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Eigenbeteiligung bei Schaden rechtens ?

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Eigenbeteiligung bei Schaden rechtens ?

Hallo,

Ein Bekannter hat von einem Autohändler vor 3 Wochen ein Auto erworben. Ein Kaufvertrag wurde geschloßen.
Nun tritt Öl aus und es kommen plötzlich Schäden zum Vorschein, die der Händler beim Kauf nicht erwähnte.

Wie verhält es sich mit Garantie und Gewährleistung ?

Der Bekannte wandte sich danach an den Autohändler. Dieser besteht auf 50 Euro Eigenbeteiligung am Schaden+volle Übernahme der Lohnkosten durch meinen Bekannten. Ist dies rechtens ??
Dies ist im Kaufvertrag schriftlich festgehalten.
Mein Ansatzpunkt :
War es überhaupt rechtlich zulässig in den Kaufvertrag eine Klausel aufzunehmen, die besagt 50 Euro Eigenbeteiligung am Schaden+volle Übernahme der Lohnkosten ??
Wie würdet ihr weiter vorgehen ?
Würdet ihr gleich einen Anwalt hinzuziehen
Danke für Hilfen/Antwort !!!

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von ihef am 06.07.2011 14:39
Status: Junior (76 Beiträge)
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>Eigenbeteiligung bei Schaden rechtens ?
Hallo

quote:
Der Bekannte wandte sich danach an den Autohändler. Dieser besteht auf 50 Euro Eigenbeteiligung am Schaden+volle Übernahme der Lohnkosten durch meinen Bekannten. Ist dies rechtens ??
solange es sich dabei nicht um Verschleissteile handelt ist dies nicht zulässig, dies auch dem Händler mal direkt sagen, dass Dinge die unter Garantie/Gewährleisstung fallen voll von dem Händler übernommen werden müssen, ansonsten mit dementsprechenden rechtlichen Schritten drohen...

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von lesen-denken-handeln am 06.07.2011 14:53
Status: Unsterblich (1237 Beiträge)
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>Eigenbeteiligung bei Schaden rechtens ?
Sind keine Autoexperten...

Gibt es irgendwo eine Liste, welche Teile zu Verschleissteilen zählen ?

Danke für bisherigen Antworten

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von ihef am 06.07.2011 15:26
Status: Junior (76 Beiträge)
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>Eigenbeteiligung bei Schaden rechtens ?
Was muss denn alles gemacht werden?

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von lesen-denken-handeln am 06.07.2011 15:41
Status: Unsterblich (1237 Beiträge)
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>Eigenbeteiligung bei Schaden rechtens ?
Hallo,
momentan ist der aktuelle Stand die Elektronik.
Wobei dies die neueste "Diagnose" des Autohändlers von heute ist... Der Bekannte rief mich vorhin an.
Mittlerweile zweifeln wir immer mehr an der Seriösität des Händlers. Gestern war die Diagnose noch eine andere.

Elektronik fällt aber üblicherweise nicht unter Verschleißteile, oder ?! Wie stehts eigentlich um die Beweislast innerhalb der ersten 6. Monate ?? Sprich Verkäufer ?? Müsste in unserem Fall ja auch zutreffen oder ??
Insofern triit die Regelung mit 50 Euro+Lohnkosten nicht ein bei Elektronikproblemen, wenn ich die aussage von vorhin richtig verstehe.
Bitte um schnelle Antwort nachher haben wir wieder Termin. WOLLEN nicht über den Tisch gezogen werden !!

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-- Editiert am 06.07.2011 16:13

-- Editiert am 06.07.2011 16:14


von ihef am 06.07.2011 16:13
Status: Junior (76 Beiträge)
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>Eigenbeteiligung bei Schaden rechtens ?

Nach § 475 BGB, das ist ein gesetzliches Verbot, kann ein Händler die Gewährleistung nicht einschränken oder gar ausschliessen.

Die Klausel im KV ist nichtig.

Eine "Verschleissliste" ist irgendwo im www-Angebot des adac zu finden.

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von flawless am 06.07.2011 16:44
Status: Tao (6248 Beiträge)
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>Eigenbeteiligung bei Schaden rechtens ?
durch welchen Elektronikfehler tritt denn Öl aus? Wirre Story...;-)

Generell sind alle Mängel im ersten halben Jahr vom Verkäufer zu reparieren und zwar ohne Zuzahlung. Das nennt man GEWÄHRLEISTUNG. Eine GARANTIE hat damit nichts zu tun, die ist quasi ab Monat 6 ganz gut, denn dann musst Du beweisen, dass der Fehler schon beim Kauf da war, in den ersten 6 Monaten, muß der Händler beweisen, dass der Schaden bei Kauf NICHT vorhanden war.....das kann er nicht wirklich!

