Eigenheimzulage übertragbar?

8. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
Toooni
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)
Eigenheimzulage übertragbar?

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Frage habe ich bezüglich der Eigenheimzulage. Habe bereits versucht im Internet und auch in diesem Forum etwas aktuelles zu finden, doch leider vergebens.

Ich bin in meine alte Eigentumswohnung 2007 eingezogen und habe dort seit 2007 knapp 1100 Euro Eigenheimzulage erhalten. Dieses Jahr habe ich mit meiner Frau ein neues Haus gebaut und wohne seit Mitte des Jahres im neuen Heim. Das Haus ist zu je 50 Teilen im Grundbuch auf uns beide eingetragen. Zuzüglich erwarten wir am Ende des Jahres ein Kind.

Hier meine Fragen, nachdem mir eine Frau vom Finanzamt mit folgendem Satz nicht weiterhelfen konnte ("Das ist leider zu lange her, damit kenne ich mich nicht mehr aus! Versuchen sie sich im Internet schlau zu machen!")

1. Kann ich aktuell noch für 2014 mit der Eigenheimzulage für UNSER gemeinsames Haus rechnen?

Ich denke meine Folgefragen spare ich mir an der Stelle ersteinmal. Vielleicht hat sich die Sache ja bereits erledigt.

Vorab, vielen Dank für die Hilfe
mit freundlichen Grüßen

Fam Schröer

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2062 Beiträge, 1184x hilfreich)

Nein, Eigenheimzulage gab es letztmals bei Baubeginn in 2005.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Toooni
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielleicht ist meine Frage nicht richtig rübergekommen ... ich dachte halt, dass sie auf ein Folgeobjekt möglicherweise nur für das Jahr 2014 (8 Jahre von 2007-2014) übertragbar wäre. Denn das war meiner Meinung nach einmal gültig.

Ansonsten danke ich Ihnen trotzdem :-)

-- Editiert Toooni am 08.11.2013 09:13

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47492 Beiträge, 16808x hilfreich)

quote:
ich dachte halt, dass sie auf ein Folgeobjekt möglicherweise nur für das Jahr 2014 (8 Jahre von 2007-2014) übertragbar wäre.


Nein, die Eigenheimzulage ist nicht auf ein Objekt übertragbar, das nach 2005 angeschafft wurde.

quote:
Denn das war meiner Meinung nach einmal gültig.


Da irrst Du Dich.

Für das Jahr 2014 hast Du daher keinen Anspruch auf Eigenheimzulage.

Wenn Eurer Kind noch in diesem Jahr geboren wird, dann müsste aber im Hinblick auf die Eigentumswohnung für dieses Jahr noch Anspruch auf Kinderzulage bestehen.

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Toooni
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielen Dank, und mit dem irren hast du dann wohl recht:-)

Danke

2x Hilfreiche Antwort

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