Eigenbedarfskündigung nach nur sechs Monaten

16. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
Rosi69
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Eigenbedarfskündigung nach nur sechs Monaten

Hallo ,hab ein riesen Problem,vielleicht finde ich hier Ratschläge. Wir sind am 1.05.2016 zur Miete in unser Traumhäuschen eingezogen ,haben viel gearbeitet und auch im Garten den Dschungel der Vormieter entfernt , nun ist die Tochter der Vermieterin Schwanger (sie ist Miteigentümerin) und möchte hier einziehen . Und nun kam die Kündigung wegen Eigenbedarf. Eigentlich möchte ich mir das nicht so gefallen lassen, auch wir haben einen 13 jährigen Sohn. Vor allem sind wir finanziell noch gar nicht in der Lage umzuziehen und finden werden wir so ein Objekt nicht so leicht wieder , was können wir tun ?

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32817 Beiträge, 17247x hilfreich)

Eigentlich nichts - es liegt ein klarer Grund für Eigenbedarf vor, und der lag beim Einzug noch nicht vor.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rosi69
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

mmmh, und es ist zumutbar innerhalb von 10 Monaten zwei mal umzuziehen und zu renovieren?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32817 Beiträge, 17247x hilfreich)

Ich kenne die Renovierungsklauseln in Ihrem Vertrag nicht und kann dazu folglich nichts sagen. Was den Umzug anbetrifft - ja.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von Rosi69):
nun ist die Tochter der Vermieterin Schwanger

Im wie vielten Monat?



Zitat (von Rosi69):
Vor allem sind wir finanziell noch gar nicht in der Lage umzuziehen

Nun, das könnte eventuell ein Verhandlungsargument sein, um beim Vermieter einen kleinen Zusuß heraus zu handeln.

Vor Gericht wäre das etwas mager, deshalb zu klagen kann man nicht raten.



Zitat (von Rosi69):
finden werden wir so ein Objekt nicht so leicht wieder

Kein Argument.



Zitat (von Rosi69):
und es ist zumutbar innerhalb von 10 Monaten zwei mal umzuziehen und zu renovieren

Der Gesetzgeber hat so kurze Kündigungsfristen vorgesehen, von daher ist die Hürde "unzumutbar/Härtefall" sehr hoch. Bis her las ich kein Argument, das es auch nur in die Nähe der Hürde gebracht hat.

Und renovieren, keine Ahunung was im Vertrag zu dem Thema steht.
Wobei ich mich frage wie kann das Haus nach nur so wenigen Monaten schon wieder renovierungsbedürftig sein?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Rosi69
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Meist ist es ja so , das der Mieter bei Einzug selbst renovieren muss und das könnte uns ja nunmal in der nächsten Bleibe auch wiEder passieren. Die Schwangerschaft der Tochter ist noch ganz am Anfang

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von Rosi69):
Die Schwangerschaft der Tochter ist noch ganz am Anfang

Schade.
Es sei denn sie psotet das auf Facebook und dann schreibt einer "Glückwunsch, ihr probiert das ja schon seit einem Jahr".
Denn wenn man beweisen kann, das der Eigenbedarf absehbar war, dann hat man Chancen.



Das die nächste Bleibe renovierungsbedürftig sein könnte, ist allgmeines Lebensrisiko.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Rosi69):
Wir sind am 1.05.2016 zur Miete in unser Traumhäuschen eingezogen ,

Genau hier liegt eben schon ein Widerspruch, "Miete" und "unser" passt leider nicht zusammen, der Eigentümer wird immer der Vermieter sein.
Zitat (von Rosi69):
nun ist die Tochter der Vermieterin Schwanger (sie ist Miteigentümerin) und möchte hier einziehen

Das ist ein berechtigter Eigenbedarf.
Zitat (von Rosi69):
Eigentlich möchte ich mir das nicht so gefallen lassen, auch wir haben einen 13 jährigen Sohn.

