Eigenbedarfskündigung/Schönheitsreparaturen/abgeschliffener Parkett

3. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Annili
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Eigenbedarfskündigung/Schönheitsreparaturen/abgeschliffener Parkett

Hallo,

nach elfjähriger Mietzeit wurde das Dreifamilienhaus verkauft und uns wegen Eigenbedarf gekündigt. Da wir einen Altvertrag haben, ist die Kündigungsfrist 12 Monate.

Bei Einzug vor 11 Jahren wurde keine Kaution verlangt, es gab auch kein Übergabeprotokoll. Im Mietvertrag ist im Passus Schönheitsreparaturen anzukreuzen, ob die Kosten der Vermieter oder der Mieter trägt - da ist nichts angekreuzt. Wir haben bei Einzug renoviert und es dann mit den Schönheitsreparaturen nicht so genau genommen.

Bei Einzug bat uns der damalige Besitzer, den drin liegenden Teppichboden, der damals schon recht abgenutzt war, drin zu lassen, um den darunter befindlichen Parkett zu schonen. Auch darüber gibt es nichts Schriftliches.

Den Teppichboden haben wir dann tatsächlich 10 Jahre drin gelassen, haben ihn dann im letzten Jahr entfernt (er war voll verklebt und der Kleber war mit dem Parkett darunter eine feste Verbindung eingegangen...). Wir haben den Parkett in Wohnzimmer, Esszimmer und Flur abgeschliffen und versiegelt. (Von einem noch langjährigeren Mieter haben wir übrigens erfahren, dass der Teppichboden bereits seit ca. 30 Jahren (!), bei Einzug also ca. 20 Jahre, drin gelegen hatte (in einigen Zimmern liegt er noch immer...).

Wie ist es nun: können wir vom neuen Hausbesitzer, der nun selbst einziehen möchte, die Kosten für die Parkettrestaurierung erstattet bekommen? Oder gar noch vom alten Besitzer? Können wir zu Schönheitsreparaturen in den restlichen Zimmern (Schlafzimmer, Arbeitszimmer, Bad und Toilette) verpflichtet werden (siehe Mitevertrag)? Wir haben nämlich keine Lust, noch weiter zu renovieren in einer Wohnung, aus der wir sowieso unfreiwillig ausziehen müssen und die der neue Besitzer wohl nach eigenen Vorstellungen neu gestalten wird (das Haus ist von 1937 und einiges ist doch ziemlich veraltet). Wie sieht das rechtlich aus?

Ich freue mich über Eure Antworten!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 832x hilfreich)

Hallo Annili,
wenn in eurem Mietvertrag nicht steht, dass ihr als Mieter für die Schönheitsreparaturen zuständig seid, dann müsst ihr die auch nicht übernehmen. Generell ist lt. Gesetz der Vermieter dafür verantwortlich, er kann aber - und das geschieht in den meisten Fällen - diese Pflicht per Mietvertrag auf den Mieter abwälzen.
Ich glaube allerdings kaum, dass ihr die Kosten für die eigenmächtige Parkett-Renovierung vom Vermieter zurückverlangen könnt. Der kann sich schließlich auf den Standpunkt stellen, sie wäre nicht erforderlich und auch nicht in seinem Interesse gewesen und er hätte lieber wieder Teppichboden gehabt.

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