Rechtsschutz vorhanden? Wandeln oder alles GRATIS reparieren lassen!

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von Uwe321 am 06.07.2011 19:33
Status: Senior (112 Beiträge)
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>Eigenbeteiligung bei Schaden rechtens ?
hallo uwe321,

und was ist, wenn in den ersten sechs Monaten ein Verschleissteil kaputt geht ? Deiner Aussage zufolge dann auch kostenlose Gewährleistung ??
Ich bin davon ausgegangen,dass in den ersten 6 Monaten nur die Beweislast auf Seiten des Verkäufers liegt und bei Verschleissteile eine Kostenbeteiligung notwendig ist ...

Aktuelle Entwicklung :

Vorhin teilte uns der Autohändler mit, dass nur die Zündspule kaputt ist. Er machte uns den Vorschlag uns eine Rechnung von 120 Euro zu stellen, die wir komplett zu tragen hätten oder wir gehen endlich das angebot ein und leisten eine Eigenbeteiligung von 50 Euro bis Freitag und er übernimmt Rest... Klingt irgendwie nach Erpressung !! 50 Euro würde meinen Bekannten nicht finanziell ruinieren, aber irgendwie geht es auch ums Prinzip und 50 euro ist auch geld, das erst einmal verdient werden muss !!

Eure Meinung ?? DANKE FÜR ANTWORTEN

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-- Editiert am 06.07.2011 20:53


von ihef am 06.07.2011 20:48
Status: Junior (76 Beiträge)
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>Eigenbeteiligung bei Schaden rechtens ?
quote:
Eure Meinung ??


Was Uwe oben geschrieben hat ist völlig richtig.

Ausnahme: Fahr-/Bedienfehler. Bei einer Zündspule ausgeschlossen.

Leider hat der ADAC da etwas völlig falsch verstanden, das machen sich die Händler gern zu eigen:

http://www.adac.de/infotestrat/fahrzeugkauf-und-verkauf/gebrauchtfahrzeuge/gebrauchtwagenkauf/liste-mangel-verschleiss/default.aspx

"... Liegt ein solcher Verschleiß vor, d.h. ein Defekt, der dem Alter und der Laufleistung des Fahrzeugs entspricht, so haftet der Verkäufer nicht - er muss also nicht kostenlos reparieren. ..."

Das ist so nicht richtig, in den ersten 6 Monaten muss der VK den Nachweis führen, daß der Mangel weder beim Kauf angelegt war, oder normaler Verschleiss ist, § 476 BGB.
Das ist praktisch unmöglich.

Heisst am Ende: VK muss hier auf eigene Kosten reparieren/nachbessern. Problem wird sein, den dazu zu bewegen. Erst mal in Verzug setzen, mal sehen, was dann passiert.

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von flawless am 06.07.2011 23:34
Status: Tao (6248 Beiträge)
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>Eigenbeteiligung bei Schaden rechtens ?
Ist es ein VW/ Audi? Da kostet eine Zündspule ca 50 Euro neu, EInbau ist recht einfach ( sitzt wie ein Zündkerzenstecker auf der Kerze und ist oben festgeschraubt )

Zahlt NICHTS !!!! Das ist sein Bier....aber dadurch ist kein Ölproblem möglich...

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von Uwe321 am 07.07.2011 00:37
Status: Senior (112 Beiträge)
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>Eigenbeteiligung bei Schaden rechtens ?
quote:
dies auch dem Händler mal direkt sagen, dass Dinge die unter Garantie/Gewährleisstung fallen voll von dem Händler übernommen werden müssen

Diese Aussage ist falsch! "Garantie" ist eine freiwillige Leistung des Garantiegebers, deren Bedingungen er frei (im Rahmen des gesetzl. Zulässigen) festlegen kann. Im Rahmen einer Garantie wären Bedingungen wie "50 EUR Eigenbeteiligung" oder "Lohnkosten trägt der Garantienehmer" völlig rechtmäßig.

Im Rahmen der Gewährleistung sind diese Klauseln nichtig, wie flawless bereits schrieb.

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von KleinerSpinner am 07.07.2011 09:43
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