Eigenheimzulage nach Scheidung - FA fordert zurück

8. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
danielle_de
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)
Eigenheimzulage nach Scheidung - FA fordert zurück

Hallo zusammen!

Mein Freund hat sich im letzten Jahr von seiner Frau getrennt, ihr Anteil am gemeinsamen Einfamilienhaus hat sie ihm übertragen, wir leben dort gemeinsam.

Da beide die Steuererklärung 2006 getrennt gemacht haben, kam prompt ein Brief von Finanzamt mit der Rückforderung der EHZ für 2007 und die Mitteilung, dass sie für die nächsten Jahre ebenfalls nicht gezahlt wird.

Ist das denn so rechtens? Wird der Anspruch nicht auf ihn übertragen? Nicht mal zur Hälfte? Lohnt sich ein Widerspruch?

Vielen Dank und viele Grüße!

Danielle

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Ob das rechtens ist, hängt vom Einzelfall ab.

Sollte Dein Freund bereits früher einmal eine Förderung nach dem EigZulG, dem § 10e EStG oder dem § 7b EStG erhalten haben, dann ist das rechtmäßig.

Wenn es sich bei dem Haus um die erste Immobilie Deines Freundes handelt, dann ist die Rückforderung möglicherweise nicht rechtmäßig.

Was steht denn in der Begründung für die Aufhebung?

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
danielle_de
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort!

Es ist sein erstes und einziges Haus - wir wohnen jetzt drin. Im Bescheid steht "... war aufzuheben, weil nach Wegfall der Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung von Ehegatten § 26 Abs 1 Einkommenssteuergesetz) nicht mehr für beide Anspruch auf Eigenheimzulage besteht. Ihrem Ehegatten wurde ein Bescheid gleichen Inhalts erteilt."

Viele Grüße!

Danielle

-- Editiert von danielle_de am 08.06.2007 12:31:25

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

...nicht mehr für beide Anspruch auf Eigenheimzulage besteht.

Das ist natürlich richtig. Aber für einen (Deinen Freund) gibt es weiterhin einen Anspruch.

Ruf doch bitte den Finanzbeamten an und frag ihn, was das soll. Vielleicht fehlt ihm nur die Mitteilung, dass das Haus jetzt Deinem Freund alleine gehört und er weiterhin darin wohnt.

Auf jeden Fall sollte aber auch ein Einspruch eingelegt werden.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
danielle_de
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)

Das hat mir das Finanzministerium auch erzählt.

Gottseidank - da kriegt man doch echt einen Schreck, wenn da steht, dass man Tausende zurückzahlen soll! :(

Es wird wohl ein neuer Bescheid ergehen, er kriegt dann 100% der EHZ.

Vielen Dank nochmal!

Danielle

2x Hilfreiche Antwort

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