>Eigenbeteiligung bei Schaden rechtens ?
quote:
Eure Meinung ??
Was Uwe oben geschrieben hat ist völlig richtig.
Ausnahme: Fahr-/Bedienfehler. Bei einer Zündspule ausgeschlossen.
Leider hat der ADAC da etwas völlig falsch verstanden, das machen sich die Händler gern zu eigen:
http://www.adac.de/infotestrat/fahrzeugkauf-und-verkauf/gebrauchtfahrzeuge/gebrauchtwagenkauf/liste-mangel-verschleiss/default.aspx
"... Liegt ein solcher Verschleiß vor, d.h. ein Defekt, der dem Alter und der Laufleistung des Fahrzeugs entspricht, so haftet der Verkäufer nicht - er muss also nicht kostenlos reparieren. ..."
Das ist so nicht richtig, in den ersten 6 Monaten muss der VK den Nachweis führen, daß der Mangel weder beim Kauf angelegt war, oder normaler Verschleiss ist,
§ 476 BGB.
Das ist praktisch unmöglich.
Heisst am Ende: VK muss hier auf eigene Kosten reparieren/nachbessern. Problem wird sein, den dazu zu bewegen. Erst mal in Verzug setzen, mal sehen, was dann passiert.
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von flawless am 06.07.2011 23:34
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