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Eigenheimzulage bei Verkauf vor letzter Rate

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Eigenheimzulage bei Verkauf vor letzter Rate

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem: ich möchte meine Wohnung verkaufen (oder evtl. vermieten) – habe jedoch die Eigenheimzulage noch nicht „vollständig“ erhalten… Gerne würde ich jedoch noch die letzte Zahlung „mitnehmen“…

Ich habe 1998 eine Eigentumswohnung (in Neubau) gekauft. Anfang 2000 ist die Grundbucheintragung an mich übergegangen. (Im November 1999 bin ich eingezogen.)

Für 1999 habe ich die Eigenheimzulage erstmals erhalten. Demnach würde ich nächstes Jahr 2006 letztmalig die Eigenheimzulage erhalten.

Meine Frage: wie lange muss ich noch in der Wohnung wohnen bleiben, um einen Anspruch auf die Eigenheimzulage zu haben. Ist der 1.1.2006 maßgeblich (also könnte ich die Wohnung ab 02/06 verkaufen und würde die Zulage für 06 noch bekommen??) und könnte ich die Wohnung danach ohne Rückzahlungsforderung o.ä. verkaufen?? Ist die Rechtslage anders bei Vermietung?

Ich hoffe, ich habe mein Problem halbwegs verständlich machen können?!?

Viele Grüße und vorab vielen Dank




von Judith76 am 07.08.2005 14:16
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Eigenheimzulage bei Verkauf vor letzter Rate
Du musst am 01.01.2006 noch in der Wohnung wohnen, um die Eigenheimzulage für 2006 noch zu bekommen. Ein Auszug am 02.01.2006 wäre also ok.

Du kannst sogar bereits vorher einen Vertrag über den Verkauf abschließen, wenn darin vereinbart wird, dass der Übergang von Kosten, Nutzen und Lasten erst in 2006 erfolgt, genauso wie Dein Auszug.

Bei Vermietung ist die Rechtslage nicht anders.


von hh am 08.08.2005 09:34
Status: Tao (23495 Beiträge)
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