Was man möchte ist immer das eigene Denken, jedoch man ist nicht Eigentümer, und der Eigentümer hat berechtigtes Interesse die Immobilie selbst zu nützen.
Der 13 jährige Sohn stellt keine Härtefall dar.
Zitat (von Rosi69):
und finden werden wir so ein Objekt nicht so leicht wieder , was können wir tun ?

Ganz ehrlich, wer in Miete wohnt, kann kein Traumobjekt finden, denn das gehört immer einer anderen Person, man kann es auch Wohnen auf Zeit bezeichnen, immer kann sich beim Eigentümer was ändern, so das er Eigenbedarf anmelden kann.

Weshalb sucht man sich nicht sein eigenes Traumhaus, wo man die Früchte der Arbeit auch selbst ernten kann?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Weshalb sucht man sich nicht sein eigenes Traumhaus, wo man die Früchte der Arbeit auch selbst ernten kann?
Das oder wenn man nur mieten möchte oder kann:
Warum vereinbart man keine Mindestmietzeitdauer? (noch dazu, wenn man weiss, dass man viel Arbeit in die neue Wohnung steckt und nicht so bald wieder umziehen möchte)

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Erstmal ein Hinweis auf ein recht neues BGH-Urteil: BGH, 04.02.2015 - VIII ZR 154/14 .

Auf das Urteil gab es ein großes Echo (einfach mal googlen). Kurz zusammengefasst besagt es, dass eine Eigenbedarfskündigung nach kurzer Mietzeit nicht per se ungültig ist (das war vor dem Urteil zum Teil angenommen worden). Es kommt halt darauf an, ob der Vermieter bei Abschluss des Mietvertrages den Eigenbarf bereits in Betracht gezogen hat. Wenn ja, dann ist die Kündigung unwirksam und wenn nein, dann ist sie wirksam. Ob dieser prinzipiell vorhersehbar war, ist dabei eher nicht von Bedeutung. Der Vermieter muss keine sogenannte Bedarfsvorschau machen. Soweit die stark gekürzte Zusammenfassung.

Einen Ansatzpunkt für die Mieter kann aber durchaus die besondere Härte sein. Darauf wurde ja bereits hingewiesen. Wenn der Mieter gerade erst viel Geld in die Mietsache gesteckt hat, dann kann das ein Grund sein, der die Kündigung unwirksam machen kann. Auch die finanzielle Belastung durch den doppelten Umzug innerhalb eines Jahres kann ein Grund sein. Da das BGH-Urteil von Anfang 2015 ist, sind die Auswirkungen meiner Meinung nach noch nicht eindeutig absehbar. Vorher hätte man eine solche Kündigung einfach für unwirksam erachtet und damit war das Thema durch. Jetzt ist es halt komplizierter und vieles ist nicht so klar. Vielleicht wird irgendwann festgestellt werden, dass dem Mieter in solchen Fällen ein finanzieller Ausgleich zusteht. Vielleicht auch nicht, ich mag es nicht einschätzen.

Gibt es die Möglichkeit einer Einigung mit dem Vermieter? Vielleicht ist er bereit, euch zeitlich oder finanziell entgegenzukommen. Auch für den Vermieter gibt es die Unsicherheiten, diese Kündigung nach 6 Monaten ist kein Selbstläufer. Da könnte ein Richter schon auf die Idee kommen, ganz genau nachzufragen, ob in der Familie nicht vielleicht doch schon mal diskutiert wurde, dass die Tochter das Haus bewohnen soll. Und dann wackelt die Kündigung bereits bedenklich.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
Das oder wenn man nur mieten möchte oder kann:
Warum vereinbart man keine Mindestmietzeitdauer?


