Eigene Versicherung stuft hoch nach unverschuldetem Unfall

18. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
LasseKay
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigene Versicherung stuft hoch nach unverschuldetem Unfall

Moin Moin,

Ich bin etwas sauer auf meine (bald Ex-)Versicherung.

Und zwar folgendes ich habe einen komplett unverschuldeten Unfall (warum auch immer) meiner eigenen Versicherung gemeldet. Die Schuld wurde schon von der gegnerischen Versicherung zu 100 Prozent dem Gegner gegeben. Nun hat die nette ********* darauf hin alle internen Sonderrabatte gestrichen und einen Nachtrag also eine Erhöhung des bald anfallenden Jahresbeitrages geschickt. Ich soll ca 60€ mehr zahlen, weil MIR jemand in mein parkendes Auto gefahren ist. Auf Anfrage in der Hotline scheint es sich auch nicht um einen Fehler zu handeln. Nun gut, direkt das zum Glück noch geltene Sonderkündigungsrecht aufgrund von Preiserhöhungen genutzt um die nächsten Wochen weg von diesem Drecksladen zu sein.

Nun aber zu der wichtigen Frage:

Die haben in meinen Versicherungsschein einen Haftplichtschaden für 2017 eingetragen mit einem Nein bei Regulation durch Versicherung. Bei der Nachfrage in der Hotline soll das wohl nicht berechnungsrelevant sein der Eintrag und ich könnte den zum Beispiel bei Check24 einfach nicht angeben. Stimmt das soweit oder KÖNNTE ich dadurch doch noch Probleme bekommen ?

Denn wenn ich sowas lesen würde, würde ich denken der hat einen Unfall verschuldet und dann selbst gezahlt. Aber eigentlich hatte ICH ja überhaupt keinen Haftpflichtschaden, sondern mir WURDE ein Schaden zugefügt. Ist es überhaupt zulässig sowas überhaupt einzutragen oder weiter zu geben ? Was kann ich dagegen unternehmen ?

Vielen Dank im Vorraus :)

-- Editiert von Moderator am 18.09.2017 23:00

-- Thema wurde verschoben am 18.09.2017 23:00

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von LasseKay):
scheint es sich auch nicht um einen Fehler zu handeln.


Ist auch kein Fehler. Schaden wurde gemeldet = Hochstufung findet statt. Normaler Vorgang.
Im Nachgang, wenn keine Regulierung stattfand, kann man dies jedoch "ungeschehen" machen.

Meine Empfehlung:
Nicht versuchen die Schuld bei der Versicherung zu suchen, sondern mal anfangen die Fehler bei sich selbst zu suchen.

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#2
 Von 
LasseKay
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal danke für die Antwort, aber ich bin mir nicht sicher ob Sie das richtig gelesen haben. An dem Schaden bin ich komplett unbeteiligt gewesen, das sieht selbst die andere Versicherung so. Und laut dem Mitarbeiter meiner Versicherung ging es da auch nicht um etwas temporäres das sollte so bleiben die Erhöhung des Beitrages. Kann ich überhaupt nicht nachvollziehen sowas, warum wird man für etwas "bestraft" was man sich eindeutig nicht "zu Schulden" kommen lassen hat.

Aber bitte sagen Sie mir doch genau was sie mit "ungeschehen" meinen wie genau empfehlen sie mir sollte ich mich jetzt verhalten.

Und auch den "normalen" Ablauf einer solcher Situation hätte ich gerne erklärt bekommen :)

Wenn Sie mir schon so schön meine Fehler unterstellen seien Sie doch bitte so nett und klären mir auch über selbige auf :) )

-- Editiert von LasseKay am 18.09.2017 23:46

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#3
 Von 
Wassermaxe
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 34x hilfreich)

Zitat (von Guruhu):
Zitat (von LasseKay):
scheint es sich auch nicht um einen Fehler zu handeln.


Ist auch kein Fehler. Schaden wurde gemeldet = Hochstufung findet statt. Normaler Vorgang.
Im Nachgang, wenn keine Regulierung stattfand, kann man dies jedoch "ungeschehen" machen.

Meine Empfehlung:
Nicht versuchen die Schuld bei der Versicherung zu suchen, sondern mal anfangen die Fehler bei sich selbst zu suchen.


