Eigenheimzulage-§7b

6. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Nikla
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 2x hilfreich)
Eigenheimzulage-§7b

Hallo und gute Tag,
ich habe eine Frage, die ihren Ursprung im Familienrecht/Unterhaltsrecht hat.

Ich hatte 1983 ein 2-Familienhaus mit meiner damaligen Frau gebaut.

Wir hatten von 1983 bis 1990 Abschreibungen nach §7b vorgenommen, und danach noch Abschreibungen für die vermietete Wohnung. Als wir 1994 geschieden wurden, wurde das Haus meiner damaligen Frau übertragen.

Mittlerweile möchte meine jetzt vollj. Tochter mehr Unterhalt, weil ihr Anwalt mir unter anderem Einkünfte aus der Eigenheimzulage in Höhe von 2050.- anrechnet. Ich habe 2004 mit meiner jetzigen Frau wieder gebaut,

Nun zu meiner Frage:

Hätte ich nun überhaupt wieder einen eigenen Anspruch auf die Eigenheimzulage ?


Soweit mir bekannt ist, besteht dieser nicht mehr, wenn man vorher schon einmal Abschreibungen nach §7b bzw. §10a ausgeschöpft hat.

Wer kann mir hierzu etwas sagen ??

Vielen dank…….

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