Ja,
das sollte für die Zukunft der Punkt sein. Wenn der Vermieter da nicht zustimmt (er hätte ja den Vorteil, langfristig mit dem Mieter rechnen zu können), dann deutet das ja schon darauf hin, das der Vermieter evtl. in naher Zukunft solche Pläne hat.
Wobei das jetzt ja eigentlich egal ist, ob 1/2 Jahr nach Einzug oder nach 2 Jahren.... Meiner Meinung nach ist der Grund für den Eigenbedarf absolut nachvollziehbar.

Zitat (von Harry van Sell):
Es sei denn sie psotet das auf Facebook und dann schreibt einer "Glückwunsch, ihr probiert das ja schon seit einem Jahr".
Denn wenn man beweisen kann, das der Eigenbedarf absehbar war, dann hat man Chancen.


Auch da kann man ja das Haus nicht jahrelang leer stehen lassen, weil man das weis.
Der Mieter sollte eher mal den Vermieter vor Abschluss des Mietvertrages fragen, was denn deren Kinder machen und ob die evtl. mal da einziehen wollen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Vielleicht wird irgendwann festgestellt werden, dass dem Mieter in solchen Fällen ein finanzieller Ausgleich zusteht. Vielleicht auch nicht, ich mag es nicht einschätzen.
Da würde ich aber schon eher ein "eher nicht" schätzen.
Dass einem Vertragspartner dafür, dass der andere seine gesetzlichen und vertraglichen Rechte in Anspruch nimmt, ein nicht vertraglich vereinbarter finanzieller Ausgleich zustehen soll - als da muss ein Richter wirklich seeeehr viel Phantasie entwickeln, spätestens, wenn er versucht, ein derartiges Urteil irgendwie zu begründen.
Bisher gibt es nur den Schadenersatz ( der nur bei nicht rechtmäßigem Handeln fällig wird und an dem man sich nicht bereichern kann) alles andere wäre Verhandlungssache und somit letztendlich freiwillig.


Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Rosi69):
Es sei denn sie psotet das auf Facebook und dann schreibt einer "Glückwunsch, ihr probiert das ja schon seit einem Jahr".
Denn wenn man beweisen kann, das der Eigenbedarf absehbar war, dann hat man Chancen.

Na, vielleicht hat die Tochter da ja sogar in Erwartung von Nachwuchs früher mal gewohnt und weil dann kein Nachwuchs kam und man die Hoffnung aufgegeben hatte, ist sie ausgezogen. Da wäre es sogar sehr plausibel, wenn sie das "Baby-Heim" jetzt zurück haben will, oder? In dem Fall war die Schwangerschaft zwar sehr erwünscht und auch geplant, aber eben nicht (mehr) erwartet. Soll öfters vorkommen und ist bestimmt kein Grund, den Eigenbedarf als rechtsmissbräuchlich zu bezeichnen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Zitat (von cauchy):
Vielleicht wird irgendwann festgestellt werden, dass dem Mieter in solchen Fällen ein finanzieller Ausgleich zusteht. Vielleicht auch nicht, ich mag es nicht einschätzen.

Da würde ich aber schon eher ein "eher nicht" schätzen.

Ich meine, irgendwann mal was von uralten Urteilen in der Richtung gelesen zu haben. Da ging es darum, dass der Mieter die Wohnung erstmal sehr teuer renovieren musste, um sie überhaupt bewohnbar zu machen. Die Eigenbedarfskündigung wurde damals erst dann für zulässig erachtet, wenn dem Mieter dafür ein Ausgleich gezahlt wurde.

Leider finde ich die Urteile nicht mehr. Aber sie waren meines Wissens nach eh recht alt und damit sicherlich nicht ohne Weiteres übertragbar. Neue Urteile sind meiner Meinung nach deshalb nicht vorhanden, weil vor dem BGH-Urteil aus 2015 die Situation gänzlich anders eingeschätzt wurde.

