>Eigenbelege über Mehrwertsteuer?
Hallo Bexmann,
1. Wenn auf einer Rechnung keine MWSt. ausgewiesen ist, darf man das nicht selbst nachtragen. Sollte das FA das erkennen, so würde die Steuer wieder abgezogen.
2. Auf einem Eigenbeleg (der ist schon mal nötig, sollte aber nicht die Regel sein) ist ein Ausweis der Steuer nicht möglich. Das UStG spricht eindeutig: Es muss eine Rechnung eines anderen Unternehmers vorliegen. Und ein Eigenbeleg ist nun mal keine Rechnung.
3. Es gab früher diese Parkautomaten ohne Beleg, dafür wurden immer Eigenbelege ausgestellt. Das FA hat bei einer Prüfung, nach einiger Diskussion, die hälfte noch dringelassen. Die Parkzeiten konnten durch die Kundenbesuche nachgewiesen werden.
4. Ein Eigenbeleg ist einfach ein Zettel, auf dem halt die Infos noch eingetragen werden: wo (bei wem), wann, was Du gekauft hast und der Preis.
Falls Du nun die MWSt ziehst und bei einer Prüfung alles wieder rausgeschmissen wird. Kannst Du versuchen die Rechnungen von den Firmen nochmal ausstellen zu lassen. Doch die MWSt kannst Du dann erst in dem VZ geltend machen, in dem Du die Rechnung in den Händen hälst.
Das FA wird dann für die Zeit von erster (unberechtigter) Geltendmachung der Steuer bis zur korrekten Rechnung Zinsen berechnen.
Also Achtung!
Bye
efilor
von efilor am 10.11.2004 10:57
Status: Praktikant (25 Beiträge)
Userwertung:
0,0
(von 0 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden