schon neu zu besetzen....
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 28. Juni 2017 | 21:22
Von
Status: Unbeschreiblich (120298 Beiträge, 39868x hilfreich)
Zitatich bräuchte einmal eine rechtliche Beratung was meine Eigenkündigung angeht. :
Die bekommt man hier: http://frag-einen-anwalt.de/
Im übrigen sollte man das das Amt fragen, wie sich das auswirkt. Und das ganze dann schriftlich geben lassen. Denn dort scheint eine größere Anzahl von Demenz Betroffener zu arbeiten.
#4
Antwort vom 28. Juni 2017 | 21:33
Von
Status: Junior-Partner (5548 Beiträge, 2499x hilfreich)
Kündige einfach zum 31.7.
Kann natürlich sein, dass dein AG dann umgehend mit 2 Wochen Frist kündigt. Aber dann ist es keine Eigenkündigung mehr und du bekommst ALG1
ZitatJa aber ich wäre gerne so ehrlich und würde. meinem Arbeitgeber die Chance geben meine Stelle nun schon neu zu besetzen.... :
Gibst du ihm ja mit der Kündigung.
#5
Antwort vom 28. Juni 2017 | 22:44
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
Danke hiphappy!
Werde ich vermutlich auch tun. Aber nur nochmal um sicher zu gehen, ich bekomme kein Arbeitslosengeld also eine Sperre, wenn ich aufgrund eines neuen Jobs welchen ich sicher habe kündige?
#6
Antwort vom 28. Juni 2017 | 23:06
Von
Status: Weiser (17009 Beiträge, 5896x hilfreich)
Ja.
-- Editiert von -Laie- am 28.06.2017 23:06
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