Wie ist das korrekt zu bewerkstelligen ?
Kleine Firma hat sich eine Webseite
bauen lassen und dazu einen Domainnahmen erstellt.
Alles gut.
Jetzt solldas Ganze umgezogen bzw. geändert werden. Der Ersteller ist intelligenterweise auch der Domaininhaber (lt .Denic) und weigerte sich einem KK Antrag zur Domainübernahme zuzustimmen, Mittlerweile ist er garnicht mehr zu erreichen und die Seite ist noch immer mit falschen Daten unter dem Domainnamen zu erreichen. Zugriff auf den Server besteht auch ncht.
Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es ? Die jetzige Seite ist fehlerhaft und uch vermutlich nicht abmahnsicher.
Eigene Domain wieder übernehmen.
15. August 2016
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Frage vom 15. August 2016 | 08:59
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigene Domain wieder übernehmen.
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#1
Antwort vom 15. August 2016 | 15:02
Von
Status: Praktikant (970 Beiträge, 296x hilfreich)
Garkeine. Er ist der Inhaber der Domain und sie gehört nun logischerweise auch ihm. Es kommt nun drauf an, was dir vertraglich zugesichert worden war.
-- Editiert von The_Mentalist am 15.08.2016 15:03
#2
Antwort vom 16. August 2016 | 01:11
Von
Status: Unbeschreiblich (119656 Beiträge, 39758x hilfreich)
Verfügt man über keinerlei Zugangsdaten zur Website?
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#3
Antwort vom 16. August 2016 | 10:10
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
Zitat:Er ist der Inhaber der Domain und sie gehört nun logischerweise auch ihm.
Ganz so einfach ist es nicht. Wie du schon selbst schreibst, kommt es auf die vertragliche Regelung an. Der Rechteinhaber muß ja logischerweise Dritte (natürliche Person) damit beauftragen, Domaininhaber zu werden, da eine Firma (juristische Person) nach Denic-Regeln nicht Domaininhaber sein kann. Damit "gehört" die Domain aber nicht dem Domaininhaber.
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