>Eigene Marke im fremden Laden
Du kannst gegen das böse Tun dieser Läden etwas tun mit Aussicht auf Erfolg, indem du dich diesem bösen Tun "aus berechtigten Gründen widersetzt":
§ 24 Erschöpfung!
Was wäre nun ein "berechtigter Grund"? Nun, das können viele sein, als Beispiele nennt der Gesetzgeber zwei: "... insbesondere wenn der Zustand der Waren nach ihrem Inverkehrbringen verändert oder verschlechtert ist."
Das ist aber kein abschließender Katalog: Wenn du ein Gericht noch von einem weiteren Grund überzeugen kannst - dann bitte!
Mir fällt gerade keiner ein, aber ein darauf spezialisierter Anwalt hat da ganz andere Resourcen ...
Gruß aus Berlin, Gerd
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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."
von Gerd aus Berlin am 30.06.2012 03:00
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