Was ist denn das für ein Quatsch??
Man wird doch nicht hochgestuft wenn man eindeutig keine Schuld an dem Unfall trägt und die Versicherung keine Leistungen ausbezahlen musste!

Eine "Hochstufung" erfolgt nur, wenn eine Versicherungsleistung in Anspruch genommen wurde.
Es handelt sich hier wohl eher um einen Fehler der Versicherung. Ist jetzt zwar etwas ärgerlich, aber kein Beinbruch. Fehler passieren halt. Ich möchte der Versicherung hier keine "böse" Absicht unterstellen.

Tip:
Alles schriftlich geben lassen, nicht nur mündlich am Telefon. So kann man im Bedarfsfall auch nachweisen was wirklich war.
Und nein, im Versicherungsschein wird so etwas auch nicht vermerkt. Falls ein Eintrag bereits geschehen ist, korrigieren lassen.

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#4
 Von 
LasseKay
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay vielen Dank.

Diese Unannehmlichkeit ist mir ja wenn mans ganz genau nimmt durch den unfall passiert und der Gegner muss mich ja so wieder hinstellen wie ich vor dem Unfall war

Wäre das zulässig das über einen Anwalt der sowieso schon wegen des schadens von der gegnerischen Versicherung bezahlt wird gleich mitabzurechnen ?

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von Wassermaxe):
Man wird doch nicht hochgestuft wenn man eindeutig keine Schuld an dem Unfall trägt und die Versicherung keine Leistungen ausbezahlen musste!
Eine "Hochstufung" erfolgt nur, wenn eine Versicherungsleistung in Anspruch genommen wurde.
So ist es nicht. Bei einem Schaden wird man oft zunächst einmal hochgestuft. Nach kompletter Regulierung, wenn die Versicherung nicht leisten musste, erfolgt dann rückwirkend die Herabstufung auf den vorherigen Stand.
Es spielt zunächst einmal schlicht und ergreifend keine Rolle wer ANGEBLICH 100% Schuld hat.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#6
 Von 
LasseKay
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn das wirklich so der Fall ist hatte ich einen extrem schlechten Servicemitarbeiter am Telefon der sich nicht mal die Mühe machen wollte mir das zu erklären.


Gilt denn das selbe auch für den Nachtrag im Versicherungsscheines ? Also dass mir ein Schaden eingetragen wurde so als hätte ich einen verursacht ?

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#7
 Von 
Wassermaxe
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 34x hilfreich)

Lass dich nicht verunsichern!
Versicherung hat keinen Schaden reguliert -> Keine Höherstufung + keinen Eintrag.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
LasseKay
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles klar. Danke. Durch die Regulierung des Unfalls bin ich sowieso bald beim Anwalt den Frage ich dann auch noch mal :)

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Wassermaxe
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 34x hilfreich)

Zitat (von LasseKay):

Und zwar folgendes ich habe einen komplett unverschuldeten Unfall (warum auch immer) meiner eigenen Versicherung gemeldet.


Warum auch immer?
Darauf möchte ich noch kurz Bezug nehmen:
Im Schadensfall ist es erstmal Deine Pflicht den Schaden deiner Haftpflicht zu melden. Von daher war dein Vorgehen korrekt.

Könnte ja auch sein, dass es sich im Nachhinein noch was ändert, der vermeintlich Unschuldige evtl. doch noch eine Teilschuld bekommt...

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#10
 Von 
LasseKay
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay gut zu wissen :)

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Wassermaxe):
Man wird doch nicht hochgestuft wenn man eindeutig keine Schuld an dem Unfall trägt und die Versicherung keine Leistungen ausbezahlen musste!

Das stand ja auch was ganz anderes ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Wassermaxe
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 34x hilfreich)

Was genau "stand" denn da??

Sofern ich richtig lesen kann steht da immer noch:

Zitat:
Schaden wurde gemeldet = Hochstufung findet statt

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
LasseKay
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Wassermaxe):
Was genau "stand" denn da??

