moin Moin!
Kurz zu meiner Situation:
Ich bin Vater einer 1,5 Jahre alten Tochter, mit der Mutter bin ich getrennt. Gemeldet ist meine Tochter logischerweise bei ihr, da wir bis vor 4 Monaten noch zusammen waren. Seitdem bin ich aber ausgezogen und habe meine Tochter zur häfte bei mir.
Gemeinsames Sorgerecht besteht.
Nun rief ich beim Einwohnermeldeamt an, was ich denn alles benötige. Unter anderem wollen sie ein Schriftstück der Mutter, dass sie damit einverstanden ist.
Ja, das Problem ist, dass die Mutter meiner Tochter erst 20 Jahre alt ist und es an geistiger Reife sehr mangelt. Demzufolge würde ich die Einverständnis, wenn überhaupt, nur mit großen Diskussionen bekommen.
Brauch ich denn wirklich hierzu eine Einverständnis?
Geburtsurkunde sowie das Schriftstück zum gemeinsamen Sorgerecht habe ich am Mann.
Eigenes Kind - 2. Wohnsitz beantragen - Hilfe
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo kk187,
wenn Töchterlein zur halben Zeit bei dir wohnt ist es doch gut.
Warum soll das beim Einwohnermeldeamt eingetragen werden?
lg
edy
Guten Tag!
Naja, man hat mir dazu in nem Forum der Bundeswehr dazu geraten, und laut dem BGB bin ich teilweise sogar dazu verpflichtet.
Paragraph 11 BGB
"Wohnsitz des Kindes
Ein minderjähriges Kind teilt den Wohnsitz der Eltern, es teilt nicht den Wohnsitz eines Elternteils, dem das Recht fehlt, für die Person des Kindes zu sorgen. Steht keinem Elternteil das Recht zu, für die Person des Kindes zu sorgen, so teilt das Kind den Wohnsitz desjenigen, dem dieses Recht zusteht. Das Kind behält den Wohnsitz, bis es ihn rechtsgültig aufhebt. "
Problem ist, dass es evtl bald zu einer Verhandlung vor Gericht kommt. Vielleicht könnte mir dies dann sehr hilfreich sein.
Und jetzt?
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