Hallo, wie ich diesem http://www.geld.de/steuern-news-eigenheimzulage-moeglich-auch-bei-auslandswohnsitz.html?lmt=100 und anderen Links entnehmen konnte, muß Vater Staat nun auch zu recht Deutschen die Ihren Arbeitsplatz Deustchland, jedoch Wohnsitz im Ausland haben, doch die Eigenheimzulage zahlen. Ich wohne nun seit 2001 in den Niederlanden, arbeite in Deustchland und zahle auch dort meine Steuern. Bedeutet das nun, das ich Rückwirkend ab 2001 die Eigenheimzulage bekomme, oder gibt es dabei auch wieder irgend ein Schlupfloch, das die 1250€uro pro Jahr doch nicht gezahlt werden müssen.Gruß Niklas1011