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Eigenbelege über Mehrwertsteuer?

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Eigenbelege über Mehrwertsteuer?

Hallo,

nachdem ich schon öfters auf der Suche nach Antworten auf dieses Forum gestoßen bin, dachte ich hier wäre der richtige Ort, um mal eine Frage loszuwerden:

Als Gewerbetreibender bin ich gerade dabei, meine Steuererklärung sowie meine Umsatzsteuererklärung zu machen.
Leider habe ich Anfangs das "Quittungen-Sammeln" nicht so ernst genommen wie ich es heute tue, daher fehlen mir bei vielen geschäftlichen Fahrten (mit dem privaten PKW) die Tankbelege. Natürlich würde ich gern die dort gezahlte MwSt. verrechnen...
Ist es möglich sich Eigenbelege über das Tanken auszustellen und die MwSt. zu verrechnen?
Die Glaubwürdigkeit dieser Belege könnte ja durch die tatsächlich gefahrenen geschäftlichen KM nachweisen...

Vielen Dank im Vorraus!


von Bexman am 09.11.2004 18:24
Status: Praktikant (18 Beiträge)
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>Eigenbelege über Mehrwertsteuer?
Alle betrieblich verursachten Ausgaben sind steuerlich zu berücksichtigen. Eigenbelege fürs Tanken auszustellen: Finanzamt wird das wohl nicht akzeptieren, sicher nur mal im Einzelfall, wenn man glaubhaft versichert, eine Qutittung verloren zu haben.
Mehrwertsteuer kann man sich nur zurückholen, wenn man selbst auf seine eigenen Ausgangs-Rechnungen Mehrwertsteuer ausweisen darf.

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."


von ikarus02 am 09.11.2004 21:30
Status: Unsterblich (4513 Beiträge)
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>Eigenbelege über Mehrwertsteuer?
Dankeschön,
auf meinen Rechnungen weise ich ebenfalls die MwSt. aus, daher meine Frage.

Ich habe tatsächlich die Rechnungen fürs Tanken nicht mehr, und irgendwie muss ich ja mein Auto vollbekommen haben, wenn ich geschäftlich unterwegs war. Wie erkläre ich das dem Finanzamt am besten, und wie haben solche Eigenbelege auszusehen?


von Bexman am 10.11.2004 01:11
Status: Praktikant (18 Beiträge)
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>Eigenbelege über Mehrwertsteuer?
Hallo Bexmann,

1. Wenn auf einer Rechnung keine MWSt. ausgewiesen ist, darf man das nicht selbst nachtragen. Sollte das FA das erkennen, so würde die Steuer wieder abgezogen.
2. Auf einem Eigenbeleg (der ist schon mal nötig, sollte aber nicht die Regel sein) ist ein Ausweis der Steuer nicht möglich. Das UStG spricht eindeutig: Es muss eine Rechnung eines anderen Unternehmers vorliegen. Und ein Eigenbeleg ist nun mal keine Rechnung.
3. Es gab früher diese Parkautomaten ohne Beleg, dafür wurden immer Eigenbelege ausgestellt. Das FA hat bei einer Prüfung, nach einiger Diskussion, die hälfte noch dringelassen. Die Parkzeiten konnten durch die Kundenbesuche nachgewiesen werden.
4. Ein Eigenbeleg ist einfach ein Zettel, auf dem halt die Infos noch eingetragen werden: wo (bei wem), wann, was Du gekauft hast und der Preis.

Falls Du nun die MWSt ziehst und bei einer Prüfung alles wieder rausgeschmissen wird. Kannst Du versuchen die Rechnungen von den Firmen nochmal ausstellen zu lassen. Doch die MWSt kannst Du dann erst in dem VZ geltend machen, in dem Du die Rechnung in den Händen hälst.
Das FA wird dann für die Zeit von erster (unberechtigter) Geltendmachung der Steuer bis zur korrekten Rechnung Zinsen berechnen.

Also Achtung!

Bye
efilor


von efilor am 10.11.2004 10:57
Status: Praktikant (25 Beiträge)
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>Eigenbelege über Mehrwertsteuer?
Vielen Dank schonmal für die hilfreichen Antworten.

Auf einer Seite mit Steuertipps las ich, Eigenbelege mit MwSt. Vorabzug würden anerkannt, wenn man diese plausibel erklären kann. Wenn ich auf den Eigenbelegen neben dem Datum auch die Dienstreise und die zurückgelegten KM eintrage sollte das doch eigentlich plausibel sein, oder? Schließlich lässt sich das Tanken nicht vermeiden und die KM sind selbst auf den Rechnungen an die Auftraggeber vermerkt... Wäre dankbar für eure Meinung zu diesem Thema.

Außerdem noch eine letzte, kurze Frage - um mich als absoluten USt.-Neuling zu outen ;-)
Muss ich bei Abgabe der Ust. Erklärung alle Quittungen mit einreichen?

Vielen Dank - ich bin wirklich begeistert über die Qualität dieses Forums...


von Bexman am 11.11.2004 02:57
Status: Praktikant (18 Beiträge)
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>Eigenbelege über Mehrwertsteuer?
vergessen:
Efilor, Du sagtest der Laden bzw. der Ort der Ausstellung muss bei Eigenbelegen angegeben werden. Ist dies zwingend notwendig? Da die Fahrten inzwischen ja alle eine Weile zurückliegen kann ich ehrlich gesagt nicht mehr nachvollziehen, bei welchen Tankstellen ich jeweils getankt habe...


von Bexman am 11.11.2004 03:08
Status: Praktikant (18 Beiträge)
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>Eigenbelege über Mehrwertsteuer?
Hallo Bexmann,

ich werde Deine Fragen mal von hinten nach vorne abarbeiten, aber ich glaube das ist Dir auch egal.

Ort/Laden: Wenn Du mir nun noch erzählst, das Du alles bar bezahlt hast und die Kasse nun noch dafür erstellen musst...

Nur als Hinweis: §239 (2) HGB: Die Eintragungen in Handelsbücher ... müssen ... zeitgerecht ... vorgenommen werden.

Steuertipps: Tja, so ist das mit den Tipps. Ach, dem stimme ich nicht zu. Der Gesetzgeber erlaubt, das der rechnungsstellende Unternehmer sich eines Dritten zur Rechnungserstellung bedienen kann, aber grundsätzlich nicht seinen am Leistungsaustausch beteiligten Geschäftspartners (R 183 (5) S. 1 2. HS UStR).

USt-Erklärung: Nein, Du musst die Belege nicht mitschicken. Die USt ist eine Steueranmeldung durch den StPlf.. Sollte das FA noch Fragen haben, werden sie anrufen und Belege nachfordern.

bye

efilor



von efilor am 11.11.2004 21:31
Status: Praktikant (25 Beiträge)
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