Sofern ich richtig lesen kann steht da immer noch:
Zitat:
Schaden wurde gemeldet = Hochstufung findet statt


Was ich bekommen habe war einfach ein Nachtrag in den Versicherungsschein:

Schäden der letzten 3 Jahre:

Teilkaskoschaden 2016 Regulierung: ja
Haftpflichtschaden 2017 Regulierung: nein

Und dann stand da drin: tatsächliche SF Klasse: 1 Sondereinstufung: 1 (dies war vorher 2)

Laut dem Sevicemitarbeiter steige ich auch am 1.1.18 in SF 2 auf. Die Versicherung weiß also dass sie keinen gesetzlichen Spielraum hat und nutzt nur das aus was sie mir gsr nicht zusichern müsste also wahrscheinlich nur die Sondereinstufung. Darüber will ich mich auch gar nicht streiten kann ich zwar nicht verstehen wieso man das mit einem Kunden macht wenn er sich nichts zu schuldnen kommen lassen hat. Deswegn hab ich ja gekündigt. Mir geht es eher darum ob die so den Schaden im Versicherungsschein vermerken dürfen ..

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#14
 Von 
Wassermaxe
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 34x hilfreich)

Mein Posting oben (# 12) bezog sich auf das Posting #11, nicht auf eine Aussage Deinerseits.
Nur zur Klarstellung...

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von Wassermaxe):
Schaden wurde gemeldet = Hochstufung findet statt
Richtig, genau das stand da. Du hast aber schon viel weiter vorgegriffen, also auf den kompletten Abschluss des Versicherungsfalles!
Zitat (von Wassermaxe):
Versicherung hat keinen Schaden reguliert -> Keine Höherstufung + keinen Eintrag.
Du vergleichst also Äpfel mit Birnen!
Ich habe es in Post 5 erklärt.

-- Editiert von -Laie- am 20.09.2017 15:00

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Wassermaxe):
Was genau "stand" denn da??

Das
Zitat (von Guruhu):
Im Nachgang, wenn keine Regulierung stattfand, kann man dies jedoch "ungeschehen" machen.




Zitat (von Wassermaxe):
Sofern ich richtig lesen kann

Tja ... das lesen mag ja klappen, aber die Schlussfolgerungen beim verarbeiten sind falsch ...



Schaden wurde gemeldet = Hochstufung findet statt
Schaden wurde reguliert = Hochstufung bleibt erhalten (falle es keinen "Rabattretter" gibt)
Schaden wurde nicht reguliert = Hochstufung wird zurückgenommen (manchmal aber auch erst nach Erinnerung durch den Versicherten)




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Wassermaxe
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 34x hilfreich)

Moooment:
Es kam ja nicht nur zur "internen vorläufigen Hochstufung", sondern auch ganz praktisch zur Ankündigung der Beitragserhöhung.
Und DAS ist durchaus nicht üblich!

Normalfall ist der, dass man dann im Zweifelsfall nachträglich hochgestuft wird und ggf. nachzahlen muss...

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Doch, das ist normal wenn das nächste Versicherungsjahr beginnt und der Fall noch nicht abgeschlossen ist. Nach Abschluss wird dann wieder zurückgestuft und erstattet/verrechnet.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von Wassermaxe):
Normalfall ist der, dass man dann im Zweifelsfall nachträglich hochgestuft wird und ggf. nachzahlen muss...


Da mögen vielleicht die Vorgehensweisen der einzelnen Versicherer unterschiedlich sein. Ich kenne es nur so:
Zitat (von Harry van Sell):
Schaden wurde gemeldet = Hochstufung findet statt
Schaden wurde reguliert = Hochstufung bleibt erhalten (falle es keinen "Rabattretter" gibt)
Schaden wurde nicht reguliert = Hochstufung wird zurückgenommen (manchmal aber auch erst nach Erinnerung durch den Versicherten)

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Eisenhart
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 9x hilfreich)

Hättest du es deiner Versicherung nie gemeldet, wäre es nie zur Hochstufung gekommen.
Meine Mutter hat auch mal so einen Blödsinn abgelassen und der eigenen Versicherung einen Schaden gemeldet, der mit dieser gar nichts zu tun hatte, da ihr reingefahren wurde und Unfallgegner 100% Schuld, bei Polizei zugegeben, protokolliert und unterschrieben.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
frannzwick
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 36x hilfreich)

Wer gräbt denn hier Leichen aus?

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