Zitat (von quiddje):
Dass einem Vertragspartner dafür, dass der andere seine gesetzlichen und vertraglichen Rechte in Anspruch nimmt, ein nicht vertraglich vereinbarter finanzieller Ausgleich zustehen soll - als da muss ein Richter wirklich seeeehr viel Phantasie entwickeln, spätestens, wenn er versucht, ein derartiges Urteil irgendwie zu begründen.

Eigentlich nicht wirklich. § 574 BGB gehört zu den Rechten des Mieters. Man muss nur überprüfen, ob ein Auszug kurze Zeit nach dem Einzug und nach eventuell notwendigen Renovierungsarbeiten eine unangemessene Härte ist. Eine finanzielle, unangemessene Härte kann man dann durch entsprechende Geldzahlungen aus der Welt schaffen. Die Argumentation ist also recht einfach. Aber ob sie wirklich so durchgeht, möchte ich nicht beurteilen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Zitat (von Lolle):
Das oder wenn man nur mieten möchte oder kann:
Warum vereinbart man keine Mindestmietzeitdauer?


Ja,
das sollte für die Zukunft der Punkt sein. Wenn der Vermieter da nicht zustimmt (er hätte ja den Vorteil, langfristig mit dem Mieter rechnen zu können), dann deutet das ja schon darauf hin, das der Vermieter evtl. in naher Zukunft solche Pläne hat.
Wobei das jetzt ja eigentlich egal ist, ob 1/2 Jahr nach Einzug oder nach 2 Jahren.... Meiner Meinung nach ist der Grund für den Eigenbedarf absolut nachvollziehbar.


Nicht ganz, da ich mich erinnere das ein geplanter Eigenbedarf nicht früher als 3 Jahre möglich ist...

Insofern ist es nicht unerheblich wann der stattfindet.

Nach einem halben Jahr wird aber die Person sich auch schwer tun. Man wird in der Regel ja nicht "plötzlich" schwanger.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Nicht ganz, da ich mich erinnere das ein geplanter Eigenbedarf nicht früher als 3 Jahre möglich ist...

Bitte lies vor dem Kommentieren den Thread. Das galt bis Anfang 2015 und gilt jetzt nicht mehr.
Zitat (von asd1971):
Man wird in der Regel ja nicht "plötzlich" schwanger.
????

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Man wird in der Regel ja nicht "plötzlich" schwanger.

Naja, der Vorgang selbst ist ja nicht wirklich lange ... :grins:

Du meinst wohl eher die Planung/Vorbereitung?
Sofern es kein "Uuuuups-Kind" ist, wäre da was zu machen.
Deshalb ja schon mein Hinweis weiter oben, mal nach zu forschen, wei das mit der Planung ausgesehe hat.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von cauchy):
Man wird in der Regel ja nicht "plötzlich" schwanger.

Naja, der Vorgang selbst ist ja nicht wirklich lange ... :grins:

Du meinst wohl eher die Planung/Vorbereitung?
Sofern es kein "Uuuuups-Kind" ist, wäre da was zu machen.
Deshalb ja schon mein Hinweis weiter oben, mal nach zu forschen, wei das mit der Planung ausgesehe hat.


Einigen wir uns doch einfach darauf, dass manche länger brauchen und andere ... ;-)

Normalerweise plant man ja ein Kind zu bekommen. Dazu gehört natürlich auch einfach mal die Verhütung wegzulassen und es darauf ankommen zulassen.

Du hast da vollkommen Recht.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Normalerweise plant man ja ein Kind zu bekommen. Dazu gehört natürlich auch einfach mal die Verhütung wegzulassen und es darauf ankommen zulassen.

Es gibt zig Fälle von "oh schwanger, wie denn das", oder gibt es ein Gesetz wo drin steht, die Frau hat sicher zu verhüten?
Allein ich habe im Bekanntenkreis, schwanger trotz Pille, Kondom hat versagt, und auch one night stand wo Frauchen im Swingerclub Spaß hatte (zumindest mit Alk an dem Abend).

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.696 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen